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Neue Ministerin nicht vor Protesten gefeit

Für Sigrid Maurer vom ÖH-Vorsitzteam sind die bisherigen Äußerungen der Neo-Ministerin eine „unglaubliche Provokation“. Als Lösungen für die Probleme habe Beatrix Karl „genau jene Punkte vorgeschlagen, wegen derer die Studierenden auf die Straße gegangen sind“, nämlich Zugangsbeschränkungen und Studiengebühren. Maurer schließt auch nicht aus, dass es jederzeit wieder zu Protesten kommen könnte: „Wenn Karl glaubt, dass die Proteste vorbei sind, dann hat sie sich geschnitten“.

Eine Audimax-Besetzerin sagt: “ In den Arbeitsgruppen an den Instituten geht mehr weiter als im Hochschuldialog….“

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Beatrix Karl zur neuen Wissenschaftsministerin bestellt

Heute wurde als neue Wissenschaftsministerin Beatrix Karl bekannt gegeben.

Dr. Beatrix Karl wurde am 1967 in Graz geboren. Karl studierte Rechtswissenschaften an der Karl-Franzens-Universität Graz. 1991 erfolgte die Bestellung zur Universitätsassistentin am Institut für Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Graz, wo sie 2003  die Lehrbefugnis als Universitätsdozentin für die Fächer Arbeitsrecht, Sozialrecht und Europarecht erhielt und im selben Jahr zur außerordentlichen Universitätsprofessorin ernannt wurde.
Dr. Beatrix Karl ist seit 30. November 2006 Abgeordnete zum Nationalrat und seit Anfang Dezember 2008 Sprecherin der ÖVP für Wissenschaft und Forschung. Am 20. Juli 2009 wurde sie zur Generalsekretärin des ÖAAB bestellt.




Mauthausen Komitee Österreich und Gedenkdiest begrüßen die Rücknahme der Ehrung von Walter Lüflt durch die TU Wien

Nach ihrem scharfen Protest gegen die Ehrung des Auschwitz-Leugners Walter Lüftl durch die Technische Universität Wien begrüßen die Vorsitzenden des Mauthausen Komitee Österreich, Willi Mernyi, und des Vereins Gedenkdienst, Florian Wenninger, die Ankündigung von TU-Rektor Skalicky, der mitgeteilt hatte, die erfolgte Würdigung Lüftls formal widerrufen zu wollen. Mit diesem Schritt, so Mernyi und Wenninger, beweise die Technische Universität, dass sie einem konstruktiven Umgang mit ihrer Geschichte aufgeschlossen gegenüber stehe und bereit sei, für den geschehenen
Fehler die Verantwortung zu übernehmen. „Diese Klarstellung ist richtig und wichtig“, so die beiden NGO-Vertreter, „aber sie soll kein End-, sondern ein Ausgangspunkt in dieser unerfreulichen Causa sein.“

Neuerlich wiesen Mernyi und Wenninger auf das Beispiel der Technischen Universität Berlin hin, wo man sich in vorbildlicher Weise um einen aufgeklärten und selbstkritischen Umgang mit den gesellschaftlichen Folgewirkungen von naturwissenschaftlicher Forschung und Lehre befasse. „Wir würden uns wünschen, dass die TU-Wien von sich aus eine Verpflichtung darin sieht, die sozialen Konsequenzen der Naturwissenschaften, ihre Potentiale und Risiken nicht nur in ihrer Außendarstellung zu berücksichtigen, sondern diesem Themenkomplex vor allem in der eigenen Lehre einen  zentralen Stellenwert zu geben.“




Hörsaal C1 am Campus der Uni Wien geräumt

Am 6. Jänner räumten Securitys den Hörsaal C1 am Campus der Uni Wien – einen der letzten besetzten Hörsäle in Österreich.

