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Novelle Uni-Kollektivvertrag, gültige Fassung vom Januar 2010

Der Uni-Kollektivvertrag ist zwischen dem Dachverband der Universitäten und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst nachverhandelt und novelliert worden.

KV Fassung 2010

Änderungen gab es zB. neben der Valorisierung der Gehälter bei den Paragraphen 20, 29, 30, 32, 49, 61, 76, 77 und 81

Übersicht Änderungen KV 2010




Erste Gehaltsrunde bei Uni-Kollektivvertrag bringt plus 0,9 Prozent und 4 Euro

Wien (OTS) – Die Premiere der Gehaltsverhandlungen der Vertragspartner des Uni-Kollektivvertrages (KV) wurde vergangene Woche mit einer Einigung abgeschlossen: Mit 1. Jänner 2010 werden die Gehälter der Universitätsmitarbeiter/innen um 0,9 Prozent und 4 Euro (Zuschlag zum monatlichen Gehalt) analog des Gehaltsabschlusses der Bundesbediensteten angehoben.

Ganze OTS




Lebensverdienstsumme im Kollektivvertrag (KV) viel niedriger.

Wer kann GöD rechnen beibringen ?

Betriebsveranstaltung an der MUW für das allgemeine Personal mit einem Vertreter der GöD: eine IMUN-UGlerin übt heftige Kritik an den Rechnungskünsten der GöD. Der Grund: die GöD beteuerte während den jahrelangen Verhandlungen immer wieder die Lebensverdienstsumme werde im KV die gleiche bleiben wie die im Vertragsbediensteten Gesetz (VBG). Die Anfangsgehälter sollten höher sein, dafür die Verlaufskurve flacher. Nun stellt sich heraus, die Anfangsgehälter sind niedriger und die Verlaufskurve flacher.

Mann und Frau muss keinE RechnungskünstlerIn sein um zu wissen, dass die Lebensverdienstsumme des KV bei weitem nicht so hoch ist wie die im VBG und sich die Universitäten einiges ersparen – auf Kosten der MitarbeiterInnen.

Auch der Kollege von der GöD ist – nach einer kurzen Nachrechnungspause – zu diesem Ergebnis gekommen….
Halt ein bißl spät! Für viele KollegInnen VIEL zu spät!!!

Liebe GöD, dass nach 7-jähriger Verhandlung der Überblick fürs wesentliche immer schwieriger wird, ist verständlich. Einer größer angelegten Verhandlungsgruppe und/oder durch Einbeziehung von Personen von außen wäre die Fokussierung wahrscheinlich gelungen. 

Einer der Grundpfeiler eines KV ist sicher das Gehalt, das ihr offensichtlich, mit tausenden anderen, ohne Zweifel auch wichtigen Themen rund um den KV beschäftigt, aus den Augen verloren habt. Das kostet aber tausenden Beschäftigten erhebliche Verluste ihres Einkommens.

Bitte ändert das!
Das wünscht sich IMUN-UG – und zwar vor dem nächsten Abschuss äh Abschluss.

IMUN-UG
Die Unabhängigen GewerkschafterInnen in Betriebsrat der Medizinischen Universität Wien

 




Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten

Kollektivvertrag Universitäten 2009 (pdf)
Kollektivvertrag Universitäten 2009 unterschrieben (pdf/geringe Qualität)

Zusatz Uni-KV – Altersvorsorge 2009 (pdf)
Zusatz Uni-KV – Altersvorsorge 2009 unterschrieben (pdf/geringe Qualität)




Uni-KV unterzeichnet

Nach mehr als sechsjährigen Verhandlungen wurde am Dienstag, 5. Mai 2009 der neue Uni-Kollektivvertrag von den Spitzenvertretern des Dachverbandes der Universitäten und der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) unterzeichnet. Zuvor wurde in einer Sitzung des Dachverbandes der Rektor der Universität Wien, Georg Winckler, zum neuen Dachverbandsvorsitzenden gewählt.

Vollständiger Artikel: OTS-Österreichische Universitätenkonferenz




Übergangsbestimmungen für den Kollektivvertrag sind nur schwer hinzunehmen

Nach langjährigen Verhandlungen hat die Betriebsrätekonferenz nun dem Uni-Kollektivvertrag zugestimmt. Dieser wird mit 1.10.2009 in Kraft treten.

