Entwurf AK-Antrag zu Mindestsicherung v. Lukas Wurz
für alle gerne zur Verfügung:
Das vom Nationalrat beschlossene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zerstört das unterste soziale Netz in Österreich:
- Das Verbot der Sicherung von Wohnkosten als Geldleistung führt dazu, dass praktisch alle Menschen und Haushalte, die in Notlagen vorübergehend auf Sozialhilfe angewiesen sind, mit erheblichen Kürzungen der Leistung zur Existenzsicherung konfrontiert sind.
- Die Leistungen der zukünftigen Sozialhilfe sind so niedrig bzw. an derart absurde Kriterien gebunden, dass sie einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 16 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das von der Republik Österreich ratifiziert wurde, entsprechen oder nahekommen.
- Die Leistungsobergrenzen für Kinder sind absurd und willkürlich, überschreiten den vom VfGH gesetzten Rahmen und führen zur Benachteiligung wie Ausgrenzung von Kindern, obwohl diese nicht in der Lage sind, ihre eigene Situation durch Verhaltensänderung zu verbessern. Die Sozialhilfe für Kinder stellt in dieser Hinsicht einen Zwang zu verfestigter Armut und dauerhafter Ausgrenzung dar.
- Die Richtsätze für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen sind unsachlich, liegen weit unter dem notwendigen Aufwand des untersten Einkommensdezils für Wohnen, Lebensmittel, Kleidung und Energie der Statistik Austria (aus dem Jahr 2015) und widersprechen europarechtlichen Regelungen.
- Das Gesetz überschreitet bei Weitem die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Grundsatzgesetzgebung und schränkt daher den Gestaltungsspielraum der Bundesländer unzulässig ein.
- Eine zukünftig auf diesem Grundsatzgesetz aufbauende Sozialhilfe erreicht nicht das Ziel der Verhinderung oder Überwindung von Armut und Ausgrenzung. Diese neue Sozialhilfe wird vielmehr die sogenannte Armutslücke der betroffenen Gruppen erhöhen.
Es mag Ziel der Bundesregierung sein, Menschen in Notlagen stärker unter existenziellen Druck zu setzen. Alle internationalen und österreichischen Erfahrungen wie Studien zeigen jedoch deutlich, dass höherer existenzieller Druck nicht der gesellschaftlichen Inklusion förderlich ist, sondern Ausgrenzung verstärkt. Ziel der Vollversammlung der AK XXX ist jedoch nicht die Verstärkung der Ausgrenzung, sondern die Erleichterung der gesellschaftlichen Inklusion.
Die Vollversammlung der AK XXX lehnt das Sozialhilfe Grundsatzgesetz ab und unterstützt alle zielführenden rechtliche Schritte, die das Inkrafttreten dieses Gesetzes sowie dessen Folgen für die betroffenen Menschen beschränkt oder verhindert.