AK-Vorstand Wien, 30.04.2020
Ganz im Zeichen von Corona steht diesmal der AK-Vorstand: Nicht nur, dass er als Videokonferenz stattfinden wird, auch die Inhalte konzentrieren sich fast ausschliesslich auf Massnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise. Angefangen beim Bericht über die Kommunikationsarbeit (social media, Website) und Beratungstätigkeit (Job und Corona-Hotline) über die detaillierte Auflistung der arbeits- und sozialrechtlichen Änderungen hin zur Beschreibung der diversen Unternehmenshilfen inkl. der Einrichtung der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) bis zum Tätigkeitsbericht aus dem Bildungs– und KonsumentInnenschutzbereich. Nicht explizit erwähnt sind Regelungen für LehrerInnen (oder ich habs übersehen), wobei diese i.A. keine AK-Mitglieder sind. Die Bereiche Hochschule/Universitäten aber schon – hier würde mich interessieren, ob ihr Beschäftigten dort euch ausreichend wahrgenommen fühlt? Ähnliches gilt für den Kulturbereich. Wobei einschränkend gesagt werden muss, dass in den Unterlagen generell nicht nach Beschäftigtenbereichen unterschieden, sondern Regelungen (und ihre Auswirkungen) und Regelungsbedarf dargestellt werden. Daher wäre meine Frage an euch Letztgenannten, ob es aufgrund von Besonderheiten in eurem Tätigkeitsbereich einen Regelungsbedarf gibt, der bisher nicht oder schlecht gedeckt ist.
Selbstverständlich gibt’s auch Beschlüsse, z.B. die Behandlung der an den Vorstand zugewiesenen Anträge aus der letzten VV (u.a. unsere Solidaritätserklärung mit Rojava), Subventionen, die Aufnahmen in die BRAK und SOZAK (bitte schaut, ob euch wer abgeht!) und der Zusammenschluss der Abteilungen Bildungspolitik und Lehrlings- u. Jugendschutz – hier brauche ich die Rückmeldung, ob sich wer von euch in einem der Ausschüsse dagegen ausgesprochen hat!
Ich weise darauf hin, dass die Unterlagen VERTRAULICH sind, dh, nicht weitergegeben werden dürfen! Zieht euch die Informationen heraus, nutzt sie, aber kommuniziert sie nicht im Originaldokument.