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Anträge zur BAK-Hauptversammlung, 14. Juni 2012

Gemeinsame Anträge – Gesamtdokument

FSG – Gesamtdokument

ÖAAB – Gesamtdokument

FA – Gesamtdokument

AUGE – Gesamtdokument (pdf)

 

AUGE/UG-Anträge im Einzelnen (doc):

AUGE Resolution 01 – Keine Öffnung des Bereichs der sozialen Dienstleistungen für den Finanzmarkt

AUGE 01 – Für ein Reform der Grundsteuer!

AUGE 02 – Keine Zustimmung zum Fiskalpakt und zur Änderung Artikel 136 AEUV

AUGE 03 – Keine Nulllohnrunden in den öffentlichen Diensten!

AUGE 04 – Rahmenrecht für Sozialwirtschaft und gemeinnützige Genossenschaften

AUGE 05 – Staatsbürgerschaft

AUGE 06 – Bankensektor regulieren! Banken-Insolvenzrecht umsetzen!

AUGE 07 – Öffentliche Aufträge an hohe soziale, arbeitsrechtliche, demokratische und ökologische Standards binden!

AUGE 08 – Bis Umsetzung einer Finanztransaktionssteuer – Börsenumsatzsteuer wieder einführen!

AUGE 09 – Sozial-, Umwelt-, Gleichstellungsbilanzen

AUGE 10 – Keine Ermessensausgabenkürzung bei Sozialen Vereinen, kulturellen Initiativen, Fraueneinrichtungen, Entwicklungszusammenarbeit und außeruniversitärer Forschung!

AUGE 11 – Keine Schiefergas- und Tight Oil-Bohrungen in Österreich!

AUGE 12 – Warum eine budgetäre Bevorzugung des Institute of Science and Technology Austria (ISTA) gegenüber den österreichischen Universitäten?

AUGE 13 – Beendigung der Schlechterstellung von PensionsbezieherInnen in der Künstlersozialversicherung

AUGE 14 – Informationspflicht und Bekämpfbarkeit bei Ablehnung von Visa-Anträgen

AUGE 15 – Verbot der Aussenflächenbeheizung

AUGE 16 – Ausgliederung und Privatisierung – Keine Zustimmung der Arbeiterkammer und ihrer FunktionärInnen im Zuge von Abstimmungen in gesetzgebenden Körperschaften

AUGE 17 – Keine Nivellierung bestehender besserer Arbeitsverträge nach unten mit Hilfe des §41a im BAGS-Kollektivvertrag!




Entwurf: Verbot der Aussenflächen-Beheizung

danke an ernst für die hilfreichen links!!!

Verbot der Aussenflächen-Beheizung


Terrassen- oder Balkonheizstrahler, Heizpilz, Heizschwammerl – früher nur auf Weihnachtsmärkten gesichtet, sind sie seit dem Rauchverbot in der Gastronomie auch vor Lokalen in Mode gekommen.  Mittlerweile werden sie auch Privathaushalten feilgeboten.

Seit Jahrzehnten bemühen sich fächerübergreifend u.a. Wirtschaft, Umweltschutz und Wissenschaft den U-Wert* von Gebäuden zu verbessern um möglichst effizient und energiesparend zu heizen. Gleichzeitig sprießen immer mehr Heizpilze aus dem Boden, deren Aufgabe es ist, im Freien zu heizen.

Betreibt man einen Gas-Terrassenheizstrahler eine Stunde lang, so reicht diese Energie aus, um einen gleich großen Raum sechsmal so lange zu beheizen wie die im Freien befindliche Fläche. Elektrische Heizstrahler erscheinen zunächst effizienter  da deren verbrauchte Energie nur 2,5-mal so lange reicht, um einen gleich großen Raum eines Niedrigenergiehauses zu erwärmen. Die energieaufwändige und CO2-intensive Stromerzeugung führt jedoch dazu, dass beide Techniken etwa gleich CO2-intensiv sind.

Im Vergleich zum Beheizen einer gleich großen Wohnfläche eines Niedrigenergiehauses verursachen elektrische Terrassenheizstrahler etwa 7,6-Mal so viele CO2-Emissionen, gasbetriebene Terrassenheizstrahler verursachen etwa sechsmal so viele CO2-Emissionen.

Ein regelmäßig eingesetzter Heizstrahler verursacht bis zu 1.000 Euro Gaskosten im Jahr und stößt dabei im Durchschnitt rund zwei Tonnen klimaschädliches CO2 aus – so viel wie ein Mittelklassenwagen mit 12.000 Kilometer Fahrleistung.

Wir haben keine Daten darüber, wie viele Heizpilze allein in Wien im Einsatz sind, aber ein Spaziergang im Winter lässt erahnen, dass es sich um Tausende handelt – die tausende Tonnen CO2 ausstoßen.

Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass Terrassenheizstrahler Energie nur sehr ineffizient nutzen. Gasbetriebene und elektrische Heizstrahler sind dabei etwa gleich ineffizient und etwa gleich CO2-intensiv. Österreich ist nach dem Klimaschutzabkommen (Kyoto-Protokoll) verpflichtet, bis zum Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 insgesamt 13 Prozent weniger Kohlendioxid (CO2) einzusparen. Österreich hat 2009 400 Millionen Euro für den Kauf von Emissionszertifikaten (CO2 Ablass – Staaten die ihre CO2-Emissionsgrenze unterschreiten können diese an andere Staaten verkaufen) vorgesehen.  Wifo-Experte Stefan Schleicher rechnet damit (2009), dass mindestens 600 Millionen Euro, anfallen. Noch höhere Zahlungen sieht Greenpeace-Sprecher Niklas Schinerl (2009) auf Österreich zukommen: Das Land liege knapp hundert Millionen Tonnen CO2 über seinem Klimaziel. Bei aktuellen Preisen von dreizehn bis fünfzehn Euro pro Tonne CO2 komme es somit zu einer Summe von weit über einer Milliarde Euro.

Dass ein Verbot möglich ist zeigen uns Städte wie Stuttgart, Nürnberg, Tübingen, Ludwigsburg, Berlin und Köln. Dort dürfen Gastronomien keine Heizstrahler mehr auf ihrem Grundstück positionieren.

Vor allem im Winter, wo die erneuerbaren Energiequellen weniger produktiv sind, der Energieverbrauch aber drastisch steigt und daher vermehrt auf Atomstrom, Kohlekraftwerke und andere Umweltschädigende Energieerzeugung zurückgegriffen wird, ist es unverantwortlich, fossile Bennstoffe derart ineffizient zu nutzen.

Um den SteuerzahlerInnen einen noch höheren Ablasskauf von Emissionszertifikaten zu ersparen und vor allem der nachfolgenden Generation die Umwelt nicht mutwillig zu zerstören, fordert die AK

ein Verbot von gas- und strombetriebenen Heizstrahlern, die für die Außenflächen-Beheizung vorgesehen sind.

* U-Wert = Wärmedurchgangskoeffizient, Wärmedurchlässigkeit, früher k-Wert. Er gibt an, welche Wärmemenge durch eine Bauteilfläche transportiert wird, wenn zwischen innen und außen ein Temperaturunterschied von 10 Grad besteht. Je kleiner der Wert, desto besser.