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Kollektivvertrag

Die GÖD (als ArbeitnehmerInnenvertretung) und der Dachverband der Universitäten (als ArbeitgeberInnenvertretung) haben mit Herbst 2007 einen Kollektivvertrag ausgehandelt, der von beiden Seiten unterzeichnet und Wissenschaftsminister Johannes Hahn vorgelegt wurde. Mit dem Wissenschafts- und dem Finanzministerium wird nun über die Finanzierung verhandelt. Eine Einigung ist hier noch ausständig.

Kollektivverträge regeln für bestimmte Branchen (in unserem Fall sind das die 21 österreichischen Universitäten) Sonderrechte und -pflichten, wie z.B.

•  Zulagen, Prämien, Reisegebühren, Taggelder
•  Freizeitansprüche (z.B. bei Übersiedlung, Hochzeit, etc.)
•  Kündigungsbestimmungen
•  Mehrarbeitsvergütungen

Der Kollektivvertrag wird bei seinem Inkrafttreten für alle ArbeitnehmerInnen der Universitäten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begründet wurde, gelten. Außerdem auch für alle Bedienstete, deren Arbeitsverhältnis gemäß §134 UG auf die Universitäten übergeleitet wurde (bei uns bekannt unter „Sondermittelbedienstete“).

Vertragsbedienstete können auf eigenen Wunsch in den Kollektivvertrag wechseln. Auch für BeamtInnen gibt es Übertrittsvereinbarungen, wenn diese in den Kollektivvertrag wechseln wollen.

Nähere Unterlagen und Informationen:

Kollektivvertrag

Zusatzkollektivvertrag

KV-Arbeitsunterlage (Mag. M. Holzinger, Mag. S. Jöchtl)

KV-Eckpunkte (Mag. P. Korecky)

KV-Wissenschaftliches Personal (R. Kdolsky)