Bereits am Dienstagabend hatten sich Rektorat und BesetzerInnen auf die Freigabe des zweitgrößten Wiener Hörsaals geeinigt. Die mehrheitliche Zustimmung aus dem Plenum der BesetzerInnen ist allerdings an Bedingungen geknüpft: Das Rektorat versprach den Studierenden die weitere Benutzung des C1, wenn kein Lehrbetrieb stattfindet. Außerdem wurden den BesetzerInnen nach Auskunft eines Sprechers von der Protestplattform „unsereuni“ das Foyer des Hörsaalzentrums sowie die Aula im Hof 1 als Arbeitsräume zugesichert.

Aus dem Rektorat der Universität Wien heißt es dazu, dass „auf jeden Fall Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden“. Man sei „immer gesprächsbereit“ gewesen und halte diese Verhandlungsbereitschaft nach wie vor aufrecht.

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Die Tücken des neuen Doktorats

Die Bologna-Architektur bringt Unruhe in das Hochschulsystem, das haben die Studierendenproteste gezeigt. Änderungen stehen aber auch jenen bevor, die nach Abschluss ihres Grundstudiums ein Doktorat anhängen wollen. Die Universitäten bieten im Zuge der Einführung des PhD-Studiums neue Doktoratskollegs an. Ein PhD-Studium nebem dem Job zu absolvieren, ist aber kaum möglich.

Das neue Studium ist strukturierter als bisher und verlangt mehr Anwesenheitspflicht an der Uni. Erwartet werden auch eigenständige Forschungsleistungen. Möglich ist das meist nur denjenigen, die finanziell abgesichert sind und eine Anstellung an der Uni haben.

Wer keine dieser raren Stellen erlangt, dem steht die Ausbildung de facto nicht offen. Rein rechtlich sei eine Anstellung zwar nicht nötig, sagt Friedrich Faulhammer, Generalsekretär im Wissenschaftsministerium. Aber: „Aufgrund des erhöhten Arbeitsaufwandes wird das PhD-Studium kaum als Nebentätigkeit zu bewältigen sein.“

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Akademie der bildenden Künste geräumt

Die Akademie der bildenden Künste wurde nun ebenfalls am 31.12.2009 nach 72 Tagen Besetzung geräumt. Der Rektor Stephan Schmidt-Wulffen forderte im Beisein der Polizei drei Anwesende auf, das Gebäude zu verlassen. Dies taten sie schließlich widerwillig, ein Einschreiten der Polizei war nicht nötig.

Die Besetzung der Aula der Akademie am 20. Oktober löste die österreichweiten Studentenproteste aus, die zu Besetzungen an mehreren Universitäten in Wien und den Bundesländern führten.

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Neue Mitglieder im Wissenschaftsrat

Der Ministerrat hat vier Mitglieder des aus insgesamt 12 Mitgliedern bestehenden Wissenschaftsrats neu besetzt: Der Physiker Rainer Blatt (Uni Innsbruck), die ehemalige polnische Botschafterin in Wien und Juristin Irena Lipowicz (Uni Warschau), der Soziologe Manfred Prisching (Uni Graz) und die Betriebswirtin Andrea Schenker-Wicki (Uni Zürich) folgen für sechs Jahre den turnusmäßig ausgeschiedenen Mitgliedern Johanna Rachinger, Hellmut Fischmeister, Christiane Gaehtgens und Joachim Kappel.

Für sechs Jahre wiederbestellt wurden vom Ministerrat Rats-Vorsitzender Jürgen Mittelstrass, Walter Berka, Herbert Mang und Margret Wintermantel. Noch bis 2012 im Amt sind außerdem Lorenz Fritz, Horst F. Kern, Janet Ritterman und Rüdiger Wehner.

Der Wissenschaftsrat berät Wissenschaftsminister, gesetzgebende Körperschaften und Unis in Fragen der Wissenschaftspolitik und beobachtet und analysiert das österreichische Universitätssystem.

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TU Graz-Rektor Hans Sünkel zum Präsidenten der Universitätenkonferenz gewählt

Der Rektor der Technischen Universität Graz, Hans Sünkel, wurde bei der heutigen Plenarversammlung der Österreichischen Universitätenkonferenz (uniko) zum neuen Präsidenten der uniko gewählt. Er löst damit WU-Rektor Chrisoph Badelt ab, der für eine dritte Amtsperiode nicht mehr kandidiert hat.

