So viel zum Stimmrecht der Betriebsräte im Unirat!
Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung hat sich erlaubt den Vorsitzenden Betriebsräten und Betriebsrätinnen erläuternde Ausführungen zur UG-Novelle §21 Abs. 15 zu übermitteln. Es handelt sich dabei um den Artikel, der das Stimmrecht des BR im Unirat regelt.
Das Ministerium beschreibt darin ganz klar, wann es – seiner Auffassung nach – den BetriebsrätInnen gestattet, bzw viel wichtiger, NICHT gestattet ist ihre Meinung stimmrechtlich zu vertreten.
Stilistisch und inhaltlich bemüht sich das Ministerium die Betriebsräte möglichst unauffällig und nicht störend auf der Zuschauerbank zu halten. Das Stimmrecht ist in dieser erläuternden Ausführung auf ein absolutes Minimum reduziert worden. Ob es in ein paar Jahren eine Auslegung vom OGH geben wird, wird sich zeigen. Die Gewerkschaft jedenfalls hat bis jetzt keinen Einspruch erhoben.
Für die Zunkunft ist zu hoffen, dass die Gewerkschaft diese „Details“ klärt, BEVOR sie ihre Zustimmung gibt und den Betriebsrat nicht allein mit der aufoktroyierten Version des Ministeriums leben bzw NICHT leben läßt.