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Jetzt wird gewählt!

Ab heute haben auch die AK-Wahlen in den Betrieben begonnen: von 11. bis 24. März wählen jene Beschäftigten, die in ihren Betrieben Wahllokale eingerichtet haben, ihre AK-Vollversammlung. Rund 60 % der ArbeitnehmerInnen haben diese Möglichkeit. Alle anderen wählen per Briefwahl – die schon zwei Wochen vor dem offiziellen Wahltermin begonnen hat..

Aber Achtung! Die Wahllokale in den Betrieben sind meist nur an einzelnen Tagen, nur zu bestimmten Zeiten zwischen 11. und 24. März geöffnet. Unter unserer Rubrik „Wahlsprengel sind alle Wahlzeiten und -orte an Unis und FHs zu finden, an denen eigene Betriebswahlsprengel eingerichtet sind!

Am 24. März werden die Wahlergebnisse aus den Betrieben in den Bezirkswahlkommissionen ausgezählt. Und spätabends sollte schließlich das erste vorläufige Endergebnis vorlegen. Dann sollten wir wissen, wie sich die künftige AK-Vollversammlung in Wien mit hoher Wahrscheinlichkeit zusammensetzt – hoffentlich mit einer deutliche gestärkten AUGE/UG.

Wählen in öffentlichen Wahllokalen

Ebenfalls von 11. bis 24. März können BriefkartenwählerInnen in öffentlichen Wahllokalen wählen. Auch z.B. wenn sie ihre Wahlkarte irrtümlich weggeschmissen haben, oder sich „verwählt“ haben. Die abgegebene Stimme im öffentlichen Wahllokal sticht jedenfalls die Briefwahl, die Wahlkarte wird ungeöffnet geschreddert. Wo es öffentlichen Wahllokale in Wien gibt, kann auf der Homepage der AK-Wien eingesehen werden.




Sozialpartnerschaft in Männerhand

Politologe Tálos: Sozialpartner haben Interessen der erwerbstätigen Männer in der Vergangenheit stärker wahrgenommen als jene der Frauen

Regelmäßig fordert die Arbeiterkammer Quotenregelungen für Unternehmen. Erst kürzlich verlangte sie einmal mehr eine „gesetzliche Geschlechterquote“ von 40 Prozent bei der Besetzung von Aufsichtsratsmandaten. Die Einführung sollte schrittweise erfolgen, und bei Nichteinhaltung sollten wirksame Sanktionen wie spürbare Geldstrafen oder eine Eintragung im Firmenbuch drohen. „Mit Selbstverpflichtung und Freiwilligkeit kommt Frau in Österreich offenbar nicht weiter“, erklärte AK-Vizepräsidentin Dwora Stein.

Nicht nur für Unternehmen in Österreich trifft Steins Diagnose zu. Auch die Präsidentenposten bei den Sozialpartnern sind in Männerhand. So auch bei der Arbeiterkammer. Der Präsident der Bundesarbeiterkammer ist ein Mann. Der Präsident der Arbeiterkammer Steiermark ist ein Mann. Auch der Präsident der Arbeiterkammer Kärnten ist ein Mann. Gleiches gilt für alle übrigen Bundesländer. Selbst ein historischer Rückblick wirft kein besseres Bild auf die Arbeiterkammer. Seit 1945 hat sie nur eine Präsidentin hervorgebracht. Die ehemalige Sozialministerin Lore Hostasch war von 1994 bis 1997 Präsidentin der Bundesarbeiterkammer und der AK Wien. Auf sie berufen sich ranghohe Funktionäre gerne, wenn die Männerdominanz in ihren Reihen kritisiert wird.

Ungleiche Verteilung der Arbeitslast
„Nicht nur die Arbeiterkammer, auch die Wirtschaftskammer, die Gewerkschaft sowie die Industriellenvereinigung sind auf Funktionärsebene Männerdomänen“, sagt Politologe Emmerich Tálos. Die ungleiche Verteilung der familiären Arbeit zwischen Mann und Frau sei ein wesentlicher Grund für die männliche Vorherrschaft in den Sozialpartnerverbänden. Nach wie vor seien in erster Linie Frauen für Kind und Haushalt verantwortlich. Deshalb sei es für sie ungleich schwerer, eine Betriebsratsfunktion zu übernehmen, die oft am Beginn einer Arbeiterkammerkarriere steht.

