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Anträge der 156. Vollversammlung – Berichte

Wie beim vorigen Artikel, habe ich die Kopien eingescanned und mittel Schrifterkennung reinkopiert – sorry für die Satzzeichenfehler.

lg

Rudi

Antrag Nr. 21
der Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafterinnen
an die 56. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
am 25. Oktober 2011
KLARE REGELUNGEN GEGEN MOGELPACKUNGEN
Forderung:
Sozia(demokratlsche
Gewerkschafterinnen
/11 der AK Wien
Die Vollversammlung fordert eine klare Bestimmung zur Klassifizierung von Mogelpackungen
Im Österreichischen Recht sowie Verbesserung der Transparenz bei den Verpackungen.
• Um rechtliche Schritte zur Durchsatzung einer Unterlassung bei Mogelpackungen
gewahrleisten zu können, fordert die Vollversammlung, dass das Wirtschaftsministerium per
Verordnung nach dem Maß- und Eichgesetz das Verhaltnis von Füllmenge und Luftanteil
festgesetzt wird.
• Sollten verpackungstechnische Gründe für einen geringen Befüllungsgrad vorliegen, fordert
die Vollversammlung eine bessere Transparenz, z.B. in Form eines durchsichtigen Bereiches
auf der Verpackung (Transparenzstreifen). Für Konsumenten und Konsumentinnen soll klar
ersichtlich sein, wie viel befüllt ist und wie viel nicht.
Begründung:
Viel Verpackung mit wenig Inhalt führt immer wieder zur Verargerung bei Konsumenten und
Konsumentinnen. Nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb können bei Mogelpackungen
zwar grundsatzlieh rechtliche Schritte zur Durchsatzung einer Unterlassung getroffen werden. A b
wann und bei welchen Produkten man jedoch von „Mogelpackungen“ sprechen kann, ist im
österreichischen Recht nicht definiert. International üblich ist, höchstens einen Luftanteil von 30
Prozent zuzugestehen. ln Deutschland gibt es hierfür eine klarere Regelung. Die Vollversammlung
fordert, dass auch in Osterreich eine klare, gesetzliche Definition für Mogelpackungen festgelegt wird.
Dies ware durch eine entsprechende Verordnung des Wirtschaftsministeriums gemaß Maß- und
Eichgesetz (§ 27 Z 16) möglich.
Bericht
Die AK hat die deutsche Mogelpackungs-Regelung (Deutsche Fertigpackungsverordnung) an das
BMWFJ herangetragen. Diese könnte durch Übernahme in eine österreichische Verordnung erfolgen
– bislang allerdings ohne Erfolg .
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Antrag Nr. 22
der Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafterinnen
an die 156. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
am 25. Oktober 2011
Sozialdemokrat ische
Gewerlachafter/nnen
in der AK Wien
MEHR SCHUTZ FÜR FREMDWÄHRUNGSKREDITNEHMERINNEN UND KREDITNEHMER:
HOHE BERATUNGSSTANDARDS SICHERSTELLEN
Forderungen:
• Die kreditgebenden Banken sollen keine von ihnen favorisierten „Patentrezepte“ unter Druck
verkaufen oder nur eine einzige mögliche Variante zur Weiterführung des Kredites anbieten,
sondern mit den Kundinnen – je nach Einzelfallbetrachtung – eine möglichst individuelle
preisgünstige Lösung vereinbaren. Die Vollversammlung spricht sich für einen
verantwortungsvollen Umgang mit den fOr die Deckung des Kredites unzureichenden
Tilgungstragern (Rückkauf, Stilllegung, Pramienfreistellung, WeiterfOhrung) aus. Es soll dabei
das Einvernehmen mit dem Kundinnen im Vordergrund stehen.
• Umstellung der Fremdwahrungskredit auf Euro nur im Einvernehmen mit der/m Kundin.
insbesondere soll es keine Zwangskonvertierungen geben.
• Wenn die/der Kreditnehmerln sich zu einer Konvertierung in den Euro entscheidet, soll es
keine Zusatzgebühren oder Umstellungsspesen geben. Die Banken haben bereits mit der
Errichtung und der laufenden Verwaltung des Fremdwahrungskredites eine Menge an Spesen
verdient (BearbeitungsgebOhr bei Vertragserrichtung, Devisenkommissionen, Spesen for das
Fremdwahrungsverrechnungskonto).
• Keine Benachteiligung der/des Kreditnehmerln im Hinblick auf den ursprünglichen vertrag lich
vereinbarten Aufschlag (Kreditspanne, Aufschlag auf die Refinanzierungskosten) auch bei
Umstieg auf einen Abstattungskredit. Das bedeutet somit keinesfalls eine Schlechterstellung
bzw. Pönalisierung der/des Kundin durch den Umstieg auf einen Eurokredit
• Sofern der/die Tilgungstrager voraussichtlich oder mit Gewissheit nicht fOr die Deckung von
endfalligen Krediten ausreicht/ausreichen, soll den Kreditnehmerinnen eine breite Palette an
Handlungsmöglichkeiten angeboten werden, wie beispielsweise die Möglichkeit, einen
endfalligen Fremdwahrungskredit in einen Abstattungskredit, verbleibend in Fremdwahrung
umzuwandeln.
• Unbürokratische und leicht zugangliche Informationen Ober:
o den ursprüng lichen Wert des Kredits in Fremdwahrung, den Einstiegskurs sowie den
aktuellen Wert des Kred its in Euro und Fremdwahrung bzw. des aktuellen
Wechselkurses
o Den aktuellen Wert des (der) Tilgungstrager(s) sowie der EinscMtzung Ober künftige
Entwicklungsszenarien
Begründung:
Sozialdemokratische
Gewerkschafterinnen
in der AK Wien
Viele Fremdwährungskreditnehmerlnnen stehen derzeit unter Druck: Der Schweizer Franken ist seit
einiger Zeit auf sehr hohem Niveau, was die aushaftenden Kredite momentan in die Höhe treibt. Aber
auch die sogenannten Ansparprodukte, die „Tilgungsträger“, entpuppen sich zunehmend und
nachhaltig als großes Problem. Seinerzeit mit zu optimistischen Rendite-Prognosen verkauft, zeigt
sich heute, dass viele kapitalmarktbasierte Produkte zu geringe Erträge bringen, um den offenen
Kredit zu tilgen.
