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Karl spielt Unis gegen Schulen aus

„SPÖ und ÖVP sollten ideologischen Ballast abwerfen“ – Studiengebühren und Zugangsbeschränkungen gegen Entgegenkommen bei Schule

Wien – Geht es nach Wissenschaftsministerin Beatrix Karl (ÖVP), könnten SPÖ und ÖVP gemeinsam eine Gesamtreform der Bildung vom Kindergarten bis zur Uni ausarbeiten. Es wäre „reizvoll“, über „die notwendigen Änderungen im Bildungsbereich insgesamt“ zu verhandeln, so Karl am Montag bei einer Veranstaltung im Managementclub. Beide Koalitionspartner sollten „ideologischen Ballast abwerfen“, die SPÖ bei Studiengebühren und Zugangsbeschränkungen, die ÖVP im Schulbereich. Welche Zugeständnisse von beiden Seiten dabei gemacht werden müssten, konnte Karl „klarerweise“ noch nicht sagen.

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Neues Lehrbuch von Brigitte Ratzer und Bente Knoll zeigt wie Gender Studies die Ingenieurswissenschaften mitbeeinflussen.

Mit ‚Gender Studies in den Ingenieurwissenschaften‘ möchten die Autorinnen EinsteigerInnen, Lernenden, Lehrenden und Forschenden eine Wissensbasis bieten und zugleich die zentralen Debatten sowie die Zusammenhänge im beruflichen Alltag von TechnikerInnen aufzeigen.

Dipl. in Dr in Bente Knoll, lehrt als Genderexpertin an mehreren österreichischen Universitäten. Dipl. in Dr in Brigitte Ratzer ist Leiterin der Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies an der TU Wien.

Vollständiger Artikel: diestandard.at




Erste Gehaltsrunde bei Uni-Kollektivvertrag bringt plus 0,9 Prozent und 4 Euro

Wien (OTS) – Die Premiere der Gehaltsverhandlungen der Vertragspartner des Uni-Kollektivvertrages (KV) wurde vergangene Woche mit einer Einigung abgeschlossen: Mit 1. Jänner 2010 werden die Gehälter der Universitätsmitarbeiter/innen um 0,9 Prozent und 4 Euro (Zuschlag zum monatlichen Gehalt) analog des Gehaltsabschlusses der Bundesbediensteten angehoben.

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uniko zu Expertenpapier: Aufnahmeverfahren für alle Lehrerberufe als Fortschritt

Die heute, Freitag, präsentierten Empfehlungen zur künftigen Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern stoßen bei der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) auf weitgehende Zustimmung. „Das Papier enthält eine Reihe interessanter Anregungen, deckt allerdings auftragsgemäß nur die Ausbildung ab und spart die offenen Fragen der Schulorganisation und des Dienst- und Besoldungsrechts aus“, erklärte Vizerektor Arthur Mettinger, Vorsitzender des Forums Lehre in der uniko und Mitglied der Gruppe von Expertinnen und Experten, die im Auftrag von Bundesministerin Claudia Schmied und Wissenschaftsminister Johannes Hahn Empfehlungen erstellt hatten und den Endbericht an die beiden Regierungsmitglieder übergaben.
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Der Medizinisch Technischer Dienst zum neuen Kollektivvertrag

Von Marianne Fliesser, Unabhängige Gewerkschafterin an der Medizinischen Universität Wien

1991 ist es uns MTDs in den Universitäten endlich gelungen ein eigenes Gehaltsschema, das K-Schema, und somit auch gerechte, der Ausbildung und Leistung angemessene Bezahlung zu erreichen. Dies ist mitunter notwendig geworden, weil man MTD-Stellen wegen ihrer niedrigen Bezahlung nicht mehr besetzen konnte. Besonders drastisch ist dies zutage getreten, wo Uni-KollegInnen gemeinsam mit Gemeinde- oder Landesbediensteten gearbeitet haben. Es konnte ja keine logische Begründung geliefert werden, warum gleiche Arbeit so unterschiedlich bezahlt wird.

Nach langen Verhandlungen sind dann auch einschlägige Vordienstzeiten aus Drittmittelprojekten vollzeitig angerechnet worden.

Durch die Einführung des Kollektivvertrages mit Wirkung vom 1. Oktober 2009 scheint sich wiederum eine massive Verschlechterung in der Bezahlung der MTDs ergeben zu haben:

  • sowohl, was die Lebensverdienstsumme verglichen mit dem K-Schema betrifft,
  • als auch die 4 Jahres Aufsaugregelung (diese ist zwar im Verhältnis zur ursprünglichen Variante „abgefedert“ – dennoch bedeutet es eine 4-jährige Stagnation des Gehalts)
  • und weil eine leistungsorientierte Bezahlung, die über dem Kollektivvertrag liegen könnte, ohnedies schwierig erscheint.