Durch diese Schieflage hätten die Sozialpartner die Interessen der erwerbstätigen Männer in der Vergangenheit stärker wahrgenommen als jene der Frauen. Nun sei diesbezüglich aber „einiges im Fluss“. Trotzdem seien die Sozialpartnerverbände gefordert, Vorkehrungen zu treffen, um mehr Frauen in ihren Spitzenfunktionen zu etablieren. Und: Wäre die Arbeiterkammer konsequent, müsste sie in all ihren Gremien Quotenregelungen einführen, sagt Tálos.

„Ich wünsche mir eine Präsidentin“
Für Ulrike Stein, Arbeiterkammerrätin bei der Fraktion AUGE/UG, sind es die „Männer und ihre Bünde“, die auch bei den Sozialpartnern nach wie vor existieren und für die Schieflage verantwortlich sind. An der Qualifikation der Frauen würde es nicht scheitern: „Es gibt genug gute Frauen. Diese werden aber lieber in der zweiten Reihe gesehen.“ Eine Geschlechterquote, und zwar im Verhältnis 50:50, sei auch für die Arbeiterkammer wünschenswert. Gerade viele Frauen stünden in prekären Arbeitsverhältnissen. „Sie brauchen eine starke Vertretung. Ich wünsche mir eine Präsidentin“, sagt Stein.

Die „Leichtigkeit“ fehlt
Im Gegensatz zur Arbeiterkammer kann der ÖGB in seiner Geschichte auf keine einzige Präsidentin verweisen. Auch die diversen Teilgewerkschaften sind in der Regel in Männerhand. Sabine Oberhauser, Vizepräsidentin des ÖGB und SP-Abgeordnete, sagt, dass man bei Frauen ungleich mehr Überzeugungsarbeit leisten müsse. „Wenn man Frauen fragt, ob sie eine bestimmte Funktion übernehmen würden, überlegen sie dreimal, ob sich das ausgeht, bevor sie zusagen. Bei Männern habe ich das noch nie erlebt.“ Es bräuchte auch bei den Frauen jene „Leichtigkeit“, mit der Männer Positionen annehmen. Während Männer ihre Topfunktionen als Trophäe der Macht vor sich hertragen, ginge es Frauen eher um die damit verbundene Arbeit und Verantwortung. Zum von Tálos eingebrachten Argument der Doppelbelastung sagt Oberhauser: Viele Frauen fühlen sich verantwortlicher, als sie eigentlich müssten. Aber die Macht der Männernetzwerke spiele nach wie vor eine bedeutende Rolle: „Frauen kommen dann zum Zug, wenn Männer verhindert sind“, sagt Oberhauser.

„Beratende Stimmen“
Während immerhin die Wiener Wirtschaftskammer mit der Nationalratsabgeordneten Brigitte Jank und die Wirtschaftskammer in Niederösterreich mit Bundesrätin Sonja Zwazl an der Spitze Frauen vorzuweisen haben, reiht sich unter dem Bundes-Wirtschaftskammerpräsidenten Christoph Leitl eine männliche Riege von vier Vizepräsidenten. Die beiden Vizepräsidentinnen Renate Römer und Martha Schulz sind mit „beratender Stimme“ ausgestattet. Konkret heißt das: Formal haben sie kein Stimmrecht. Wie der Sprecher der Wirtschaftskammer gegenüber derStandard.at versichert, spiele das in der Realität jedoch „keine Rolle“. Präsident Leitl sei prinzipiell bemüht, Einstimmigkeit im Präsidium herzustellen. „Die beiden Damen stimmen selbstverständlich mit.“ Ein Präsidentin im Bund sucht man im Übrigen auch in der Geschichte der Wirtschaftskammer vergebens.
(Katrin Burgstaller, derStandard.at, 5.3.2014)




Forderungen an das zuständige Bundesministerium bzgl FHStG

Der Verein IG.EL (Interessensgemeinschaft externer LektorInnen an Fachhochschulen) hat 2013 einen Gesetzesentwurf im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eingereicht, der der Vertragspraxis einen Riegel vorschieben möchte. Das Dokument anbei.