Im Zuge der Neuwahl des Präsidiums wurde Gerald Bast (Universität für angewandte Kunst Wien) in seiner Funktion als Stellvertreter des Präsidenten bestätigt, als weitere Präsidiumsmitglieder wurden Christoph Badelt (WU Wien), Alfred Gutschelhofer (Universität Graz), Heinrich Schmidinger (Universität Salzburg), Wolfgang Schütz (Medizinische Universität Wien) und Georg Winckler (Universität Wien) besetllt.

Die Funktionsperiode des neuen Präsidiums dauert bis Ende 2011. Der neue Präsident wird die Amtsgeschäfte mit Jahresbeginn 2010 aufnehmen.




Die Universitäten und ihre ganz speziellen Entscheidungsgremien

An den Universitäten ist manches anders – nicht nur in Zeiten von Protesten. Das Universitätsgesetz 2002 (in Folge UG) war auch das Ausgliederungsgesetz für die 21 staatlichen Universitäten mit 1.01.2004. Mit der letzten Novelle, die mit 1.10.2009 in Kraft getreten ist, haben sich in einigen Bereichen wichtige Änderungen ergeben. Nach fünf Jahren also einmal an der Zeit, einige der im UG festgelegten Entscheidungsgremien – die es in dieser Art eben nur an den Universitäten gibt – zu beleuchten und vorzustellen:

Universitätsrat
Der Universitätsrat ist in manchen Bereichen durchaus einem Aufsichtsrat vergleichbar. Er trifft die wesentlichen und grundlegenden Entscheidungen, die die Universität betreffen. Er besteht aus fünf, sieben oder neun Mitgliedern, die „in verantwortungsvollen Positionen in der Gesellschaft, insbesondere in Wissenschaft, Kultur oder Wirtschaft, tätig sind oder waren“. Ein Teil der Mitglieder wird vom Senat der Universität gewählt, ein Teil von der Bundesregierung auf Vorschlag des Bundesministers/der Bundesministerin bestellt. Das letzte Mitglied wird dann von diesen Mitgliedern bestimmt (soweit so kompliziert).

Seit der Ausgliederung der Universitäten 2004 wurde gefordert, dass die Betriebsratsvorsitzenden des Betriebsrates des allgemeinen und des Betriebsrates des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals Sitz und Stimme im Universitätsrat erhalten. Die Novelle des Universitätsgesetzes sieht jetzt zwar ein Stimmrecht vor, allerdings sehr eingeschränkt nur für Punkte, die die Betriebsräte selbst auf die Tagesordnung setzen lassen. Hier scheiden sich noch die Rechtsmeinungen, wie dies dann in der Praxis ausgelegt werden kann – wir sind gespannt.

Senat
Der Senat ist das einzige, nach Universitätsgesetz festgelegte demokratisch gewählte Organ im Uni-Konzept. Er entscheidet seit der UG Novelle 2009 selbst ob er aus 18 oder 26 Mitgliedern besteht.13 oder 9 Uni.Prof., 6 oder 4 Personen vom Mittelbau, 6 oder 4 Studierende und 1 Person vom Allgemeinen Personal. Somit ist erfreulicherweise die absolute Mehrheit der Professorenkurie gebrochen – dafür verliert der Senat durch die Novelle  leider an politischen Einfluss. Die Ausschreibung zur Wahl der Rektorin (zur Zeit leider in Österreich nicht vorhanden) oder des Rektors, ist in der alten Fassung vom Senat ausgeschrieben worden – jetzt macht das der Universitätsrat. Falls es zu keiner Einigung kommt – übernimmt das Ministerium!

Wo früher dem Senat die Benennung eines Dreiervorschlag für die Wahl des Rektors vorbehalten war, wird jetzt eine Findungskommission zwischengeschaltet. Diese besteht aus der/dem Vorsitzenden des Universitätsrats und der/dem Vorsitzenden des Senats. Falls es hier zu Versäumnissen kommt, springt der Unirat ein!