Die Banken fordern von ihren Kundinnen Nachbesicherung, neue Ansparprodukte oder eine
Umstellung auf den Euro. Die AK erhält viele Anfragen von besorgten Kreditnehmerlnnen, die keine
Spekulantinnen sind, aber vor erheblichen Zahlungsverpflichtungen und Angsten ums Eigenheim oder
die Wohnung stehen. Die AK fordert daher die Banken auf, die Fremdwährungskreditverträge im
großen Stil bereit waren abzuschließen, ihre Kundinnen jetzt nicht im Regen stehen zu lassen,
sondern durch faire und umfassende Beratung Ober die Möglichkeiten, die Finanzierung künftig auf
solide Beine zu stellen.
Es gibt eine Vielzahl an Möglichkeiten für die/den Kreditnehmerln, die Finanzierung weiterzuführen.
Insbesondere spricht sich die Vollversammlung dagegen aus, dass die Bank die Kreditnehmerinnen in
eine einzige für sie gewünschte Richtung drängt. Zum Beispiel ist zu hinterfragen, ob es wirklich
notwendig ist, dass die Kundinnen neue Lebensversicherungsverträge abschließen, die zwar der
Bank Provisionsertrage bescheren, den Kundinnen jedoch tausende Euro an Abschlussprovision
kosten.
Bericht
Die AK registriert die Beschwerden und Anfragen von Fremdwährungskreditnehmerlnnen in der AK
Konsumentenberatung genau und bietet auch Unterstützung in Fragen der Umwandlung des Kredites
von der Fremdwährung in den Euro (Konvertierung). Ein genaues Prüfen der AK
Konsumentenberatung von Konvertierungsangeboten der Banken ist nicht möglich, denn letztlich
muss ein Umstieg bzw. eine Vertragsänderung in der Entscheidungsautonomie der
Kreditnehmerinnen bleiben.
Die AK tritt laufend an die Banken mit Forderungen heran, wenn sich die Kreditnehmerinnen über
Praktiken in der Beratung beschweren. Es gibt Gespräche mit Großbanken, in denen immer wieder
Fragen der angemessenen Beratung der Banken im Umgang mit Kreditnehmerinnen erörtert werden.
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Antrag Nr. 23
der Fraktion sozialdemokratischer Gewerkschafterinnen
an die 156. Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
am 25. Oktober 2011
TRANSPARENTER PREISAUSHANG-BANKPREISE INS INTERNET
Forderung:
Sozialdemokratische
Gewerkschafterinnen
Jn der AK Wien
Die Vollversammlung fordert volle Transparenz bei Bankpreisen. Zu diesem Zweck tritt die
Vollversammlung dafOr ein, dass der Preisaushang, der alle Entgelte und Zinsen fOr Produkte
und Dienstleistungen zu enthalten hat, nicht nur in der Filiale einer Bank zur Einsichtnahme
aufzuliegen hat, sondern fOr Besucher Im Internet bzw der Hornepage der Bank verfOgbar sein
soll. Diese Transparenz wOrde das Preisbewusstsein der Konsumentinnen verstärken, die
Produkt- und Preisvergleiche erleichtern und die Mobilität der Bankkunden fördern.
Begründung:
Jeder Kunde braucht ein Bankkonto und ist von Zahlungsverkehrsdienstleistungen abhangig. Manche
Nebenspesen sind Ober das Ausmaß der allgemeinen Preisentwicklung (Verbraucherpreisindex)
hinaus angestiegen.
Viele Bankkunden beschweren sich auch in der AK-Beratung Ober Bankspesen, wobei ein haufig
genannter Kritikpunkt auch unerwartet verrechnete Nebenspesen darstellen.
Bericht
Die Forderung nach Transparenz von Bankspesen wird in Publikationen der AK Wien Ober die Kosten
von Verbrauchergirokonten vorgebracht. Maßnahmen im Detail sind:
• Über Öffentlichkeitsarbe it wird diese Forderung einem breiteren Publikum bekannt gemacht.
• Banken, mit denen die AK Wien bereits Ober dieses Thema gesprochen hat, wenden
beispielsweise dagegen ein, dass eine derartige Umsetzung einseitig und als freiwill ige, singu läre
Maßnahme einer Bank „aus Konkurrenzgründen“ nicht möglich sei. Daher ist es aus der Sicht der
Arbeiterkammer sinnvoll, wenn eine gesetzliche Verpflichtung zur Transparenz besteht, die
gleichermaßen für alle Banken gilt.
• Die AK bringt diese Forderung zur Preistransparenz im Internet auch in Brüssel ein. Die
Kommission für Binnenmarkt und Dienstleistungen (DG Markt) ist für das Thema intransparente
Bankspesen besonders sensibel. Kommissar Barnier hat angekündigt, dass es zu legislativen
Schritten zu einer verpflichtenden Transparenz kommen würde, wenn die Bankpreise bei
Verbrauchergirokonten weiterhin wenig vergleichbar und transparent bleiben. Mögliche künftige
• Regulierungsschritte, die eine verstärkte Transparenz betreffen, werden von der AK grundsatzlieh
begrüßt und unterstützt.
I Angenommeh [8] ‚Zuweisung [ 1
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Einstimmig [8] . Mehrstimrt)i9 D
‚I FREIHEITLICHE ARBEITNEHMER
ANTRAG3
Lehren aus der EHEC-Krise
an die 156. Tagung der Vollversammlung der Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Wien
Die 156. Tagung der Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte flir Wien beschließt
sich dafUr einzusetzen, dass aus den Lehren der EHEC-Krise folgende Maßnahmen gesetzt werden:
• Genaue Kennzeichnung aller Lebensmittel, wie es seit der BSE-Krise beim Rindfleisch der
Fall ist.
e Damit verbunden eine Novellierung der Kennzeichnungsregelung auf EU- und internationaler
Ebene.
Keine Export-Förderung, auf nationaler, EU-Ebene sowie weltweit, mit Steuermitteln flir
Betriebe, die Lebensmittel herstellen.
Begründung:
Die EHEC-Krise hat Europa seine Handlungsunfähigkeit vor Augen geflihrt. Es gab mehrere Tote,
einen wirtschaftlichen Schaden für Bio-Bauern und auch ein mehrwöchiges Handelsembargo durch
Rußland. Viel zu lange wurde gerätselt, von wo die Quelle des EHEC-Keims stammte.