Das zuständige Ministerium schiebt in Beantwortung des Entwurfs und nach mehreren Gesprächen die Verantwortung auf die Fachhochschulen selbst. Fachhochschulen ist es ja laut FHStG 2012 erlaubt, den Lehrenden echte Dienstverträge auszustellen. Auf der anderen Seite hat das Ministerium Gesetze erlassen, die es den Fachhochschulen auch erlauben, keine echten Dienstverträge auszustellen. Und das, obwohl mittlerweile zwei höchstgerichtliche Urteile erkannt haben, dass echte Dienstverträge auszustellen sind.

Aber wie das so ist, in Österreich: Man macht ein neues „Zwischen-Gesetz“, das die ArbeitnehmerInnen zwingt, erneut bis vor ein Höchstgericht zu prozessieren.

Diese Praxis ist den ArbeitnehmerInnen nicht zumutbar. Die Arbeiterkammern müssen sich für die Betroffenen stark machen und eine Lobby für die ArbeitnehmerInnen sein.

 




Schlechte Arbeitsbedingungen – FH

Welche Fachhochschule auch immer MitarbeiterInnenbefragungen durchführte, ließ die Ergebnisse schnell in einer Schublade verschwinden. Deckel drauf.

Deckel drauf, ist eine Politik an Fachhochschulen, die alles durchdringt. Es darf kein Lärm entstehen, kein Aufruhr. Die Zahlen müssen stimmen, die Evaluierungen müssen passen. Jeder Aufruhr „stört“ die Abläufe und die „Effizienz“ des Systems Fachhochschule.

Aufstiegschancen sind faktisch nicht vorhanden. Es lebe die flache Hierarchie. Dadurch werden Entwicklungsmöglichkeiten gering gehalten, keine vertikale Mobilität. Fachhochschulen sind Lehranstalten, für Forschungen fehlt das Geld. Unbefristet Angestellte AkademikerInnen sind Mangelware, sie stellen 14 % des Lehrpersonals.

Die übrigen, wenngleich überwiegende Mehrheit, werden mit befristeten, freien Dienstverträgen abgespeist, meist auf fünf Monate befristet. Deren Bezüge dürfen im Prinzip 10.000 € brutto im Jahr nicht mehr überschreiten.

Machen einzelne den Mund auf, werden sie angehalten still zu sein, schließlich muss man ihnen keinen Vertrag mehr ausstellen. Diese Unbeirrbaren sind dann schnell weg.

Nebenberuflich Lehrende erhalten für dieselbe Leistung 2014 durchschnittlich im Vergleich zum VPI 35 % weniger als im Jahr 2000. Lohndumping erster Güte. „Du musst den Vertrag ja nicht annehmen.“

Wer den Vertrag dennoch annehmen muss, oder es dennoch tut, wird danach trachten müssen, seinen Stundensatz anderweitig zu erhöhen. Hier kommt die Qualität ins Spiel. Wie Prüfungen kontrolliert werden, kann niemand kontrollieren. Wie gewissenhaft der Unterricht vorbereitet wird, kann niemand kontrollieren. Die Zeit, die LektorInnen in ihre Lehre investieren, ist der entscheidende Qualitätsfaktor. Dieser Faktor scheint in Qualitätsmanagementsystemen aber nicht auf.

14 % haben unbefristete Verträge, 86 % haben befristete Verträge: wie wirkt sich das auf das Betriebsklima aus? Wie wirkt sich das auf die Qualität aus? Man versucht, als logische Konsequenz, nicht anzustreifen, nicht aneinander, man versucht aneinander vorbeizugleiten. Für alle Beteiligten ist dies die „effizienteste“ Methode, um Zeit und Geld zu sparen. Was das für die akademische Auseinandersetzung bedeutet, wenn an einer Hochschule alle danach trachten (müssen), nicht in Auseinandersetzung zu geraten, mag jedEr für sich selbst beantworten. Wenn eine Kultur des „Aneinandervorbeigleitens“ etabliert ist, was bedeutet dies für das kann Kerngeschäft einer akademischen Ausbildung?




