Die AUGE/UG fordert einen gesetzlichen Mindestlohn, der auch für aytpisch beschäftigte Freie DienstnehmerInnen Gültigkeit haben soll. Wir sehen einen gesetzlichen Mindestlohn keineswegs im Widerspruch zu gewerkschaftlicher Lohnpolitik über Kollektivvertragsverhandlungen. Schließlich sind viele arbeitsrechtliche Mindeststandards gesetzlich festgelegt, und gilt es auch im Vorfeld der gesetzlichen Mindestlohnfindung die Gewerkschaften einzubinden. Zusätzlich fordert die AUGE/UG einen gesetzlich garantierten Einkommensschutz für Teilzeitbeschäftigte (siehe unter “Teilzeit”).
Gesetzlicher Mindestlohn
- Wir wollen einen gesetzlichen Mindestlohn, wie er in den meisten Ländern Europas längst Realität ist (mindestens 8 Euro brutto pro Stunde, unabhängig von Voll- und Teilzeit, gültig auch für freie DienstnehmerInnen, 14 x jährlich), und der jährlich entsprechend angepasst wird. Das entspräche für 2010 bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatslohn von 1.387,- Euro (auf 12 Monate umgerechnet: 1.618,- Euro, Stundenlohn: 9,33 Euro brutto).
- Eine Aushöhlung der gewerkschaftlichen Kernkompetenz, nämlich der kollektivvertraglichen Lohnpolitik wäre das keineswegs: Schließlich gibt es auch bei Arbeitszeiten, beim ArbeitnehmerInnenschutz etc. gesetzliche Mindestregelungen. Außerdem sollten, wie in anderen europäischen Ländern durchaus üblich, die Sozialpartner in die Ausgestaltung und Entwicklung eines Mindestlohngesetzes eingebunden werden.“