Der Schaden ist entstanden, weil die EU einen unkontrollierten freien Warenverkehr fördert.
Lebensmittel werden quer durch Europa aber auch durch andere Staaten und Kontinente transportiert.
Die dadurch entstehende C02-Belastung samt Staus etc. soll nur am Rande erwähnt werden. Diverse
Betriebe erhalten flir diese Praxis auch eine Förderung seitens der EU oder anderen Trägern, die
Steuermittel gewähren. Diese einseitigen Förderungen kommen einer Wettbewerbsverzerrung gleich,
die abgestellt gehört, da sie der von der EU forcierten Förderung des Wettbewerbs widerspricht.
Es ist nicht argumentierbar, warum diverse Lebensmittelbetriebe gefördert werden, andere aber nicht.
In diesem Zusammenhang soll auch erwähnt werden, daß die EU mit diesen Maßnahmen Betriebe
fördert, die mittels Schiffsrouten Gemüse von Nordeuropa nach Afrika transportieren. Afrikanischen
Bauern wird die Existenzgrundlage genommen, auf afrikanischen Märkten fmden sich zumeist die
importierten Lebensmittel aus Europa oder anderen Staaten. In diesem Zusammenhang braucht man
sich nicht wundem, daß Afrika in die Armut getrieben wird und auf Entwicklungshilfe angewiesen ist.
Schwerwiegender ist bezüglich der EHEC-Krise allerdings der Tatbestand, dass Lebensmittel nur
mangelhaft gekennzeichnet werden. Viele Produkte haben zumeist nur noch den Vermerk „Made in
the EU“. Die Konsumenten haben keine Möglichkeit mehr zu erfahren, von wo das Produkt stammt
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Aus einer Anfragebeantwortung seitens des Österreichischen Gesundheitsministers war zu erfahren,
daß die Lebensmittelkennzeichnung EU-weit harmonisiert ist. Österreich kann keine nationalen,
zusätzlich verpflichtenden Kennzeichnungsregeln vorschreiben. In dieser Frage hat Österreich seine
Souveränität an Brüssel abgegeben.
Im Zuge des BSE-Skandals, bei dem ein immenser fmanzieller Schaden entstanden ist und vielleicht
sogar Menschen durch diese Virus-Erkrankung gestorben sind, hat man sich entschieden, Rindfleisch
genau zu kennzeichnen. Alle Daten von der Geburt bis zu Schlachthofwerden registriert.
Hätte man bei allen Lebensmitteln einen Vermerk nach dem Vorbild von Rindfleisch, wäre der
Auslöser fiir die EHEC-Krise in kürzerer Zeit ausgeforscht worden. Der Schaden in Millionen-Höhe
ftir Gemüsebauem, der Ruf von Bio-Läden, aber auch die vielen Toten und das Handelsimportverbot
durch Rußland wären uns erspart geblieben.
Die Freiheitlichen Arbeitnehmer waren in dieser Frage bereits Vordenker und haben Anträge nach
einer genaueren Kennzeichnungspflicht formuliert. Alle verantwortlichen Politiker auf nationaler und
internationaler Ebene sind gefordert, nun rasch entsprechende Auflagen zu beschließen. Das Motto,
„es muß immer erst etwas geschehen, bis etwas passiert“, muss endlich ein Ende haben. Die richtigen
Maßnahmen aus der EHEC-Krise zu ziehen, ist ein Gebot der Stunde!
Bericht
Die Abteilung Konsumentenpolitik hat sich im Rahmen der Verhandlungen um die Neuorientierung der
Lebensmittelkennzeichnung für eine gesetzlich vorgeschriebene Information der Konsumenten
bezüglich der Herkunft von Lebensmittel und deren Rohstoffe eingesetzt. Mit der Verabschiedung der
EU-Verordnung zur Information der Verbraucher wird nunmehr die Verpflichtung zur Angabe der
Herkunft über die bereits bestehende Rindfleischetikettierungsrichtlinie hinausgehend für Frischfleisch
aller anderen Tierarten ausgedehnt. Die AK-Forderung nach einer verpflichtenden
Herkunftskennzeichnung bei verarbeitetem Fleisch wurde bedauerlicherweise nicht umgesetzt,
allerdings muss künftig bei freiwilligen Herkunftshinweisen auch bei verarbeiteten Produkten die
Herkunft des primaren Rohstoffes klargestellt werden.
••• ~~~FREIHEITLICHE ARBEITNEHMER
ANTRAG4
Nein zu Fleisch von Nachfahren geklonter Tiere
an die 156. Tagung der Vollversammlung der Kammer
für Arbeiter und Angestellte für Wien
Die 156. Tagung der Vollversammlung der Kammer fUr Arbeiter und Angestellte fUr Wien beschließt,
sich dafUr einzusetzen, dass nicht nur „Klonfleisch“ verboten wird, sondern explizit auch das Fleisch
ihrer Nachkommen, welches offiziell nicht als „Klonfleisch“ gilt.
Begründung:
Die Freiheitlichen Arbeitnehmer haben in der 155. Tagung der Vollversammlung der Kammer für
Arbeiter und Angestellte einen Antrag gestellt, in welchem die Bundesregierung aufgefordert wurde,
gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit in Österreich die Zucht und der Import von
„Klonfleisch“ verboten wird. Auch wurde gefordert, dass die Bundesregierung sich auf EU-Ebene für
ein europaweites Verboten von „Klonfleisch“ ausspricht.
Der Antrag wurde von fast allen Fraktionen angenommen. Lediglich eine Fraktion sprach sich gegen
ein Verbot und somit FÜR „Klonfleisch“ aus.
In diesem Zusammenhang ist eine wesentliche Ergänzung notwendig. Man spricht von „Klonfleisch“,
wenn das geschlachtete Tier genetisch ident mit dem Zellspender-Tier war und durch technische
Maßnahmen erzeugt wurde. Die Nachkommen dieses Klon-Tieres allerdings gelten nicht als Klone.
Wörtlich meinte der Österreichische Gesundheitsminister auf eine im Juni 2011 veröffentlichte
Anfragebeantwortung: „Die Verordnung besagt, dass fUr die Vermarktung von Fleisch geklonter Tiere
eine Zulassung innerhalb der EU notwendig ist. Dies gilt derzeit nicht fUr Produkte von Nachkommen
geklonter Tiere.“ Das heißt, dass derzeit ohne weiteres Fleisch von Nachkommen geklonter Tiere im
europäischen Handel vermarktet werden könnte und tatsächlich auch wird.
