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Angestellte nach Kollektivvertrag (inkl. LektorInnen)

Alle Mitarbeiter_innen die nach 2004 ein Dienstverhältnis an einer Universität antraten unterliegen dem Kollektivvertrag (siehe: http://www.kollektivvertrag.at/kv/universitaeten-arb-ang)

LektorInnen unterliegen in der Regel ebenfalls dem KV (§ 29). Da LektorInnen jedoch als „teilzeitbeschäftigte ArbeitnehmerInnen“ definiert werden, gelten für diese MitarbeiterInnengruppe einige – je nach Universität teils unterschiedliche – Beschränkungen:
– zumeist auf (mind.) 6 Monate befristete Arbeitsverträge;
– kaum Entfristungen
– eine maximale Lehrbeauftragung von 7,99 SWS (Ausnahmen bei reiner Sprachlehre)
– Kettenvertragsproblematik durch die Aneinanderreihung befristeter Dienstverhältnisse (§ 109 UG 2002)
– unter gewissen Bedingungen kann ein „freies Dienstverhältnis“ begründet werden (siehe: http://personalwesen.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/personalwesen/info/pdf/Freie_DN_Lehre_Info.pdf )