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Antrag der AUGE/UG an die 150. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien – Gerechte und nachvollziehbare Einstufung in den Kollektivvertrag für die ArbeitnhmerInnen der Universitäten

Antrag angenommen (FSG, ÖAAB, GA, BM, BDFA, GLB: JA; FA: für Zuweisung).
Bericht über die Erledingung im Ausschuss – 2 Seiten (funktioniert nur wenn Sie vorher auf Read More klicken)

Gerechte und nachvollziehbare Einstufung in den Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten – Einführung von paritätisch besetzten Bewertungskommissionen

Der Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten ist gemäß dem Auftrag des UG 2002 ausverhandelt worden und wurde 2007 paraphiert. Der Kollekitvvertrag ist wesentlicher Bestandteil des privaten Arbeitsrechtes der Universitäten.

Bei Inkrafttreten des Kollektivvertrages muss für alle ArbeitnehmerInnen der Universitäten eine gerechte, nachvollziehbare und tätigkeitsbezogene Einstufung erfolgen. Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien unterstützt die Einführung vonm paritätisch (Arbeitgeber, Betriebsrat wissenschaftliches Personal, Betriebsrat allgemeines Personal) besetzten Bewertungskommissionen, die über die Einstufung der ArbeitnehmerInnen entscheiden. Nur durch Installierung solcher Kommissionen und damit Einbeziehung der Betriebsratsgremien ist eine für alle nachvolziehbare und gerechte Einstufung möglich und umsetzbar.