Rechnungshofbericht zum Uni KV

Rechnungshof-Bericht: Der neue Kollektivvertrag benachteiligt Frauen bei Weiterqualifizierung und Bezahlung – Verbesserungen für LektorInnen

Wien – Der neue Kollektivvertrag für UnimitarbeiterInnen benacheiligt Frauen, heißt es in einem am Mittwoch publizierten Bericht des Rechungshofes. So wurden Männer deutlich häufiger überzahlt – an der Vetmed war der Anteil 2012 doppelt so hoch wie unter Frauen.Qualifizierungsvereinbarungen an den österreichischen Universitäten, deren Erfüllung Voraussetzung für eine Stelle als assoziierter Professor ist, wurden deutlich öfter Männern angeboten (63 Prozent). Die Unis sollen hier künftig Maßnahmen für eine gleichmäßigere Verteilung ergreifen, fordert der Rechnungshof. Er empfiehlt zudem dem Wissenschaftsministerium, die Geschlechterverteilung in den Leistungsvereinbarungen, bei denen die Unis ihr Budget verhandeln, zu thematisieren.

Der neue Kollektivvertrag für UnimitarbeiterInnen hat v.a. durch höhere Gehälter für den Mittelbau, Anspruch auf Studienurlaub und geänderte Beiträge der Unis zu denPensionskassen Mehrkosten erzeugt. Laut Rechnungshof (RH) sind diese mit 547 Millionen Euro (2008-2015) jedoch deutlich höher als gerechtfertigt.

Mit dem Universitätsgesetz 2002 sind die neu eingetretenen Bediensteten nicht mehr beim Bund, sondern bei der jeweiligen Uni angestellt, seit Oktober 2009 gilt hierfür ein eigener, nach sechs Jahren Verhandlungen vereinbarter Kollektivvertrag. Dieser hat allerdings zu höheren Mehrkosten für die Unis geführt, als notwendig gewesen wäre, kritisiert der RH, für den im Detail die Uni für Musik und darstellende Kunst Wien und die Uni für Veterinärmedizin untersucht wurden.

So wären aus Sicht des Finanzministeriums Einsparungen von 238 Millionen laut dem (damals noch eigenständigen) Wissenschaftsministerium von 150 Millionen Euro möglich gewesen. Durch späteres Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen „reduzierten sich zwar die angenommenen Mehrkosten, allerdings nicht nachhaltig“, bemängelt der RH. Größter Kostentreiber beim neuen KV sind laut Berechnungen des Dachverbands der Unis die Pensionskassenbeiträge. In der Praxis lagen die Kosten jedoch noch höher als erwartet, da nicht nur Personen mit zwingendem Anspruch einbezogen wurden bzw. die Unis die Höchstbeitragsgrundlage nicht berücksichtigt und günstige Übergangsbestimmungen nicht angewendet haben.

Das neue Karrieremodell führt laut RH außerdem dazu, dass es mehr assoziierte und Assistenzprofessoren gibt, wegen deren geringerer Lehrverpflichtung allerdings vor allem an den künstlerischen Unis mehr Personal gebraucht wird und die Kosten steigen. Für LektorInnen, Projekt- und studentische MitarbeiterInnen brachte der KV deutliche Verbesserungen, für die Unis ist dies allerdings umgekehrt mit „erheblichen Mehrkosten“ verbunden, das gleiche gilt für die neuen Arbeitszeitgrenzen.

Weitere Empfehlungen an die Unis: Sie sollen bei Dienstverträgen für die verschiedenen Arten von Professuren künftig ein Mindestausmaß bei der Lehre festschreiben, für das wissenschaftliche und künstlerische Personal Zeitaufzeichnungspflicht vorsehen, bei Überstunden, Nebengebühren und Zulagen auf die Bremse steigen. (APA, 19.2.2014)

standand.at  19. Februar 2014, 16:25

Rechnungshofbericht




Vertragsgerechtigkeit – FH

Im Arbeitsverfassungsgesetz heißt es, dass die gleiche Tätigkeit mit gleichen Verträgen ausgestattet werden muss. Die Tätigkeit einer FachhochschullektorIn mag zwar gleich sein, aber die Verträge sind es nicht. Für dieselbe Tätigkeit können FachhochschullektorInnen einen Werkvertrag, einen freien Dienstvertrag oder einen echten Dienstvertrag erhalten.

