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Fallen der Studiengebühr? Von wegen!

Rund 28.000 Studierende – bekommen einen Zahlschein mit Studiengebühren-Vorschreibung zugeschickt.  Diese können einen Antrag auf Erlass des Studienbeitrags stellen. Einer dieser Gründe muss vorliegen, damit die Studiengebühren entfallen:

  • Krankheit, wegen der das Studium für mindestens zwei Monate behindert wird, oder eine Schwangerschaft
  • Die „überwiegende“ Betreuung eines Kindes bis zum Schuleintritt
  • Behinderung von mindestens 50 Prozent
  • Präsenz- oder Zivildienst
  • Berufstätigkeit mit einem Einkommen von mindestens 4886,14 Euro im Jahr 2008
  • Wer sich (im Rahmen eines Mobilitätsprogrammes wie Erasmus oder Sokrates) im Ausland aufhält, um dort zu studieren oder ein Praktikum zu absolvieren, muss ebenfalls nicht zahlen. Gleiches gilt für ausländische Studierende an den österreichischen Hochschulen. An der Uni Wien sind außerdem Forschungsstipendiaten und Mitarbeiter von den Studiengebühren befreit.
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    30.000 Studierende an den Fachhochschulen müssen weiterhin Studiengebühren zahlen.  Wurden sie bei der Befreiung vergessen?

    Vollständiger Artikel: derstand.at  12. Jänner 2009