Erfreulich ist die 40% Quote für Frauen – diese Neuerung wird ausführlich unter Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen vorgestellt.

Weiters ist der Senat unter Anderem für folgendes zuständig:
Mitsprache in dienstrechtlichen Belangen, Stellungnahme (Zustimmung) zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungs- und Organisationsplans, Änderung der Größe des Universitätsrats und Wahl von Mitgliedern des Universitätsrats, Mitwirkung an Habilitations- und Berufungsverfahren, Erlassung und Änderung der Curricula für ordentliche Studien und Lehrgänge, Erlassung und Änderung der Satzung (gewissermaßen die Verfassung der Universität) auf Vorschlag des Rektorats.

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen
Es war und ist Aufgabe des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen (in Folge AKGL) Diskriminierungen auf Grund des Geschlechts entgegenzuwirken. Seit der Novellierung des Universitätsgesetzes, die mit 1.10.2009 in Kraft getreten ist, ist der AKGL auch für die anderen Diskriminierungstatbestände (festgeschrieben im Bundesgleichbehandlungsgesetz), nämlich ethnische Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexuelle Orientierung, zuständig – ein wichtiger Schritt. Gerade beim Bereich des allgemeinen Personals, wo bereits eine Frauenquote weit über die „magische“ Marke von 40% erreicht ist, muss auf die anderen möglichen Diskriminierungen geschaut werden. Hier ist es gerade das Alter, das wohl – versteckt oder offen – oft genug Grund sein wird, jemanden nicht einzustellen oder auf andere Art und Weise zu diskriminieren.
Anmerkung: „magisch“ bedeutet in diesem Zusammenhang, das im UG spezielle Frauenfördermaßnahmen vorgesehen sind für Bereiche, in denen keine 40%ige Frauenquote erreicht ist.

Der AKGL hat durch die Novelle des Universitätsgesetzes noch eine weitere wichtige Aufwertung erfahren: er kann nun die Zusammensetzung aller Kollegialorgane (zB Senat, diverse Kommissionen) an der Universität beeinspruchen, wenn in diesen nicht mindestens 40% Frauen vertreten sind. Das ist wichtig und richtig, auch wenn für uns als Mitglieder im AKGL dadurch eine Menge an neuer Aufgaben auf uns zukommt. Jetzt wäre es noch wünschenswert, wenn die Arbeit im AKGL aufgewertet würde – wir werden das immer wieder einfordern.

Die Mitglieder der AKGLs an den einzelnen Universitäten werden übrigens ganz unterschiedlich bestellt – an manchen Unis durch Wahl (so auch an der Medizinischen Universität Wien), an manchen Unis werden Hearings durchgeführt, um zu entscheiden, wer mitarbeiten darf.

Arbeit in Gremien (Senat, AKGL, natürlich auch Betriebsrat) kostet Zeit und Engagement und ist in den meisten Fällen zusätzlich zur bzw. neben der Erwerbsarbeit aufzubringen. Als (noch) eher kleine Gruppe ist es oft schwierig, dies alles unter einen Hut zu bringen. Aber: wir sind von dieser – unserer wichtigen Aufgabe „überzeugt“ – und wenn ihr LeserInnen Lust und Interesse an dieser Arbeit habt oder auch mehr wissen wollt, meldet euch bitte bei info@imun-ug.info.

Die AutorInnen: Ernst Eigenbauer, Ingrid Sperlich und Ulrike Stein
sind (Ersatz-) Mitglieder im Betriebsrat und im AKGL an der Medizinischen Universität Wien




Keine weibliche Bewerberin: Rektorat am Mozarteum erneut ausgeschrieben

Das Mozarteum in Salzburg wiederholt die Ausschreibung für den Posten der Rektorin/des Rektors, nachdem sich im ersten Durchgang elf ausschließlich männliche Kandidaten beworben haben. Der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen hat eine Neuausschreibung eingefordert.

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