Unabhängige GewerkschafterInnen zum KV
Unabhängige GewerkschafterInnen an der MedUniWien (IMUN-UG) zum Kollektivvertrag:
Der ausverhandelte Kollektivvertrag liegt nun bei Minister Hahn, damit die finanzielle Bedeckung sichergestellt werden kann. Auch wir fordern den Bundesminister auf, die notwendigen Mittel zur Umsetzung des Kollektivvertrages bereitzustellen (wie auch die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der Medizinischen Universitäten von Wien, Innsbruck und Graz).
Wir möchten jedoch unsere Bedenken und Kritikpunkte zu diesem Kollektivvertrag deutlich machen:
• Wir verweisen darauf, dass die Betriebsräte der betroffenen Universitäten in die Kollektivvertragsverhandlungen nicht genügend eingebunden waren.
Gleichzeitig wurden im Kollektivvertrag aber bis zu 22 Betriebsvereinbarungen definiert, die wiederum zwischen den jeweiligen Betriebsräten und Universitäten zu verhandeln sind.
• Elternkarenzzeiten werden bei der Anrechnung zur Vorrückung nicht berücksichtigt, was vor allem Frauen diskriminiert; hier sehen wir Nachverhandlungen für dringend angebracht. Auch in die Pensionskassa wird in dieser Zeit nicht einbezahlt.
• Durch die wenig differenzierten Kriterien in den Verwendungsgruppen die zur Einstufungen der einzelnen MitarbeiterInnen dienen, ist ein Mangel an Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu erwarten. Dass es Bereiche geben wird, in denen es zu Verlusten bei der Lebensverdienstsumme kommt, ist zu befürchten.
Bedenklich ist in diesem Zusammenhang auch, dass Einstufungen nur im Rahmen von MitarbeiterInnengesprächen reklamiert werden können.
• Es gab zu wenig Augenmerk auf Geschlechtergerechtigkeit