In der Beantwortung heißt es weiters: „Bisher wurde kein einziger Zulassungsantrag in der EU
gestellt, weshalb das Inverkehrbringen von „Klonfleisch“ nicht erlaubt ist (auch nicht gekennzeichnet).
Dies gilt auch für Importe in die EU.“ Das heißt im Umkehrschluß, daß sich niemand gegen
„Klonfleisch“ stark gemacht haben soll. Sowohl aus der Beantwortung des Gesundheitsministeriums
als auch einer Beantwortung einer Anfrage an den zuständigen EU-Kommissar heißt es, dass man
keine Bedenken bezüglich des Verzehrs der ,,Klonnahrung“ hat. Die EU will trotz tierschutzrechtlicher
Bedenken auch nur ein befristetes Verbot.
Das Klonen von Tieren ist relativ teuer. Der Gesundheitsminister teilte folgendes mit: „Klonen ist
derzeit in Buropa- und somit auch in Österreich -keine kommerzielle Praxis. Es ist nach wie vor eine
sehr teure – pro Tier kann mit 20.000 Euro, teilweise bis 100.000 Euro gerechnet werden – und
teilweise auch sehr fehleran:flillige Technik. Aus diesem Grund kommt diese Technologie speziell in
der Heimtier- und Pferdezucht sowie der Forschung zum Einsatz. Für die Lebensmittelproduktion
kommen demzufolge nur die Nachkommen geklonter Tiere in Frage. Diese sind in der Regel auf
herkömmlichem Wege gezeugt worden und unterscheiden sich genetisch vom Eltemtier.“
Die EU hat kaum noch Bedenken gegen Fleisch geklonter Tiere und dessen Nachkommen. Man
verweist auf die EFSA, die auf Tierschutzprobleme im Zusammenhang mit der Nutzung dieser
Technik bei geklonten Tieren festhielt Was den Verzehr der Nahrung betrifft, hat die EU keinerlei
Bedenken und sprach sich in einer Anfragebeantwortung daher nur für ein befristetes V erbot von
„Klonfleisch“ aus.
Festzuhalten ist, dass die Technologie des Klonens teuer und ethisch zu hinterfragen ist. Auch
entstehen durch diese Technik zahlreiche Mißbildungen und Tierleid. Die Konsumenten werden im
Ungewissen gehalten. Die Arbeiterkammer wehrt sich daher mit Vehemenz nicht nur gegen
„Klonfleisch“ sondern auch gegen Fleisch aus Nachkommen geklonter Tiere.
Bericht
Die Abteilung Konsumentenpolitik ist im Rahmen der Verhandlungen um die Neuorientierung der
Lebensmittelkennzeichnung dafür eingetreten dass grundsatzlieh für Konsumenten
Kennzeichnung der Produkte Eigenschaften, Beschaffenheit sowie auch
Produktionsbedingungen klar hervorgehen, damit auf dieser Basis eine informierte und
Kaufentscheidung getroffen werden kann.
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Antrag 10
der AUGElUG –
Alternative und Grüne Gewerkschafterinnen/Unabhängige Gewerkschafterinnen
zur 156. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien
am 25. Oktober 2011
Verbot von Nano-Silber in Konsumprodukten
Studie der Umweltfolgen der verstärkten Freisatzung von Nano-Silber
Silber ist, vielleicht mit Ausnahme von Titandioxid, das weithin am häufigsten in Konsumprodukten
eingesetzte NanomateriaL Genaue Zahlen liegen nicht vor, da es keine geordnete Regelung gibt.
Silber ist aber ein giftiges Schwermetall ohne physiologische Funktion, es existiert also kein
Nutzen für die Gesundheit. Es liegt in drei verschiedenen Formen vor.
• Als Metall ist es praktisch nicht giftig und langlebig. Das ist jene Form in der es in
üblichem Silbergeschirr vorliegt.
• Als Ion ist es giftig und kurzlebig, weil es sich als einzelnes Atom schnell mit andere
Atome und Molekühlen verbindet.
• Als Nanopartikel ist Silber giftig und langlebig. Zusätzlich kann es alle Barrieren im
menschlichen Körper überwinden, inklusive der wichtigen Blut-Hirn Schranke.
Nano-Silber wird auch wegen seiner Depotwirkung eingesetzt. Das bedeutet, dass aus diesen
Nanopartikel kontinuierlich Ionen freigesetzt werden. Damit erreicht man eine hohe Wirksamkeit
bei niedriger Konzentration.
Ganz allgemein ist Silber also ein Biozid. Biozide sind aktive chemische Molekühle, die das
Wachstum der Bakterien hemmen oder die Bakterien töten. Im Gegensatz zu Antibiotika wirken
sie nicht selektiv und sind daher auch für alle höheren Lebewesen, inklusive uns Menschen,
giftig.
Es gibt in der wissenschaftlichen Literatur Studien, die zeigen, dass der Einsatz von Nano-Silber
auch die Resistenz gegenüber Antibiotika erhöht. Das resultiert daher, dass einer der
Mechanismen, der für Resistenz einzelner Zellen verantwortlich ist, für Silber und Antibiotika der
gleiche ist. Insbesondere sind davon die so genannten Carbapeneme betroffen, die manche als
letzte Waffe gegen gefährliche Infektionen halten. Damit trägt der breite Einsatz von Nano-Silber
in Krankenhäuser aber auch in Produkten für die Konsumenten und Konsumentinnen zur
Züchtung so genannter Superbugs bei. Darunter versteht man Bakterienstämme, gegen die
unsere herkömmlichen Antibiotika nicht mehr wirken und die vor allem in Krankenhäuser
zunehmend zu Problemen führen.
Die Öffentlichkeit ist über das Problem Silber und Nano-Silber nicht informiert. Im Gegenteil, bei
kaum einem Stoff ist die öffentliche Meinung so stark von einem falschen Bild geprägt. Da Silber
sowohl in seiner üblichen Verwendungsform im Haushalt (Geschirr) als auch in seiner jonischen
Form nur geringe Toxizität aufweist, überwiegt das Bild von Silber als einem edlen Stoff. Der
eventuelle Beitrag von Silber zum allgemeinen physiologischen Stress, dem wir ausgesetzt sind,
ist ungeklärt.