Die von der Universitätenkonferenz geforderten Übergangsbestimmungen wurden duch Nachverhandlungen letzte Woche nur zum Teil entschärft. Die Beschäftigungsverhältnisse mit den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen in Ausbildung, die nach dem 31.12.2003 und vor dem Inkraftreten des Kollekitvvertrages zu Stande kamen, fallen jetzt zwar arbeitsrechtlich unter den Kollektivvertrag, besoldungsrechtlich kommen die ausverhandelten Bezüge jedoch nicht zur Anwendung, sondern es wird zumindest wie im jeweiligen Arbeitsvertrag festgelegt, entlohnt. Die Gehaltsvorrückungen der LektorInnen werden erst nach 2 Jahren nach Inkrafttreten des Kollektivvertrages wirksam. Die dritte von der Universitätenkonferenz geforderte Übergangsregelung betrifft die Beiträge in die Penionskasse und wurde nun derart festgelegt, dass während der ersten beiden Jahre 7,27 % (dann 10 %) für UniversitätsprofessorInnen und 2,18 % (dann 3 %) für alle anderen ArbeitnehmerInnen in die Pensionskasse eingezahlt werden (ursprünglich hatte die Universitätenkonferenz eine Reduizierung während der ersten beiden Jahre auf 8 % bzw. 2 % gefordert).

Die UGöD (AUGE/UG) begrüßt zwar das Zustandekommen des Kollektivvertrage, diese Übergangsbestimmungen sind jedoch ein nur schwer bis gar nicht hinzunehmender Kompromiss. Die VertreterInnen der UGöD kritisieren weiterhin, dass Kinderkarenzzeiten für die zeitabhängigen Rechte im Kollektivvertrag nicht berücksichtigt werden und fordern, bei den nächsten Nachverhandlungen zum Kollektivvertrag Verbesserungen in diese Richtung vorzunehmen.

Durch das beim Dachverband gültige Einstimmigkeitsprinzip können Forderungen der ArbeitnehmerInnenseite teils nur schwer durchgesetzt werden, da auch das Veto nur einer Universität auf Arbeitgeberseite ausreicht, um eine Durchsetzung zu verhindern. Deshalb fordert die UGöD (AUGE/UG) die Rektoren dringend auf, dieses Prinzip der Einstimmigkeit für die Zukunft zu überdenken, um Verhandlungen zwischen Arbeitgeber- und ArbeitnehmerInnenseite zu erleichtern und fairer gestalten zu können.




Unabhängige GewerkschafterInnen zum Uni-KV für das allgemeine Personal

Unabhängige GewerkschafterInnen an der MedUniWien (IMUN-UG) zum Kollektivvertrag:

•  Wir verweisen darauf, dass die Betriebsräte der betroffenen Universitäten in die Kollektivvertragsverhandlungen nicht genügend eingebunden waren.
Gleichzeitig wurden im Kollektivvertrag aber bis zu 22 Betriebsvereinbarungen definiert, die wiederum zwischen den jeweiligen Betriebsräten und Universitäten zu verhandeln sind. Dies kann GÖD als Aufwertung der Betriebsräte sehen – wir sehen es eher als Abwälzung der aufwendigen Arbeiten auf ein kleineres und schwächeres Gremium.

•  Elternkarenzzeiten werden bei der Anrechnung zur Vorrückung nicht berücksichtigt, was vor allem Frauen diskriminiert; hier sehen wir Nachverhandlungen für dringend angebracht. Auch in die Pensionskassa wird in dieser Zeit nicht einbezahlt.

•  Durch die wenig differenzierten Kriterien in den Verwendungsgruppen die zur Einstufungen der einzelnen MitarbeiterInnen dienen, ist ein Mangel an Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu erwarten. Dass es Bereiche geben wird, in denen es zu Verlusten bei der Lebensverdienstsumme kommt, ist zu befürchten.
Bedenklich ist in diesem Zusammenhang auch, dass Einstufungen nur im Rahmen von MitarbeiterInnengesprächen reklamiert werden können.

•  Es gab zu wenig Augenmerk auf Geschlechtergerechtigkeit




Die Verhandlungsgremien des Uni-KV und andere kritische Anmerkungen

Mit dem Universitätsgesetz 2002 wurden die Universitäten 2004 in die Vollrechtsfähigkeit entlassen. Ab diesem Zeitpunkt hatte der Dachverband (das im UG2002 vorgesehene kollektivvertragsfähige Gremium der ArbeitgeberInnenseite, jede Uni entsendet eineN VertreterIn) zusammen mit der GÖD (kollektivvertragsfähiges Gremium der ArbeitnehmerInnen) die Aufgabe einen Kollektivvertrag für Universitätsangehörige abzuschließen. Die nötigen finanziellen Mitteln muß das Ministerium zu Verfügung stellen (nunmehr das 3. Verhandlungsgremium).

