Universitätsrechts-Änderungsgesetz im Wissenschaftsausschuss beschlossen
Lt. Bundesminister Johannes Hahn wurde hinsichtlich des Status der Lektoren ein allgemein akzeptabler Mittelweg gefunden. Freie Dienstverträge, die jeweils an konkrete Projekte gebunden sind, können in sachlich begründeten Fällen künftig entsprechend verlängert werden. Die Mitwirkung der Betriebsräte an den Universitätsräten wird neu geregelt. Der Senat wird beschwächt.
Vollständige OTS: Parlamentskorrespondenz