Nano-Silber wird in sehr vielen Bereichen und Konsumprodukten eingesetzt:
Lebensmittelverpackungen wie Frischhaltedosen und Trinkflaschen
Küchenartikel wie Schneidbretter
Textilien wie Socken und Funktionsunterwäsche
Nahrungsergänzungsmittel
Reinigungsmittel, Haushaltsartikel und Desinfektionsmittel
Beschichtungen von Geräten wie zum Beispiel Kühlschränke und Waschmaschinen
Medizinische Produkte vor allem zur Wundbehandlung, aber auch Produkte zur
Empfängnisverhütung
Sanitärkeramiken
Zusätze für Schwimmbäder
Kosmetika wie Make-up und Lippenpflege
Hygieneprodukte wie Zahnpaste, Zahnbürsten, Shampoos, Hautcremes, Monatshygiene und
Mundspülungen
Produkte für Babys wie zum Beispiel Schnuller
Koffer, Schuhe, Türschnallen
Farben und Lacke
ln Europa kommt Nano-Silber derzeit noch vor allem im Bereich von Naturkosmetik und Esoterik
zum Einsatz. Durch die mangelnde Regulierung ist es aber nur eine Frage der Zeit, bis auch hier
ein breiteres Spektrum vorhanden ist. Abgesehen davon, dass durch den zunehmenden Handel
über das Internet eine genaue Aussage, welche Produkte in einem bestimmten Gebiet gekauft
werden, nicht mehr möglich ist.
Derzeit gibt es einige bereichspezifische Regelungen, die auch Nano-Silber erfassen. Die
abgedeckten Bereiche sind Biozide, Pestizide, Medizinprodukte, Lebensmittelkontaktmaterialien
und NahrungsergänzungsmitteL Es bestehen aber keine speziellen Regelungen für den Stoff
Nano-Silber oder andere Nano-Materialien im EU-Rahmen.
Grundsätzlich ist der Rahmen der Chemikalienverordnung REACH (Registration, Evaluation,
Authorisation and Restrietion of Chemical substances) umfassend und sollte alle Stoffe abdecken,
die in der Europäischen Union in Umlauf gebracht werden. Die Kritik an REACH betrifft jedoch
einige Details und Lücken. Vor allem ein zu hoher Schwellenwert, der das Gewicht des
eingesetzten Stoffes als Kriterium für den Bedarf nach genaueren Untersuchungen heranzieht.
Gerade für Nano-Materialien, die bei viel geringerem Gewicht eine verstärkte Wirkung zeigen, ist
das eine unzureichende Regelung. Dazu kommt eine ungenügende Verfolgbarkeit, weil weder
eine Kennzeichnungspflicht existiert noch die Messbarkeit von Nano-Materialien in den meisten
Fällen gegeben ist. Alle Untersuchungen beruhen auf genau kontrollierten Laborbedingungen.
Außerhalb der Labors lassen sich Nano-Materialien derzeit nur „messen“ in dem mit starken
Mikroskopen im wahrsten Sinne des Wortes nachgesehen wird. Der Nachweis ob NanoMaterialien
vorhanden sind erfolgt somit durch eine unzuverlässige Methode. Um die Frage der
Menge der vorhandenen Nano-Materialen zu klären, ist damit nicht einmal eine Annährung an die
Wirklichkeit möglich.
Zusammenfassend kann also gesagt werden, dass Nano-Silber ein Stoff ist, dessen Einsatz zwar
schon im Spitalsbereich problematisch ist, der aber derzeit dennoch verbreitet in unseren
Haushalten zum Einsatz kommen wird. Zusätzlich ist eine giftige Wirkung auf den menschlichen
Körper zu befürchten, die vor allem erst langfristig auftreten wird. Besonders problematisch dabei
ist die mangelhaften Regelungen des Einsatzes und der Umstand, dass Nano-Materialien im
wesentlichen nicht gemessen werden können.
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer setzt sich für eine ausreichend öffentliche Information über Nano-Silber und
der möglichen Gefahren des Einsatzes von Nano-Silber ein.
Die Arbeiterkammer fordert von der Bundesregierung ein Verbot von Nano-Silber in
Konsumprodukten. Unsere Haushalte sollen generell von dem übertriebenen Einsatz von
Bioziden frei gehalten werden.
Die Arbeiterkammer fordert von der Bundesregierung, dass sich Österreich innerhalb der EU für
neue umfassende Regelungen zu beständigen (nicht biologisch abbaubaren) Nano-Materialien
einsetzt. Insbesondere bei der Evaluierung von REACH, bei der Debatte über die Definition von
Nanotechnologie und für eine ausreichende Kennzeichnung von Inhaltsstoffen im Bereich
Lebensmittel und Kosmetik. Die für nächstes Jahr beschlossene Kennzeichnung von NanoMaterialien
in Kosmetikprodukten mit dem Ausdruck „(nano)“ bringt für die Konsumentinnen und
Konsumenten keinen Fortschritt, wenn nicht gleichzeitig über den Erkenntnisstand betreffenden
den Vor- und Nachteilen der Nanotechnologie informiert wird.
Über die Umweltfolgen des verstärkten Einsatz von Nano-Silber gibt es zwar schon einige
einzelne Untersuchungen. Es fehlt aber eine Zusammenfassende Studie der Umweltfolgen der
verstärkten Freisatzung von Nano-Silber. Die Vollversammlung der AK Wien beauftragt die
Arbeiterkammer Wien dahingehend tätig zu werden, dass eine entsprechende Studie beauftragt
wird und die AK Wien in diesem Sinne gegenüber den zuständigen Stellen/Behörden aktiv wird
oder selbst eine derartige Studie in Auftrag gibt.
Bericht
Nach Erörterung mit einem Vertreter der Antragsteller wurde der Antrag mit folgenden Änderungen vom
Ausschuss einstimmig angenommen:
Überschrift „Maßnahmen gegen den Einsatz von Nano-Silber in Konsumprodukten (Untertitel bleibt gleich).
