1

AKRÖ – Arbeiterkammerrät*innen in Österreich Kontakte & Ausschüsse

Liebe Arbeiterkammerrät:innen in ganz Österreich.

Danke nochmal fürs das tolle und produktive Arbeiterkammerrät*innen Österreich-Treffen. <3

Viel angefragt wurde die gemeinsame Kontaktliste, damit wir einander auch gut erreichen können
und wir voneinander wissen, wer in welchen Ausschüssen sitzt. Ich stelle sie hier auf die Funktionnärinnen-Plattform nochmal neu herein.

 

AKRÖ-Liste
Die Liste enthält alle Arbeiterkammerrät:innen in ganz Österreich inkl. Kontaktdaten, Telefonnummern und Ausschüsse.
Bitte daher sensibel damit umgehen.
Stand ist nach den AK-Wahlen 2019. Von Wien habe ich bereits die Ausschüsse aktualisiert.

<<< LINK<<<:
AKRÖ-Kontaktdaten_November_2021_inprogress

 

Letzter Stand:
– Österreichweit nach AK-Wahlen 20219
– Okt 2021 AUGE/UG Wien

Bitte diese Liste aktuell halten und bundesländerweise aktualisieren.
Ich schicke sie auch noch an den Bundesländerverteiler aus.

 

Aktualisieren, aber wie?

– Liste herunterladen, neue Informationen einfügen, Liste speichern, Liste unter Medien (WordPress) hochladen, Url kopieren
– Diesen WordPress-Beitrag bearbeiten, alte Liste löschen, neue Liste einfügen (mit Link einfügen) – aktualisieren
– Bei Problemen steht euch Raphael zur Verfügung
Unter: <raphael.haag@ug-oegb.at>

 

Liebe Grüße

Karin & Raphael




AK-Vollversammlungen 2020

Wien:

174. Vollversammlung 11. Novemb

 

Oö:

4. Vollversammlung der XVI. Funktionsperiode 10. November 2020

 

Salzburg:

4. Vollversammlung am 04. November 2020




Vorschlag bundesweiter Antrag Masterplan Bodenschutz (Entwurf OÖ)

Resolution Masterplan Bodenschutz

Sei Jahren kritisiert und mahnt die EU-Kommission Österreich wegen seines massiven, alles andere als nachhaltigen Flächenverbrauchs. Österreich liegt im EU-Vergleich (pro Kopf) an der Spitze und überschreitet die EU-Vorgaben weit.

In Österreich werden jährlich Böden im Ausmaß von rund 75 km² zusätzlich für Wohnen, Gewerbe, Industrie und Freizeit in Anspruch genommen und somit der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen. Das entspricht der Anbaufläche für den jährlichen Nahrungsbedarf von etwa 100.000 Personen.

Für die Jahre 2001 bis 2016 steht einem Bevölkerungswachstum von lediglich 8 Prozent eine Zunahme der Neuversiegelung von Böden um 23 Prozent gegenüber. (Quelle: Umweltbundesamt)

Die Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen und Grünflächen in Bau- und Verkehrsflächen beträgt in Österreich (im Jahresschnitt) 14,7 Hektar pro Tag – das Reduktionsziel der Strategie für nachhaltige Entwicklung würde bei 2,5 Hektar pro Tag liegen. (41 Prozent der umgewidmeten Flächen werden dann tatsächlich vollständig verbaut, gepflastert, zubetoniert und asphaltiert.)

Auf Grund des Raumordnungsgesetzes kann bei einem Einspruch des Landes gegen die Umwidmung von landwirtschaftlichen Flächen oder Grünflächen die jeweilige Gemeinde auf der Umwidmung beharren und diese dennoch durchführen – einer der Hauptgründe für die enorme Zersiedelung Österreichs. Eine Stärkung der Einspruchsmöglichkeiten der Länder ist dringend zu diskutieren.

Der hohe, ungebremste Flächenverbrauch mag sich für die Bauwirtschaft kurzfristig positiv auswirken, ist aber sowohl für die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln als auch für eine nachhaltige Siedlungsentwicklung mit allen ihren Auswirkungen (bis hin zum ständig steigenden Mobilitätsbedarf) ausgesprochen negativ:

  1. Die Möglichkeit Österreichs, sich selbst mit Nahrungsmitteln zu versorgen, sinkt
  2. Die Anzahl brachliegender Gebäude nimmt ständig zu
  3. Landschaften und immer mehr der für die Gesundheit so wichtigen Naherholungsgebiete werden zerschnitten, zurückgedrängt und zerstört
  4. Ehemals intakte, gewachsene und für die Lebensqualität und das soziale Leben aller bedeutsame Ortskerne veröden
  5. zerstreute Siedlungen treiben den öffentlichen Aufwand für Infrastruktur (Verkehr, Kanalisation, Stromversorgung, Telekommunikation, Müllentsorgung etc.) drastisch nach oben

Von einem Umlenken der Bautätigkeit weg vom ausufernden Einfamilienhausbau zum maßvoll und kreativ verdichteten Wohnbau (und im Bereich von Bauten für Handel, Gewerbe und Industrie zur Neu-Adaptierung von Altbeständen) könnte in Wahrheit jedoch auch die Bauwirtschaft profitieren. Durch ein Abziehen der Investitionen weg vom sprichwörtlichen „Häuselbauer-Pfusch“. (Und durch qualitativ anspruchsvollere Projekte mit höherer Wertschöpfung.)

