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Ehemalige Vertragsbedienstete des Bundes

wurden lt. Universitätsgesetz 2002 von den nun privatrechtlichen Universitäten übernommen. D.h. alle ehemaligen Vertragsbediensteten die nicht in den Kollektivvertrag übergetreten sind, sind Privatangestellte für die die Bestimmungen des Vertragsbedienstetengesetz Anwendung findet.