Demgernaß wurde auf der 3.Seite der vorletzte Absatz angepasst: „Die Arbeiterkammer fordert von der
Bundesregierung Maßnahmen gegen den Einsatz in Konsumprodukten“
Auf der 4.Seite, 2.Zeile wurde wie folgt geändert: „Die für nachstes Jahr beschlossene Kennzeichnung von
Nanomaterialien in Kosmetikprodukten mit dem Ausdruck „(nano)“ bringt für die Konsumentinnen und
Konsumenten nur dann einen Fortschritt, wenn gleichzeitig Ober den Erkenntnisstand betreffend Vor- und
Nachteile der Nanotechnologie informiert wird“. Seite 4, letzter Absatz, letzter Satz lautet nunmehr: „Die
Vollversammlung der AK Wien beauftragt die Arbeiterkammer Wien dahingehend tatig zu werden, dass
Informationen gebündelt und Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden und auch weiterhin Aktivitaten zu
diesem Thema setzt.
Eine Informationsbroschüre Ober den Einsatz und das Risiko von Nanomaterialien, mit denen Konsumenten
in Berührung kommen können, wurde bereits veröffentlicht, eine weitere Publikation zur Information der
Konsumenten Ober den Nutzen und die Risken dieser Technologie, sowie die Aufbereitung der vorhandenen
Studien und Informationen zu Nano-Silber als Information für Konsumenten ist von der Abteilung
Konsumentenpolitik in Vorbereitung. Gegenüber den zustandigen Bundesministerien wird der Standpunkt
der Arbeiterkammer nach umfassenden Regelungen zu biologisch nicht abbaubaren Nanomaterialien in den
verschiedensten Bereichen (Lebensmitteln, Kosmetik, Gebrauchsgegenstände) und den aus
Konsumentensicht notwendigen Kennzeichnungsregelungen vertreten.
FRAKTION GRÜNE ARBEITNEHMER IN DER AK WIEN
156. Tagung der Vollversammlung
der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien
am 25. Oktober 2011
Antrag 5
Pestizidrückstände in Erdäpfeln
Die Arbeiterkammer Wien spricht sich für eine genaue Kennzeichnungspflicht
von mit keimhemmenden Substanzen behandelten Erdäpfeln aus.
Konventionelle Lagererdäpfel, die nach der Ernte mit keimhemmenden Mitteln behandelt
wurden, müssen in Österreich – im Gegensatz zu Deutschland – nicht mit einem entsprechenden
Vermerk versehen werden. Seit 2010 ist außerdem ein neues Keimhemmungsmittel
Maleinsäurehydrazid (MH) im Kartoffelanbau zulässig. Dieses Pestizid wird direkt auf das Feld
aufgebracht, lagert sich in der Kartoffelpflanze ein und landet auf dem Teller der
Konsumentlnnen, da es nicht durch Waschen oder Schälen entfernt werden kann.
Beim bisher verwendeten Mittel Chlorpropham, das nach der Ernte auf die Kartoffeln
aufgebracht wird, bleibt der Hauptteil der Rückstände zwar in der Schale, es lassen sich aber
immer noch Rückstände in gekochten Erdäpfeln und auch in industriell verarbeiteten Produkten
nachweisen. Chlorpropham steht im V erdacht, krebserregend und außerdem sehr giftig für
Wasserorganismen zu sein.
Durch eine bessere Lagerung (Kühlung bis höchstens +8 Grad) wäre ein keimhemmendes Mittel
überhaupt nicht nötig, da die Erdäpfel erstens eine natürliche Keimruhe bis Ende Februar/Anfang
März einhalten und zweitens erst bei Temperaturen über +8 Grad zu keimen beginnen.
Quelle: Global News 3 11
Bericht
Die Abteilung Konsumentenpolitik tritt fOr eine umfassende Kontrolle der ROckstände von Pestiziden und
Oberflächenbehandlungsmitteln und eine konsequente Information der Konsumenten ein.
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FRAKTION GRÜNE ARBEITNEHMER IN DER AK WIEN
156. Tagung der Vollversammlung
der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien
am 25. Oktober 2011
Antrag 6
Schutz vor Vergiftung durch Energiesparlampen
Die Arbeiterkammer Wien fordert von der EU wirksame Maßnahmen gegen
die Vergiftung der Umwelt mit Quecksilber aus Energiesparlampen
Die Verordnung der EU, daß herkömmliche Glühlampen durch Energiesparlampen ersetzt
werden sollen, ist aufgrunddes Quecksilbergehaltes in diesen Lampen problematisch.
Der Energiespareffekt könnte durch den Giftgehalt in den Lampen, wenn dieserunkontrolliert in
die Umwelt gelangt, aufgehoben werden. Die Deponien werden durch das hochgiftige
Quecksilber stark belastet, falls diese Lampen von Verbrauchern einfach in den Hausmüll
geworfen werden. Zwar sollten die Lampen als Sondermüll entsorgt werden, aber die Gefahr, daß
ein wesentlicher Teil der Lampen von nicht umweltbewußten Konsumentinnen einfach
weggeworfen wird, ist doch sehr groß.
Hier hat die EU keine Begleitmaßnahmen gesetzt, um das zu verhindern. Es gibt keine
verpflichtende Statistik der Staaten, wie groß der Anteil an ordnungsgemäß entsorgten Lampen
ist (ausgehend von der Zahl der verkauften Lampen), und wie viele Lampen ganz einfach
unkontrolliert verschwinden.
Eine zusätzliche wichtige Gegenmaßnahme, um das Wegwerfen der Lampen zu verhindern, wäre
ein hohes Pfand ftir diese Lampen einzufordern. Dieses würde dann gewährleisten, daß die
Verbraucherinnen ein Interesse haben, diese Lampen ordnungsgemäß zu entsorgen, da sie sonst
das Pfand nicht zurückbekommen.
Bericht – siehe nächste Seite
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Bericht
Die AK hat als einzige Verbraucherorganisation auf europäischer Ebene vehement gegen die
zwangsweise Einführung d Energiesparlampen protestiert, die jedoch insbesondere von den Grünparteien
und NGOs befürwortet wurden. Eine Rücknahme der EU-Vorschriften erscheint jedoch – obschon die
Problematik der Energiesparlampen immer mehr Interessensgruppen bewusst wird – derzeit nicht
möglich. Die Einführung eines nationalen Pfandes erscheint derzeit ebenfalls nicht realistisch da in
keinem anderen EU-Land derartige Initiativen realisiert werden. Ein nationaler Alleingang erscheint nicht
realistisch. Ein österreichisches Handeln ist erst sinnvoll wenn Aktivitäten in anderen EU-Ländern
erkennbar werden.