Die Fakten sind bekannt und werden auch von offizieller Seite nicht bestritten. (Nachzulesen auf der Homepage des Umweltbundesamtes.) Geändert hat sich noch nichts. Und die Zeit drängt.

Die zunehmende Bodenversiegelung gefährdet die Grundwasserreserven und bewirkt, dass Überschwemmungen immer dramatischer ausfallen. Die Hitze in den Städten schlägt nicht nur aufgrund der Klimaerwärmung immer weiter nach oben aus, sondern zusätzlich auch deshalb, weil in den Ballungsräumen Tag für Tag Feuchtigkeit speichernde Wiesen und Baumbestände zur Temperaturregulierung verloren gehen. Die Entstehung von einem Zentimer Humus im Boden (Humus ist etwas anderes als Kompost), ist ein Prozess, der 100 bis 200 Jahre braucht.

 

Resolution Variante A: an Bundesregierung

Die Vollversammlung der AK Oberösterreich fordert die Bundesregierung auf, einen Masterplan Bodenschutz für Österreich zu entwickeln zur schrittweisen Senkung der täglichen Flächeninanspruchnahme durch Umwidmungen für Bau- und Verkehrszwecke. Der Masterplan soll insbesondere folgende Aspekte enthalten:

  • Quantitativer Zielwert für den maximalen Flächenverbrauch in Österreich und Zeitplan zu dessen schrittweiser Erreichung.
  • Quantitative Zielwerte für den maximalen Flächenverbrauch in den Bundesländern und Zeitpläne zu deren schrittweiser Erreichung.
  • Maßnahmenpaket, um diese Ziele zu erreichen, u.a.:
  • Steuerliche Anreize sowie Förderungen zur Revitalisierung alter, leerstehender Bausubstanzen im Gegensatz zu einer Verbauung auf der Grünen Wiese (Differenzierung bestehender Steuern, Abgaben und Gebühren auf Grund und Boden je nach Revitalisierung oder Neubebauung).
  • Einrichtung einer österreichweiten Leerstandsdatenbank
  • Zielgerichtete Ausgleichsleistungen zwischen Wirtschaftsaktivitäten außerhalb und innerhalb definierter Ortskerne zur Ortskernbelebung. Legistische und finanzielle Maßnahmen, um Innenentwicklung vor Außenentwicklung den Vorzug zu geben.

 

 

Rsolution Variante B: an Landesregierung

Die Vollversammlung der AK Oberösterreich fordert die Oö. Landesregierung auf, die rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen (Masterplan Bodenschutz für OÖ) für eine schrittweise Senkung der täglichen Verluste von landwirtschaftlich genutzten Böden durch Umwidmungen für Bau- und Verkehrszwecke zu schärfen. Insbesondere folgende Aspekte sollen berücksichtigt werden:

  • Stärkung des Bodenschutzes in der Raumordnung, u.a. durch:
    • landesweite Ausweisung besonders wertvoller landwirtschaftlicher Agrarflächen als landwirtschaftliche Vorrangflächen (ähnlich wie in der Steiermark);
    • verstärkte Umsetzung des Prinzips Innenentwicklung vor Außenentwicklung bei Baulandausweisungen durch z.B. Notwendigkeit eines Nachweises der Gemeinden bei neuen Baulandausweisungen, dass kein Innenentwicklungspotential vorhanden ist;
    • verstärkte Nutzung des Instruments privatwirtschaftlicher Verträge zur Baulandsicherung (§16 Oö. ROG) und zu der Möglichkeit der Flächensicherung durch die Gemeinde; und
    • Beschränkung der Versiegelung von Böden für Parkflächen durch z.B. verbindliche Mehrfachnutzung oder verpflichtende Anlage von Parkplätzen unter oder auf dem Gebäude, oder Anlage von Parkplätzen mit Rasengittersteinen oder Schotterrasen anstelle vollständiger Versiegelung.
  • Brachliegende Industrie- und Gewerbe-Areale sowie Gebäude-Leerstände verstärkt nutzen, u.a.:
    • mittels Aufbau einer Leerstands-Datenbank; und
    • indem die Förderungen und sonstigen wirtschaftlichen Anreizsysteme für die Sanierung und Nachnutzung erhöht werden inkl. Anpassungen in der Wohnbauförderung.
  • Bewusstseinsbildung bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Entscheidungsträgerinnen und -trägern forcieren, u.a.:
    • durch verstärkte Nutzung der bestehenden Instrumente wie Angeboten für Bodenbündnisgemeinden in OÖ und für Schulworkshops; sowie
    • durch Aus- und Weiterbildung hinsichtlich Bodenschutz für Planer und Entscheidungsträger auf Gemeindeebene.