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	<title>Kommentare für Unsere Universitäten</title>
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	<description>unser Arbeitsplatz, unsere Zukunft &#38; kein Spielfeld elitärer Klüngel</description>
	<lastBuildDate>Fri, 15 Apr 2011 17:57:39 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Kommentar zu Universitäten: 300 Mio. mehr oder 3.000 Lehrende weniger ab 2013 von H.Peter Degischer</title>
		<link>http://diealternative.org/hochschule/2011/04/04/universitaten-300-mio-mehr-oder-3-000-lehrende-weniger-ab-2013/comment-page-1/#comment-570</link>
		<dc:creator>H.Peter Degischer</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 15 Apr 2011 17:57:39 +0000</pubDate>
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		<description>Fr.Bundesminister Karl wirbt für MINT-Studien. An der TU-Wien erhöhte sich in den letzten 5 Jahren das Studierenden : Habilitierten - Verhältnis von 40:1 auf 70:1 . Wir müssen jetzt schon die Studierendenzahl durch strengere Eingangskriterien limitieren. Es sollen weitere Personalreduktionen kommen. 
Soll die Reduzierung der eigenen Ausbildung durch die Immigranten mit Österreich-Card aufgewogen werden? Der Industrie sei empfohlen, gezielt Budgeaufstockungen für Üniversitäten zu verlangen. Deutschland macht das! Wollen wir uns nach Osteuropa orientieren ?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Fr.Bundesminister Karl wirbt für MINT-Studien. An der TU-Wien erhöhte sich in den letzten 5 Jahren das Studierenden : Habilitierten &#8211; Verhältnis von 40:1 auf 70:1 . Wir müssen jetzt schon die Studierendenzahl durch strengere Eingangskriterien limitieren. Es sollen weitere Personalreduktionen kommen.<br />
Soll die Reduzierung der eigenen Ausbildung durch die Immigranten mit Österreich-Card aufgewogen werden? Der Industrie sei empfohlen, gezielt Budgeaufstockungen für Üniversitäten zu verlangen. Deutschland macht das! Wollen wir uns nach Osteuropa orientieren ?</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Rektorat der Universität für Bodenkultur komplett von Silke Sp.</title>
		<link>http://diealternative.org/hochschule/2010/01/28/rektorat-der-universitat-fur-bodenkultur-komplett/comment-page-1/#comment-4</link>
		<dc:creator>Silke Sp.</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 14:50:10 +0000</pubDate>
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		<description>Bin mit den Wahlergebnissen ziemlich zufrieden. und ihr?
viele grüße</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bin mit den Wahlergebnissen ziemlich zufrieden. und ihr?<br />
viele grüße</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Regierungsvorlage UG-Novelle von Ulrike Stein</title>
		<link>http://diealternative.org/hochschule/2009/06/25/regierungsvorlage-ug-novelle/comment-page-1/#comment-3</link>
		<dc:creator>Ulrike Stein</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 29 Jun 2009 11:19:03 +0000</pubDate>
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		<description>Ich denke, dass dieses Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 zweigeteilt zu beurteilen ist:

Aus Sich der Betriebsräte bietet das Gesetz nicht wirklich Anlass zur Freude und ist abzulehnen. Die zentrale Forderung nach einem Stimmrecht der Betriebsräte des allgemeinen und des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Universitätsrat, wurde nicht umgesetzt. Die Neufassung des § 109 (2) stellt eine Verschlechterung dar, da sie eine Ausdehnung der Befristung von Kettenverträgen bis zu 12 Jahren vorsieht.  Auch für Lektorinnen und Lektoren, die nicht mehr als 6 Semesterstunden lehren, soll es Verschlechterungen geben: sie sollen nur mehr als freie DienstnehmerInnen beschäftigt werden und sind somit vom Kollektivvertrag ausgeschlossen und können nicht mehr durch den Betriebsrat vertreten werden. Das Wahlrecht zum Senat für Lehrbeteiligte für Ausbildungsärzte beim Lehrpersonal ist nicht korrigiert. Durch die Einführung einer Findungskommission und die Widerberstellung des Rektors wurde die universitärer Mitbestimmung durch die Senate deutlich eingeschränkt und der Universitätsrat aufgewertet.