FRAKTION GRÜNE ARBEITNEHMER IN DER AK WIEN
156. Tagung der Vollversammlung
der Kammer filr Arbeiter und Angestellte Wien
am 25. Oktober 2011
Antrag 7
Bessere Produktinformation für Verbraucherinnen
Die Arbeiterkammer Wien spricht sich für eine verbesserte Regelung zu einer
eindeutigeren und einfacheren sowie umfassenderen Produktinformation der
Verbraucherinnen aus.
Es gibt zwar gesetzliche Regelungen zur Produktinformation fi1r die Konsumentlnnen, es ist aber
oft mehr als mühsam filr Verbraucherlnnen, die jeweils wichtigen Informationen schnell und
eindeutig zu erhalten. Das beginnt damit, daß die Inhaltsstoffe bei Lebensmitteln in so kleiner
Schrift gehalten sind, daß sie nur schwer oder gar nicht lesbar sind. Auch ist z.B. das
Ablaufdatum von Waren immer an einer anderen Stelle der Verpackung, oder es ist codiert,
sodaß es für die Konsumentinnen mühsam zu finden und oft gar nicht zu entschlüsseln ist.
Bei einem Einkauf im Supermarkt wird etwa die Suche nach dem Ablaufdatum zum
zeitraubenden Unterfangen. Dieses Problem, daß man die wichtigen Informationen erst mühsam
suchen muß, gibt es nicht nur im Lebensmittelbereich. Es kann auch passieren, daß man in einer
Buchhandlung einen vermeintlich aktuellen Stadtplan kauft und erst später merkt, daß dieser
schon vor Jahren gedruckt wurde. Das Auflagedatum wird, wenn überhaupt, nur sehr versteckt
im Inneren des Buchplanes abgedruckt.
Die Kundinnen haben ein Recht auf eine schnelle, gute und leicht verständliche
Grundinformation zu jedem Produkt. Diese Grundinformation, wie z.B. Ablaufdatum,
problematische Inhaltsstoffe, Herkunft des Produktes etc. sollten fi1r jedes Produkt festgelegt
werden und extra in größerer Schrift auf einem bestimmten Platz jedes Produktes ausgewiesen
werden, z.B. immer rechts unten auf der Vorderfläche des Produktes. So erhalten die Kundinnen
einen schnellen Überblick über das Produkt, und wissen auch ohne langes Suchen wo diese
Informationen zu finden sind.
Bericht – siehe nächste Seite
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Bericht
Die Abteilung Konsumentenpolitik hat sich im Rahmen der Verhandlungen um die Neuorientierung der
Lebensmittelkennzeichnung für eine gesetzlich vorgeschriebene Information der Konsumenten bezüglich
der Herkunft von Lebensmittel und anderen re levanten Informationen eingesetzt. Mit der Verabschiedung
der EU-Verordnung zur Information der Verbraucher wurden Verbesserungen bei der Kennzeichnung wie
Mindestschriftgröße, Angabe zB zu Nährwert, Fett ua festgelegt. Bedauerlich ist, dass die AK-Forderung
nach einer Ampelkennzeichnung nicht umgesetzt wurde.
FRAKTION GRÜNE ARBEITNEHMER IN DER AK WIEN
156. Tagung der Vollversammlung
der Kammer fiir Arbeiter und Angestellte Wien
am 25. Oktober 2011
Antrag 10
Bisphenol A: Gesundheitsschädliche Babyschnuller und
Kinderspielzeug
Die Arbeiterkammer Wien fordert die EU auf, wirksame Maßnahmen gegen
gesundheitsschädliche Stoffe in Babyschnullern und Kinderspielzeug zu
ergreifen.
Die derzeitige Regelung ist leider unbefriedigend. Es kommt immer noch vor, daß in
Babyschnullem, die in Österreich verkauft werden, Bisphenol A nachgewiesen wird. Dies kann
dadurch passieren, daß Altbestände von Schnullern mit Bisphenol A noch immer verkauft
werden, oder daß aus dem Ausland importierte Schnuller nicht richtig deklariert werden
bezüglich ihrer Inhaltsstoffe.
Tatsache ist, daß es immer noch zu einer GeHihrdung durch Bisphenol A und anderen
gesundheitsschädlichen Stoffen in Schnullern und Kinderspielzeug kommt. Hier müssen
strengere und bessere Maßnahmen zum Schutz der Kinder ergriffen werden. Es muß
Strafsanktionen sowohl filr die Händlerlnnen, die diese Produkte noch verkaufen, als auch fllr die
Herstellerlnnen, die diese Produkte noch immer erzeugen.
Da man die Erzeugung im Ausland nicht verbieten kann, sollte es ein Importverbot fllr diese
Artikel geben, und Herstellerlnnen, Händlerinnen oder Länder, die gegen diese Vorschrift
verstoßen, diesbezüglich mit einem Handelsembargo belegt werden.
Bericht
Die Abteilung Konsumentenpolitik hat in Verhandlungen bezüglich Kinderspielzeug (Novellierung der EUSpielzeugrichtlinie)
die Forderung nach wirkungsvollen Schutzmaßnahmen eingebracht und eine
umfassende Kontrolle des Marktes bei Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen in den dafür
zuständigen Bereichen eingefordert.
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156. Vollversammlung
der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien
25. Oktober 2011
Antrag 8
Kontrolle von Alkohol in Lebensmitteln
PERSPEKTIVE
Die Vollversammlung der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien fordert
folgendes:
Alkohol hat in Süßigkeiten für Kinder nichts zu suchen. Wegen schleichender
erhöhter Abhängigkeitsgefahr im Erwachsenenalter soll Alkohol nicht mehr als
Zusatzstoff oder als Zutat in Lebensmitteln verwendet werden, deren
Zielgruppe hauptsächlich Kinder sind.