Verwirrt? Wir auch! Es handelt sich um immer dieselbe Tätigkeit, die Lehre, und dennoch dürfen die Verträge unterschiedlich – je nach abgehaltener Stundenzahl – ausgestellt werden. Wir halten dies nicht für legal, und noch weniger für legitim.

Durch die Installierung neuer Gesetze wird das Arbeitsverfassungsgesetz ausgehebelt. Das wollen wir nicht hinnehmen.

 




ArbeitnehmerInnen-Vertretung für Fachhochschulen

Es gibt bislang keine Vertretung von ArbeitnehmerInnen für alle Fachhochschulen. An einzelnen Fachhochschulen gibt es Betriebsräte, aber bei weitem nicht an allen. Die ArbeitnehmerInnen werden seit der Errichtung von Fachhochschulen vor über 20 Jahren gespalten und vereinzelt. Die Konsequenzen daraus sind eindeutig: Die Arbeitszufriedenheit ist niedrig, die Gehälter stagnieren seit über zehn Jahren im Vergleich zum VPI.

Die Arbeiterkammern haben sich bislang nicht besonders um Fachhochschulen gekümmert, wenn es darum ging, die ArbeitnehmerInnenseite zu stärken. Man möchte fast von einem Komplott sprechen, der ArbeitnehmerInnen vieler Rechte beraubt. Für Fachhochschulen gibt es eine Sondergesetzgebung, die es den Fachhochschulen erlaubt, 86 % ihres Personals outzusourcen und ihnen freie Dienstverträge auszustellen. Dies bedeutet für über 10.000 freie Beschäftigte ein geringeres Entgelt, eine Nicht-Valorisierung der Bezüge seit dem Jahr 2000, geringe Einzahlungen ins Pensionssystem.

Die AUGE/UG hat sich entschlossen für die Rechte der ArbeitnehmerInnen einzutreten und innerhalb der Arbeiterkammern Wind zu machen, um den ArbeitnehmerInnen ihre Rechte zukommen zu lassen.




Arbeitsrechtliche Standards an den FH

Zur Forderung des ÖGB: Flucht aus dem Arbeitsrecht durch atypische Beschäftigung ist zu verhindern und eine Umgehung wirksam zu bekämpfen.

Den Redebeitrag von Ursula Eisenmenger-Klug am ÖGB Kongress 2014 können Sie durch anklicken des Titels lesen




Unabhängige GewerkschafterInnen im ÖGB: „Eigenständiges Wissenschaftsministerium muss bleiben!“

Eingliederung in Wirtschaftsministerium wäre fatales Zeichen für weitere Ökonomisierung von Wissenschaft und Bildung.

Die Unabhängigen GewerkschafterInnen sehen die Auflösung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung und die Eingliederung dieser Agenden in das Wirtschaftsministerium als schwerwiegenden Fehler an. „Wissenschaft, Lehre und Forschung sind ein viel zu wichtiges Zukunftsgebiet, um diese Themen nicht in einem eigenen Ministerium zu verankern“, so Ulrike Stein, Arbeiterkammerrätin der AUGE/UG (Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen) und für die Unabhängigen GewerkschafterInnen im ÖGB Bundesvorstand.

Universitäten müssen Raum kritischen Denkens und Forschens bleiben

Die Vereinnahmung dieser Bereiche durch das Wissenschaftsministerium ist ein weiteres Zeichen für die Ökonomisierung von Wissenschaft und Bildung. „Es stellt sich die Frage, welcher Stellenwert gerade der Grundlagenforschung in Zukunft noch eingeräumt werden wird, wenn diese dem Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministers unterliegt“, ergänzt Ernst Eigenbauer, AUGE/UG-Arbeiterkammerrat und UG-Betriebsrat an der MedUni Wien. Auch dürfen die Universitäten nicht zu einer reinen Ausbildungsstätte werden, die zukünftige ArbeitnehmerInnen nach den Erfordernissen und Wünschen der Wirtschaft „produziert“, sondern müssen ein Raum des freien und kritischen Denkens und Forschens bleiben. Die Unabhängigen GewerkschafterInnen unterstützen daher auch die Proteste der ÖH und der RektorInnen gegen die Minsiterienzusammenlegung.