Aus Sicht des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen enthält das Gesetz einige positive und wünschenswerte Änderungen. So besteht die Aufgabe des Arbeitskreises nun nach UG auch darin Diskriminierungen nicht ausschließlich auf Grund des Geschlechts, sondern auch auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegen zu wirken. Ist bei Wahlvorschlägen zum Senat kein 40%-iger Frauenanteil gegeben, kann sich der Arbeitskreis an die Schiedskommission wenden. Auch Kollegialorgane müssen gemäß der 40%-igen Frauenquote zusammengesetzt sein. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, dass den Arbeitskreisen die nötigen Mittel und die nötige Ausstattung für den nunmehr umfassenderen Aufgabenbereich zur Verfügung gestellt wird.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich denke, dass dieses Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 zweigeteilt zu beurteilen ist:</p>
<p>Aus Sich der Betriebsräte bietet das Gesetz nicht wirklich Anlass zur Freude und ist abzulehnen. Die zentrale Forderung nach einem Stimmrecht der Betriebsräte des allgemeinen und des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Universitätsrat, wurde nicht umgesetzt. Die Neufassung des § 109 (2) stellt eine Verschlechterung dar, da sie eine Ausdehnung der Befristung von Kettenverträgen bis zu 12 Jahren vorsieht.  Auch für Lektorinnen und Lektoren, die nicht mehr als 6 Semesterstunden lehren, soll es Verschlechterungen geben: sie sollen nur mehr als freie DienstnehmerInnen beschäftigt werden und sind somit vom Kollektivvertrag ausgeschlossen und können nicht mehr durch den Betriebsrat vertreten werden. Das Wahlrecht zum Senat für Lehrbeteiligte für Ausbildungsärzte beim Lehrpersonal ist nicht korrigiert. Durch die Einführung einer Findungskommission und die Widerberstellung des Rektors wurde die universitärer Mitbestimmung durch die Senate deutlich eingeschränkt und der Universitätsrat aufgewertet.</p>
<p>Aus Sicht des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen enthält das Gesetz einige positive und wünschenswerte Änderungen. So besteht die Aufgabe des Arbeitskreises nun nach UG auch darin Diskriminierungen nicht ausschließlich auf Grund des Geschlechts, sondern auch auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegen zu wirken. Ist bei Wahlvorschlägen zum Senat kein 40%-iger Frauenanteil gegeben, kann sich der Arbeitskreis an die Schiedskommission wenden. Auch Kollegialorgane müssen gemäß der 40%-igen Frauenquote zusammengesetzt sein. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, dass den Arbeitskreisen die nötigen Mittel und die nötige Ausstattung für den nunmehr umfassenderen Aufgabenbereich zur Verfügung gestellt wird.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Kommentar zu Uni-KV: soll berechenbare Karrieren für WissenschafterInnen bringen von Andrea Ofner</title>
		<link>http://diealternative.org/hochschule/2009/03/31/uni-kv-sollen-berechenbare-karrieren-fur-wissenschafterinnen-bringen/comment-page-1/#comment-2</link>
		<dc:creator>Andrea Ofner</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 01 Apr 2009 09:49:09 +0000</pubDate>
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		<description>Da hat Kollege Müller allerdings noch vergessen ein paar &quot;Kleinigkeiten&quot; zu erwähnen:

Gegenüber dem Vertragsbedienstetengesetz (VBG) gibt es auch massive Verschlechterungen: Im Gegensatz zum VBG werden im KV die Elternkarenzzeiten für die Vorrückung nicht angerechnet - auch in die Pensionskasse wird in dieser Zeit nicht einbezahlt. Das trifft natürlich vorwiegend Frauen. Begründundet der GÖD: war ein Kompromiss! Zufällig gerade bei einem Thema das vor allem Frauen betrifft. Vielleicht liegt der Zufall ja auch ein wenig in der Tatsache, dass im Verhandlungsteam der GÖD für das allgemeine Personal von 10 Personen gerade mal 1 (in Worten: EINE) Frau war....

Die BetriebsrätInnen waren völlig unzureichend einbezogen. 2 Betriebsratskonferenzen bei denen faktisch alles schon feststand. Keine Diskussion mehr möglich war.

Die Verwendungsgruppen sind wenig differenziert. Dadurch ist ein Mangel an Transparenz und Nachvollziehbarkeitbei der Einstufung zu erwarten. Verluste bei der Lebensverdienstsumme ist zu befürchten. Die Einstufungen kann nur im Rahmen von MitarbeiterInnengesprächen reklamiert werden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Da hat Kollege Müller allerdings noch vergessen ein paar &#8220;Kleinigkeiten&#8221; zu erwähnen:</p>
<p>Gegenüber dem Vertragsbedienstetengesetz (VBG) gibt es auch massive Verschlechterungen: Im Gegensatz zum VBG werden im KV die Elternkarenzzeiten für die Vorrückung nicht angerechnet &#8211; auch in die Pensionskasse wird in dieser Zeit nicht einbezahlt. Das trifft natürlich vorwiegend Frauen. Begründundet der GÖD: war ein Kompromiss! Zufällig gerade bei einem Thema das vor allem Frauen betrifft. Vielleicht liegt der Zufall ja auch ein wenig in der Tatsache, dass im Verhandlungsteam der GÖD für das allgemeine Personal von 10 Personen gerade mal 1 (in Worten: EINE) Frau war&#8230;.</p>
<p>Die BetriebsrätInnen waren völlig unzureichend einbezogen. 2 Betriebsratskonferenzen bei denen faktisch alles schon feststand. Keine Diskussion mehr möglich war.</p>
<p>Die Verwendungsgruppen sind wenig differenziert. Dadurch ist ein Mangel an Transparenz und Nachvollziehbarkeitbei der Einstufung zu erwarten. Verluste bei der Lebensverdienstsumme ist zu befürchten. Die Einstufungen kann nur im Rahmen von MitarbeiterInnengesprächen reklamiert werden.</p>
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