Seit langem werden in vielen Lebensmitteln bestimmte Arten von Zusatzstoffen
verwendet. Diese Zusatzstoffe werden als Geschmacksverstärker oder wegen ihrer
verfestigenden Wirkung verwendet. Wenn es um Lebensmittel speziell für Kinder
geht, sollten Produzenten spezielle Vorsicht walten lassen. Laut Forschungen in
verschiedenen europäischen Ländern sind nur 10% aller Lebensmittel völlig
alkoholfrei. ln dem Löwenanteil von 90 Prozent befinden sich Backwaren,
Süßigkeiten, Eissorten (mit besonderer Zielgruppe Kinder). Nach einer Überprüfung
im Land Oberösterreich wurde der Alkoholgehalt in Kindersnacks mit 12 Gramm pro
Kilo festgestellt.
Wissenschaftlich bewiesen ist, dass Alkohol auch bei geringeren Mengen körperliche
Wirkungen hat. Kinder, die in frühem Lebensalter mit Alkohol konfrontiert sind, haben
ein größeres Abhängigkeitsrisiko in späteren Jahren. Die Gefahr der Rückfälligkeit ist
auch bei Erwachsenen Abstinenzlern gegeben, da niemand auch nur geringste
Mengen an Alkohol in Nahrungsmitteln für Kinder vermuten würde. Alkohol wird laut
geltender Rechtslage als Zutat und nicht als Zusatzstoff geführt. Deswegen darf
„Hochprozentiges“ jeder Art Lebensmitteln in unbeschränkter Menge beigemengt
werden – solange der Alkohol auf der Zutatenliste ersichtlich ist. Alkohol muss derzeit
laut §4 Z9 der Lebensmittelverordnung nur in Getränken mit mehr als 1 ,2
Volumprozent angeführt werden. Für feste Lebensmittel sind überhaupt keine
Grenzwerte vorgegeben. Diese Vorschrift geht allein zu Lasten der Konsumenten.
Sogar bei unverpackten Produkten ist keine Kennzeichnungspflicht festgeschrieben.
Zur Lösung dieses Problems sollen die Stichproben bei Lebensmitteln auch verstärkt
auf den Alkoholgehalt hin kontrolliert werden. Ein allgemeines Alkoholverbot
betreffend Süßigkeiten die speziell für Kinder als Zielgruppe produziert werden, soll
geschaffen werden. Alle Lebensmittel, die Alkohol enthalten, sollen unabhängig von
der gesetzlich vorgesehenen Grenze des Alkoholgehalts eine verpflichtende
Kennzeichnung über den exakten Alkoholgehalt enthalten. Die derzeitige
LebensmitteiVO von 1993 kann nicht zur Lösung dieses Problems beitragen und ist
entsprechend zu ergänzen.
Angenommen 181
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PERSPEKTVE
Bericht
Die Abteilung Konsumentenpolitik hat im Zusammenhang mit Diskussionen zur
Lebensmittelkennzeichnung gegenOber dem Bundesministerium fOr Gesundheit auf die Problematik
des Zusatzes von Alkohol in nicht-alkoholischen Lebensmitteln, insbesondere solcher fOr Kinder, und
auf der Notwendigkeit der deutlichen Kennzeichnung dieses Umstandes hingewiesen.
KOMintern Kommunistische natitVJJI.I
Gewerkschaftsinitiative- !JUJn~te;.;r..-…….,.-
Antrag Nr. 3
der Liste Kommunistische Gewerkschaftsinitiative International [KOMintern] an
die 156. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien.
Wohnbaugeld auch für Wohnbau verwenden!
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert vom Gesetzgeber eine
Zweckwidmung bei Wohnbaufördermitteln für unter sozialen und ökologischen
Gesichtspunkten stehende Wohnbauprojekte.
Begründung
Die Aufhebung der Zweckbindung der Wohnbauförderung im Zuge der
Finanzausgleichsverhandlungen zwischen Bund und Ländern im Jahre 2008 führte zur
Verwendung der eigentlich für Wohnbauzwecke gedachten Mittel als Spekulationsobjekt
und zur Stopfung von Landesbudgets.
Nicht zuletzt schaffen und sichern öffentliche Investitionen in Bauprojekte Arbeitsplätze
und Senken durch eine zusätzliche Schaffung von Angebot die durchschnittlichen
Wohnkosten. Geradeangesichts der von der Rot-Grünen Stadtregierung getragenen
Gebührenlawine im Sommer 2011 ist eine Forcierung des sozialen Wohnbaus längst
überfällig.
Bericht
Die Forderung nach Wiedereinführung der Zweckwidmung der Wohnbauförderungsmittel ist Inhalt der
laufenden wohnungspolitischen Tätigkeit der Abteilung Konsumentenpoiitik.
KOMintern
Kommunistische . natJo.PJ}
Gewerkschaftsinitiative- trtJn~teliiir,_..,….““
Antrag Nr. 6
der Liste Kommunistische Gewerkschaftsinitiative International [KOMintern] an
die 156. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien.
Wirkungsvolle Maßnahmen gegen ImmobilienSpekulation!
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert den Gesetzgeber dazu auf, lange
Zeit leerstehnde Gebäude für Wohnzwecke nutzbar zu machen, auch wenn dies
Profitinteressen des Eigentümers widersprechen könnte. Es sind Iegistische Initiativen zu
setzen, die jahrelanges Leerstehen von Wohngebäuden unterbinden, um mehr leistbaren
Wohnraum zu schaffen und das Stadtbild zu schützen.
Begründung
Laut Angaben der Statistik Austria stehen in Wien über 80.000 Wohnungen leer. Trotz
Berücksichtigung von vorübergehenden Leerständen (Wohnungen in Abwicklung,
laufende Sanierungsarbeiten usw.) bleibt eine immense Fläche an Wohnraum, die aus
Gründen der Immobilienspekulation – Abwarten eines Abbruchbescheids; umfassende
Sanierung, um deutlich höhere Mietpreise verlangen zu können – trotz grundsätzlicher
Bewohnbarkeit nicht für Mieter zur Verfügung steht.
Gerade weil in der Regel solche Spekulationen meist völlig legal geschehen, Ist hier
dringender Gesetzgebungsbedarf gegeben. Das Interesse der breiten Bevölkerung auf
leistbaren Wohnraum ist über das Interesse einiger Immobilienhaie auf Maximalprofite zu
stellen.
Bericht
Der dem Ausschuss zugewiesene Antrag wurde einstimmig angenommen. Die Forderung nach
wirkungsvollen Maßnahmen gegen Immobilienspekulation ist Inhalt der laufenden
wohn ungspolitischen Tatigkeit der Abteilung Konsumentenpolitik.