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Hürden für berufstätige Studierende

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Wie der online-Standard berichtet fordert die Arbeiterkammer, dass berufstätige Studierende mehr gefördert werden sollen.  Rund 60% der Studierenden sind berufstätig,  auf ihre Probleme wird jedoch kaum eingegangen.  Jede Universität soll „mindestens zwei berufsbegleitende Pilotprojekte bis zum Jahr 2012“ umsetzen, so die Leiterin des Bildungsbereiches der Arbeiterkammer, Johanna Ettl, in einer Aussendung zum Universitätsbericht 2008 (dieser wurde am Mittwoch im parlamentarischen Wissenschaftsausschuss behandelt).

Den gesamten Artikel finden Sie hier

Unabhängige GewerkschafterInnen zum KV

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Unabhängige GewerkschafterInnen an der MedUniWien (IMUN-UG) zum Kollektivvertrag:

 Der ausverhandelte Kollektivvertrag liegt nun bei Minister Hahn, damit die finanzielle Bedeckung sichergestellt werden kann. Auch wir fordern den Bundesminister auf, die notwendigen Mittel zur Umsetzung des Kollektivvertrages bereitzustellen (wie auch die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der Medizinischen Universitäten von Wien, Innsbruck und Graz).

Wir möchten jedoch unsere Bedenken und Kritikpunkte zu diesem Kollektivvertrag deutlich machen:

•  Wir verweisen darauf, dass die Betriebsräte der betroffenen Universitäten in die Kollektivvertragsverhandlungen nicht genügend eingebunden waren.
Gleichzeitig wurden im Kollektivvertrag aber bis zu 22 Betriebsvereinbarungen definiert, die wiederum zwischen den jeweiligen Betriebsräten und Universitäten zu verhandeln sind.

•  Elternkarenzzeiten werden bei der Anrechnung zur Vorrückung nicht berücksichtigt, was vor allem Frauen diskriminiert; hier sehen wir Nachverhandlungen für dringend angebracht. Auch in die Pensionskassa wird in dieser Zeit nicht einbezahlt.

•  Durch die wenig differenzierten Kriterien in den Verwendungsgruppen die zur Einstufungen der einzelnen MitarbeiterInnen dienen, ist ein Mangel an Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu erwarten. Dass es Bereiche geben wird, in denen es zu Verlusten bei der Lebensverdienstsumme kommt, ist zu befürchten.
Bedenklich ist in diesem Zusammenhang auch, dass Einstufungen nur im Rahmen von MitarbeiterInnengesprächen reklamiert werden können.

•  Es gab zu wenig Augenmerk auf Geschlechtergerechtigkeit

ArbeiterkammerrätInnen von Universitäten

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Andrea Ofner, MUW, Arbeiterkammerrätin

Seit 1992 als Grafikerin/Fotografin an der  Medizinischen Universität Wien. Betriebsrätin für das allgemeine Personal.

Die Mitbestimmungsrechte der Uni-AssistentInnen, der Studierenden und des  allgemeinen Personals sind durch das UG-Gesetz 2002 radikal beschnitten worden. In der AK will sich Andrea Ofner  für eine Demokratisierung der Unis einsetzen: „Die Verankerung betriebsrätlicher Mitbestimmungsrechte für das  wissenschaftliche sowie das allgemeine Personal ist dabei unumgänglich!“
 
Ein weiteres Anliegen: Frauenförderung an den Unis. Über ein  finanzielles  Sanktions- und Anreizssystem soll Gleichstellung gefördert, und das  extreme Ungleichgewicht in  Leitungsfunktionen ausgeglichen werden.

MitarbeiterInnen erwarten  an den Universitäten befristete Verträge, schlechte Bezahlung, schwierige Arbeitsbedingungen, wenig Karrieremöglichkeiten, starre Hierarchien: Verhältnisse die demoralisieren und weder für Lehre und Forschung, noch für die bis jetzt völlig außer acht gelassene Entwicklung von sozialer Kompetenz förderlich sind.

„Unis sind KEINE Unternehmen – ihr Auftrag ist nicht Gewinnmaximierung, sondern Förderung, Entwicklung und Vermittlung von Wissen.“

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Ulrike Stein, MUW, Arbeiterkammerrätin

Organisationsreferentin, Betriebsrätin und Mitglied im Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der Medizinischen Universität Wien, stellvertretende Vorsitzende der UGöD und Mitglied der Bundesvertretung 16 (allgemeines Universitätspersonal).

