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Forderungen an das zuständige Bundesministerium bzgl FHStG

Der Verein IG.EL (Interessensgemeinschaft externer LektorInnen an Fachhochschulen) hat 2013 einen Gesetzesentwurf im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung eingereicht, der der Vertragspraxis einen Riegel vorschieben möchte. Das Dokument anbei.

Das zuständige Ministerium schiebt in Beantwortung des Entwurfs und nach mehreren Gesprächen die Verantwortung auf die Fachhochschulen selbst. Fachhochschulen ist es ja laut FHStG 2012 erlaubt, den Lehrenden echte Dienstverträge auszustellen. Auf der anderen Seite hat das Ministerium Gesetze erlassen, die es den Fachhochschulen auch erlauben, keine echten Dienstverträge auszustellen. Und das, obwohl mittlerweile zwei höchstgerichtliche Urteile erkannt haben, dass echte Dienstverträge auszustellen sind.

Aber wie das so ist, in Österreich: Man macht ein neues „Zwischen-Gesetz“, das die ArbeitnehmerInnen zwingt, erneut bis vor ein Höchstgericht zu prozessieren.

Diese Praxis ist den ArbeitnehmerInnen nicht zumutbar. Die Arbeiterkammern müssen sich für die Betroffenen stark machen und eine Lobby für die ArbeitnehmerInnen sein.

 




Arbeitsrechtliche Standards an den FH

Redebeitrag von Ursula Eisenmenger-Klug am ÖGB Kongress 2013