Wir MTDs fordern daher:

  • Eine Einstufung nach dem KV mindestens in Gehaltsstufe IIIb, (ist an MUW üblich – im KV aber nicht eindeutig festgeschrieben)
  • Jobmöglichkeiten die eine Einstufung in IVa und IVb möglich machen, vor allem um adäquate Stellen für jene mit weiterführender Ausbildung zum Master of Biomedical Sciences zugänglich zu machen (z. B. Leitung einer technischen Facility und jener Einheiten, die ihre Spezialleistungen als übergeordnete Institutionen mehreren Forschungslabors zur Verfügung stellen (z.B. PCR-Facility,….)
  • Anerkennung aller außeruniversitären, jobrelevanten  Vordienstzeiten (Leute mit Berufserfahrung wie meistens in der Ausschreibung erwünscht, können nicht in der Grundstufe anfangen)
  • Überarbeitung des KVs, hinsichtlich jener Gehaltsstufen, bei denen unter geschlechtsspezifischen Aspekten (Arbeit an Großgeräten, wo hauptsächlich Männer beschäftigt sind) eine höhere Einstufung vorgesehen ist. Es gibt auch andere anspruchsvolle Tätigkeiten, die hohes Fachwissen und höchste Kompetenz erfordern, dies ist nicht von der Gerätegröße abhängig.
  • Transparenz: Zuerkennung des ExpertInnenstatus durch eine Bewertungskommission, Meldung an BR um gerechte Verteilung zu fördern…

…. um dem Motto gerecht zu werden, ExpertInnen sind in jeder Berufsgruppe gleichmäßig verteilt!

 




Lebensverdienstsumme im Kollektivvertrag (KV) viel niedriger.

Wer kann GöD rechnen beibringen ?

Betriebsveranstaltung an der MUW für das allgemeine Personal mit einem Vertreter der GöD: eine IMUN-UGlerin übt heftige Kritik an den Rechnungskünsten der GöD. Der Grund: die GöD beteuerte während den jahrelangen Verhandlungen immer wieder die Lebensverdienstsumme werde im KV die gleiche bleiben wie die im Vertragsbediensteten Gesetz (VBG). Die Anfangsgehälter sollten höher sein, dafür die Verlaufskurve flacher. Nun stellt sich heraus, die Anfangsgehälter sind niedriger und die Verlaufskurve flacher.

Mann und Frau muss keinE RechnungskünstlerIn sein um zu wissen, dass die Lebensverdienstsumme des KV bei weitem nicht so hoch ist wie die im VBG und sich die Universitäten einiges ersparen – auf Kosten der MitarbeiterInnen.

Auch der Kollege von der GöD ist – nach einer kurzen Nachrechnungspause – zu diesem Ergebnis gekommen….
Halt ein bißl spät! Für viele KollegInnen VIEL zu spät!!!

Liebe GöD, dass nach 7-jähriger Verhandlung der Überblick fürs wesentliche immer schwieriger wird, ist verständlich. Einer größer angelegten Verhandlungsgruppe und/oder durch Einbeziehung von Personen von außen wäre die Fokussierung wahrscheinlich gelungen. 

Einer der Grundpfeiler eines KV ist sicher das Gehalt, das ihr offensichtlich, mit tausenden anderen, ohne Zweifel auch wichtigen Themen rund um den KV beschäftigt, aus den Augen verloren habt. Das kostet aber tausenden Beschäftigten erhebliche Verluste ihres Einkommens.

Bitte ändert das!
Das wünscht sich IMUN-UG – und zwar vor dem nächsten Abschuss äh Abschluss.

IMUN-UG
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen in Betriebsrat der Medizinischen Universität Wien

 




So viel zum Stimmrecht der Betriebsräte im Unirat!

Das Ministerium für Wissenschaft und Forschung hat sich erlaubt den Vorsitzenden Betriebsräten und Betriebsrätinnen erläuternde Ausführungen zur UG-Novelle §21 Abs. 15 zu übermitteln. Es handelt sich dabei um den Artikel, der das Stimmrecht des BR im Unirat regelt.

Das Ministerium beschreibt darin ganz klar, wann es – seiner Auffassung nach – den BetriebsrätInnen gestattet, bzw viel wichtiger, NICHT gestattet ist ihre Meinung stimmrechtlich zu vertreten.

Aber bitte lesen Sie selbst.

Stilistisch und inhaltlich bemüht sich das Ministerium die Betriebsräte möglichst unauffällig und nicht störend auf der Zuschauerbank zu halten. Das Stimmrecht ist in dieser erläuternden Ausführung auf ein absolutes Minimum reduziert worden. Ob es in ein paar Jahren eine Auslegung vom OGH geben wird, wird sich zeigen. Die Gewerkschaft jedenfalls hat bis jetzt keinen Einspruch erhoben.

Für die Zunkunft ist zu hoffen, dass die Gewerkschaft diese „Details“ klärt, BEVOR sie ihre Zustimmung gibt und den Betriebsrat nicht allein mit der aufoktroyierten Version des Ministeriums leben bzw NICHT leben läßt.




Standard-Interview mit Brigitte Ratzer (AUGE/UG-AK-Kandidatin)

Die Chemikerin Brigitte Ratzer fördert Frauen an der Technischen Uni in Wien. Statt immer an den Frauen herumzudoktern, fordert sie auch Veränderungen an den Unis und der „Technik“ selbst.

Vollständiger Artikel: diestandard.at




Betriebsräte erhalten mit starken Einschränkungen Stimmrecht im Unirat

Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Beatrix Karl, Mag. Andrea Kuntzl
zur Regierungsvorlage 225 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen, XXIV. GP,
betreffend das Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009




Universitätsrechts-Änderungsgesetz im Wissenschaftsausschuss beschlossen

Lt. Bundesminister Johannes Hahn wurde hinsichtlich des Status der Lektoren ein allgemein akzeptabler Mittelweg gefunden. Freie Dienstverträge, die jeweils an konkrete Projekte gebunden sind, können in sachlich begründeten Fällen künftig entsprechend verlängert werden. Die Mitwirkung der Betriebsräte an den Universitätsräten wird neu geregelt. Der Senat wird beschwächt.

Vollständige OTS: Parlamentskorrespondenz