 Als Mitglied im Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen beschäftige ich mich seit einigen Jahren mit dem Thema Gleichbehandlung in all seinen Formen. Natürlich steht hier die Gleichbehandlung von Männern und Frauen an erster Stelle, aber ich erachte auch die Gleichbehandlung auf Grund von Alter, ethnischer bzw. religiöser Zugehörigkeit, Weltanschauung und sexueller Orientierung als relevant. Gerade in der Arbeitswelt müssen wir z.B. einer Diskriminierung aus Altersgründen entgegenwirken.

Als ausgebildete Konfliktlotsin liegt mir ein positives und zufrieden stellendes Beschäftigungsumfeld am Herzen. Ich erachte es als wichtig, auf allen Ebenen (als Betriebsrätin und Gewerkschafterin genauso wie in der AK) darauf hinzuwirken.

Auf diese und andere Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt Einfluss nehmen zu können, ist meine Motivation für eine AK-Kandidatur.

Als Universitätsangehörige arbeite ich in einem ausgegliederten Betrieb und kenne daher Bedürfnisse und Anliegen dieser Bedienstetengruppen. Diese Bedürfnisse sind oft sehr speziell und gekennzeichnet durch eine zerrissene und widersprüchliche Arbeitssituation, die zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft angesiedelt ist. Diese Problematik werde ich verstärkt auch in die AK tragen und gezielt Lösungen dafür einfordern.

Gerade an einer Universität wird spürbar, welche Beachtung der Bildung geschenkt wird. Aber nicht nur im universitären Bereich, sondern im gesamten Bildungssystem (von Kindergarten über Schule bis hin zur Erwachsenenbildung) wird deutlich, dass Bildung meist nicht der gesellschaftspolitische Stellenwert eingeräumt wird, den sie einnehmen muss. Bildungsfernen Schichten den Zugang zu jedweder (Aus)Bildung zu ermöglichen ist mir ein großes Anliegen. Für diese Ziele werde ich mich mit allen in der UG organisierten Berufsgruppen aus diesem Bereich vernetzen, so zB. die in der UGöD vertretenen Lehrerinnen und Lehrer.

Außerdem ist es mir wichtig, dass gerade wir als AUGE/UG in der AK immer wieder den Umweltschutz und die Förderung von umweltfreundlichen und nachhaltigen Alternativen zum Thema machen. Österreich lebt – so wie alle anderen Industriestaaten – ökologisch auf Kosten anderer, vor allem der Entwicklungsländer. Es muss eines unserer obersten Ziele sein, unseren „ökologischen Fußabdruck“ zu reduzieren. Gerade jetzt, wo für Banken und Autohersteller riesige Geldsummen bereit gestellt werden (können), darf auf die Finanzierung von langfristigen umweltfreundlichen Alternativen nicht vergessen werden.  Deshalb müssen wir uns dafür einsetzen, den öffentlichen Verkehr auszubauen, die Energieeffizienz (zB. durch eine Wohnbausanierungsoffensive) zu erhöhen, erneuerbare Energien zu fördern uvm. Nicht zuletzt  schaffen Investitionen in Klima- und Umweltschutz neue, nachhaltige Jobs, die wir jetzt – so sehr wie nie – benötigen.

Daher werde ich diese Themen besonders in die AK-Arbeit einbringen:
Gleichbehandlung (von Frauen, MigrantInnen, Menschen mit Behinderung, ….)
ausgegliederte Bereiche
Universitätsangelegenheiten
Bildung
Gesundheit
Umwelt
Arbeitsumfeld und -gestaltung

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 Ernst Eigenbauer, MUW, Ersatz-Arbeiterkammerrat

Seit 1980 an der MUW, seit 1994 an der BE-MSI (ehemals IMC). Betriebsrats-Vorsitzende-Stv. Mitglied im Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen.

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Brigitte Ratzer, TU, Ersatz-Arbeiterkammerrätin

Leiterin der Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies. Betriebsrätin an der TU.