5 Jahre und einige Regierungen später: Dachverband und GÖD sind sich ENDLICH einig was sie, bzw. was sie nicht mit dem vom Ministerium beigestellten Mitteln tun wollen.  Aber: nun schaltet sich die uniko (Universitätenkonferenz: „dient der internen Koordination der 21 staatlichen österreichischen Universitäten, vertritt diese in nationalen wie internationalen Gremien und ist die Stimme der Universitäten in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus stellt die Österreichische Universitätenkonferenz die administrative Basis für den Dachverband der Universitäten zur Verfügung“) ein – das 4. Gremium, das plötzlich mitverhandelt. Sie will nur unterschreiben, wenn sie sich auf Kosten der Bediensteten 2 Jahre lang Geld ersparen kann. Vor allem bei den Gruppen, die auch jetzt schon unter den schlechtesten Bedingungen arbeiten: den LektorInnen und den JungwissenschafterInnen. Außerdem werden die Pensionskassenzahlungen die die Universitäten an die MitarbeiterInnen zahlen und Inhalt der Gesamtlebensverdienstsumme sind, 2 Jahre gekürzt. Das einzige Gremium auf ArbeitnehmerInnenseite (die GÖD) empört sich zwar recht heftig in einer Presseaussendung über dieses einseitige Aufschnüren des Verhandlungsplaketes, bei den Nachverhandlungen mit der uniko (oder Dachverband – wer kennt sich jetzt noch aus?) wird aber budgetär nur ein Verschieben der Pensionskassenzahlungen zulasten der ProfessorInnen und zugunsten allen anderen Uni-Personals erreicht. Arbeitsrechtlich werden noch die Jungwissenschafter ins KV-Boot geholt – besoldungsrechtlich aber nicht! Die LektorInnen müssen tatsächlich noch 2 Jahre auf ihre Gehaltsvorrückungen warten.

Des Verhandlungsgremiumkuriosums aber nicht genug! Der Dachverband hat für sich selbst ein Einstimmigkeitsprinzip erlassen, dh wenn auch nur einE RektorIn gegen einen Entwurf stimmt – wird er nicht unterschrieben! Is doch nett! Vielleicht probieren wir das bei der GÖD auch. Wenn einE MitarbeiterIn meint zu wenig Geld oder zu schlechte Arbeitsbedingungen zu erhalten, schließen wir gleich den ganzen Vertrag nicht ab. Aber auch die Übertragung  in andere Branchen ist interessant. Wenn der Ladenbesitzer Kleidergärnter meint er kann der ausverhandelten Lohnrunde nichts abgewinnen, kriegen halt alle Privatangestellten keine Lohnanpassung…..ja, natürlich hier ist´s nur ein kleiner Scherz. Ob wir allerdings bei der nächsten Lohnverhandlung mit dem Dachverband/uniko/Ministerium auch noch lachen werden?




Grünewald begrüßt Einigung beim Uni-Kollektivvertrag

„Die Grünen haben seit langem die Umsetzung des Kollektivvertrags für Universitätsbedienstete gefordert“, so der Wissenschaftssprecher der Grünen, Kurt Grünewald. 
Grünewald hofft, dass nicht aus Budgetgründen doch noch Abstriche vom Kollektivvertrag gemacht werden oder Teile des Kollektivvertrags erst mit Verzögerung umgesetzt werden.

Vollständiger Artikel: OTS-Die Grünen




Kuntzl erfreut über die zustande gekommene Einigung von Uni-KV

SPÖ-Wissenschaftssprecherin Andrea Kuntzl: „Der Kollektivvertrag ist gerade für die berufliche Perspektive junger WissenschafterInnen von enormer Wichtigkeit. Mit dem Vertrag sind berechenbare Karrieren möglich und gute WissenschafterInnen müssen sich nicht mehr gezwungen sehen, ins Ausland oder in die Privatwirtschaft abzuwandern.“

Vollständiger Artikel: OTS-SPÖ-Bundesorganisation