Eigenes Wissenschaftsministerium muss bleiben

„Die nahe Zukunft wird uns weiterhin vor große und schwierige Herausforderungen stellen; um diese als Gesellschaft bewältigen zu können, braucht es gerade auch Universitäten – die unabhängig von Zurufen und Einflüssen diverser Interessensgruppen – Ideen und Innovationen entwickeln und sich mit differenzierten Ansätzen und Meinungen diesen Herausforderungen stellen“ , ist sich Stein sicher. Die Wissenschaft gemeinsam mit der Wirtschaft in einem Ministerium zu vereinen, ist ein Zeichen dafür, dass solche Universitäten nicht gewünscht sind und ein fatales Zeichen für die Zukunft. Die Unabhängigen GewerkschafterInnen fordern von der Bundesregierung, ein Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung beizubehalten. „Die Nationalratsabgeordneten rufen wir auf, der Zusammenlegung der Ministerien für Wirtschaft und Wissenschaft im Rahmen des neuen Ministeriengesetzes nicht zuzustimmen.“

 

Rückfragehinweise:
Unabhängige GewerkschafterInnen
Ulrike Stein, Mobil: 0680/1262146
http://www.ots.at/pressemappe/3521/aom

 




Uni Wien will ab Herbst Studiengebühren einheben

derstandard 22. Februar 2012 12:55

Salzburg, Innsbruck und Technische Uni Graz haben bereits autonome Einhebung angekündigt – Kriterien wie bei der derzeitigen Regelung

Wien – Nach den Rektoren der Universitäten Salzburg, Innsbruck und der Technischen Universität Graz hat nun auch Uni-Wien-Rektor Heinz Engl angekündigt, im Wintersemester 2012/13 eigenständig Gebühren einheben zu wollen. Bei der nächsten Senatssitzung werde er einen Antrag auf Festschreibung von Studiengebühren in der derzeitigen Höhe von 363,36 Euro pro Semester einbringen, bestätigte die Sprecherin des Rektors einen Bericht des Ö1-„Mittagsjournals“ am Mittwoch. Zahlen müssen demnach wie schon bisher nur Studenten aus Nicht-EU-Staaten und jene, die die Mindeststudiendauer um mehr als zwei Semester überschreiten.

Nach der Aufhebung von Teilen der Studiengebührenregelung durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) fallen mangels einer fristgerechten Neuregelung durch die Regierung mit 1. März jene Bestimmungen aus dem Gesetz, die regeln, wann ein Student zahlen muss und wann nicht. Die SPÖ beruft sich auf Gutachten, wonach damit gar keine Studiengebühren mehr eingehoben werden können. Das Wissenschaftsministerium vertritt hingegen die Rechtssicht, dass die Universitäten einfach im Rahmen ihrer Autonomie Gebühren in ihren Satzungen festlegen können.

Für das Sommersemester haben sich alle Unis einhellig dafür entschieden, überhaupt keine Gebühren einzuheben. Anders sei es sich aufgrund der Frist nicht gar nicht ausgegangen, so die Begründung der Universitätenkonferenz (uniko). Wo im Wintersemester bezahlt werden muss, ist noch unklar. An den meisten Unis wird zumindest über die autonome Festlegung der Studiengebühren diskutiert, wie ein APA-Rundruf gezeigt hat. Der Rektor der Medizin-Uni Wien, Wolfgang Schütz, hat sich im „Mittagsjournal“ für ein gemeinsames Vorgehen aller Unis ausgesprochen.

Relativ klar ist indes schon jetzt, wer bezahlen muss: Die uniko hat angekündigt, nur bei jenen Studenten zu kassieren, die auch laut derzeitiger Regelung zahlen. Ausnahmen gibt es damit unter anderem für Studenten, die innerhalb der vorgegebenen Studienzeit liegen, überwiegend berufstätig sind oder etwa Kinder betreuen müssen. (APA)