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Karin Fischer, Universität Wien, Listenplatz 23 der AUGE/UG

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Thomas Vanorek, MUW, Ersatz-Arbeiterkammerrat

Seit 1981 an der Uni. EDV-Organisator. Betriebsrat an der MedUniWien.

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Weitere Ersatz-ArbeiterkammerrätInnen von Universitäten auf der Liste der AUGE/UG:

Manfred Gengler, Alfred Nagl, Elke Weißenborn, Claudia Kreuzsaler, Ingrid Sperlich und Karl Schimanko.

 

 

Hahn: 1,6 Milliarden Paket für Unis

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Wie der online-Standard veröffentlicht, hat Johannes Hahn bei einem Treffen mit den Rektoren klargestellt, dass die Budgetsteigerung für die Jahre 2010-2012 in der Höhe von rund 1,6 Mrd. Euro ausschließlich den Universitäten zugute kommen soll.  Es seien darin keine Mittel für zB. Fachochschulen oder Studienförderung enthalten. Es soll aber der Kollektivvertrag, dessen Kosten nach Schätzungen mit 50-80 Mio. Euro pro Jahr beziffert werden, damit finanziert werden.  Außerdem sollen die Unis noch 150 Mio. pro Jahr für den Entfall der Studiengebühren erhalten.

Hahn und die Rektoren haben auch eine Projektgruppe vereinbart, die in den nächsten Monaten einen Sanierungsplan für die Uni-Gebäude erarbeiten soll.

Den Artikel finden Sie hier

Nationaler Bildungsgipfel gefordert

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Wie der Standard in seiner online-Ausgabe berichtet, wurde bei einer Veranstaltung im Grünen Parlamentsklub gefordert, einen nationalen Bildungsgipfel mit Bundespräseident Heinz Fischer an der Spitze einzuberufen.

Rektoren, Betriebsräte und die ÖH befürchten, dass das Budget für die Universitäten viel zu niedrig ausfallen wir; auch die Finanzierung des bereits ausverhandelten Kollektivvertrages für die Universitäts-Bediensteten ist immer noch nicht beschlossen. Die ÖH, Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals und die Gewerkschaft öffentlicher Dienst wollen auch Protestmaßnahmen nicht ausschließen.

Den gesamten Artikel finden Sie hier.

Erste und einzige Uni-Rektorin tritt zurück

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Nach nicht einmal einem Jahr tritt die Rektorin der Universität für Bodenkulur, Ingela Bruner, zurück. „Wegen unüberbrückbarer unterschiedlicher Auffassungen mit dem Vorsitzenden des Senats bezüglich der Führung der Universität und der strategischen Ausrichtung der Boku“, so Bruner. Außerdem erhebt sie Mobbingvorwürfe: Meine Krebskrankheit ist im April des Vorjahres diagnostiziert worden. Ich schätzte mich glücklich, an einer mit einem so hohen Grad an sozialer Kompetenz ausgestatteten Universität tätig zu sein, bekam und bekomme laufend Unterstützung und dank einer fantastischen Betreuung im AKH, sah und sehe ich mich in der Lage,mit unverminderten Einsatz und Lebensfreude für die BOKU zu wirken. Ich bin – stellvertretend für nicht genehme Entscheidungen – zunehmend Mobbing ausgesetzt, gezielt, leise, wie eine wahre ansteckende Krankheit. Zuletzt wurde ich unvermissverständlich gebeten, mein Amt krankheitsbedingt zurückzulegen.
Hier ihr Rücktrittstext im Original.

Medizinisch technischer Dienst (MTD)

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Seit 5. Juli 2005 besteht die gesetzliche Möglichkeit die Ausbildung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in 3-jährigen Fachhochschul-Lehrgängen mit dem akademischen Abschluss „Bakkalaurea/us FH“ einzurichten. Dies ist bereits für einige der sieben MTD-Berufszweige an mehreren Standorten umgesetzt. Für alle, die eine Ausbildung an einer Akademie oder Schule absolviert haben, bedeutet dies aber keine Schlechterstellung. Es wird auch möglich sein, ohne zusätzliche Prüfung ein weiterführendes Masterstudium zu machen.

 Lediglich bei den AbsolventInnen der 2-jährigen Ausbildung könnten je nach FH-Studiengang zusätzliche Prüfungen gefordert werden. Besoldungsrechtlich ist auch für FH AbsolventInnen derzeit kein Akademikerstatus vorgesehen. 

 

Gefordert ist die Einführung eines Gehaltsschemas für FH-AbsolventInnen (es kann nicht angehen, dass eine dreijährige, fachspezifische Ausbildung zwar mit Akademikerstatus abgeschlossen wird, allerdings die Entlohnung analog dem Maturaniveau erfolgt. Zusätzlich muss angestrebt werden, dass für AbsolventInnen des Masterstudiums entsprechende Posten mit Stellenbeschreibungen geschaffen werden, die den Bezug eines Vollakademikergehaltes ermöglichen und rechtfertigen.

MitarbeiterInnen im MTD sind Arbeiterkammerwahlberechtigt.

 

Beamte

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Für die zur Dienstleistung zugewiesenen Beamte (seit 01.01.2004-seit der Ausgliederung) hat der BETRIEBSRAT gleichzeitig die Funktion des Dienststellenausschusses im Sinne des § 9 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes BGBL. Nr. 133/1967, wahrzunehmen. Die der Universität zugewiesenen Beamtinnen und Beamten gehören darüber hinaus dem Wirkungsbereich des zuständigen Zentralausschusses beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an. Beamte sind nicht der Arbeiterkammer zugehörig und somit bei den AK-Wahlen auch nicht wahlberechtigt.

 

Freie DienstnehmerIn (inkl. LektorInnen)

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Als freie/r Dienstnehmer/in verpflichtet man sich auf bestimmte oder unbestimmte Zeit gegen Entgelt bestimmte Dienstleistungen bei einem/r Arbeitgeber/in zu erbringen. Das Hauptunterscheidungsmerkmal zum Arbeitsvertrag ist das Fehlen der “persönlichen Abhängigkeit” gegenüber den ArbeitgeberInnen, was vor allem darin zum Ausdruck kommt, dass freie DienstnehmerInnen sich die Arbeitszeit mehr oder weniger selbst einteilen können. Es gibt allerdings freie Dienstverträge mit Tätigkeiten deren Art die Bindung an bestimmte Zeiten mit sich bringt. Die im Arbeitsgesetz festgelegten Höchstgrenzen der Arbeitszeit und die Zuschlagsregelungen für Überstunden gelten nicht.

Für freie DienstnehmerInnen, die über der Geringfügigkeitsgrenze (2014: €  395,31 brutto pro Monat) verdienen, gilt:

Es müssen die gleichen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, wie bei einem Arbeitsvertrag (bis auf kleine Details).

Durch die Sozialversicherungsbeiträge wird abgedeckt:

•  Pensionsversicherung

•  Krankenversicherung (seit 1.1.08 einschließlich Krankengeld und vollem Wochengeld)

•  Unfallversicherung

•  Arbeitslosenversicherung

•  Insolvenzentgeltsicherung

Seit 1.1.08 sind die ArbeitgeberInnen auch verpflichtet in eine Abfertigungskasse einzuzahlen.

Das Arbeitsrecht (z.B. Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, etc) ist für freie DienstnehmerInnen nicht anzuwenden. Es können zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden.

Erzielt man Einnahmen aus freien Dienstverträgen gilt man als UnternehmerIn und unterliegt damit grundsätzlich der Einkommens- und unter Umständen auch der Umsatzsteuer. Man sollte sich als freie/r Dienstnehmer/in beim Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen.

Seit 1.1.2008 sind auch freie DienstnehmerInnen berechtigt bei der Arbeiterkammer-Wahl ihre Stimme abzugeben.

LektorInnen:
Unter gewissen Bedingungen (max. 4 SWS Lehre; „hauptberufliches“ Einkommen über 60% der HBGL) können „nebenberufliche“ LektorInnen ein „freies Dienstverhältnis“ begründen, das sich teils von den oben genannten Kennzeichen unterscheidet (siehe: http://personalwesen.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/personalwesen/info/pdf/Freie_DN_Lehre_Info.pdf ).
Dieses Dienstverhältnis kann Vorteile (u.a. Umgehung der Kettenvetragsregelung), aber auch Nachteile haben (u.a. andere Versicherungsbedingungen; keine tatsächliche Anstellung, daher auch keine Lohnvorrückung, keine betriebliche Mitbestimmung, etc.).