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Redebeitrag von Ulrike Stein bei der 158. Vollversammlung

Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen,

Ich werde in meinem Redebeitrag zu zwei Anträge Stellung nehmen, die sich auf das Thema Universitäten bzw. Fachhochschulen beziehen.

Zuerst einmal zum Antrag Nr. 22 der FSG:
Natürlich teile ich Eure Meinung, dass die Fachhochschulstudienplätze ausgebaut gehören und hier vor allem berufsbegleitende Angebote zu forcieren sind.

Was ich allerdings nicht verstehen kann, ist, dass ihr unserer Bitte nicht nachgekommen seid, in den Antrag eine Forderung aufzunehmen, dass eine derartige Aufstockung der Fachhochschulstudienplätze nicht zu Lasten der Budgets der Universitäten gehen darf. In Zeiten mehr als knapper Budgets für den gesamten Universitäts – und Fachhochschulbereich müssen wir doch darauf schauen, dass nicht ein Mehr für den einen Bereich zugleich ein Weniger für den anderen Bereich ist. Und dass diese Gefahr groß ist, wissen wir wohl alle!

Ich habe das hier bereits einmal betont und ich werde nicht müde, es immer wieder zu tun, wenn es notwendig ist: Es geht hier auch um die Bediensteten an den Universitäten und Fachhochschulen. Immer weniger Budget bedeutet ein immer mehr an Arbeitsbelastung. Ein Nicht- Nachbesetzen von Stellen führt bereits jetzt an fast allen österreichischen Universitäten zu einer enormen Arbeitsbelastung für die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen. Die Arbeiterkammer vertritt seit der Ausgliederung 2004 den Großteil der an den Universitäten Beschäftigen – ein Umstand, dem meiner Meinung nach in der Politik der Arbeiterkammer und auch immer wieder in Anträgen, die hier gestellt werden, nicht genügend Rechnung getragen wird. Die Kolleginnen und Kollegen haben es sich verdient, dass wir an ihre Arbeitsplätze und Arbeitsumstände denken!

Deshalb meine dringende Bitte an Euch: wenn ihr für einen Bereich etwas fordert (etwas das durchaus richtig und wichtig ist), vergesst nicht  zu erwähnen, dass dem anderen Bereich nicht gleichzeitig etwas weggenommen werden darf!  Wir als Arbeiterkammer müssen das fordern, denn wir dürfen leider nicht davon ausgehen, dass dem auf politischer Ebene Rechnung getragen wird.

Nun zu unserem Antrag Nr. 1, in dem wir eine Abänderung des § 23b. des Universitätsgesetzes fordern:
Universitäten sollen Vorreiterinnen in gesellschaftspolitischen Belangen sein. Eine 50%-ige Frauenquote in der höchsten Führungsebene der Universitäten zu fördern – durchaus auch mit den notwendigen gesetzlichen Änderungen und Vorschriften – halte ich für ein wichtiges Zeichen. Ein Zeichen, dass dann hoffentlich auch in der Privatwirtschaft durchschlägt. Denn wir wollen und fordern 50% Frauen in allen Führungsebenen – gute und bestens qualifizierte Frauen dafür gibt es genug, es gilt eingefahrene Männernetzwerke zu durchbrechen und so Frauen den Zugang zu diesen Positionen zu ermöglichen.

Gibt man Rektoren die Chance, ohne Ausschreibung den Rektorsposten nochmals zu bekommen, so fördert dies die Männernetzwerke und Männerseilschaften. Der Senat – mehrheitlich Männer  – und der Unirat – mehrheitlich Männer – müssen dem ja mit 2/3 Mehrheit zustimmen. Frauen zu fördern heißt auch, ihnen Wege zu ebnen, die ihnen bisher mehr oder weniger verschlossen oder sehr schwer zu erschließen waren. Die Maßnahme, männlichen Rektoren ein nochmaliges Erlangen dieser Position ohne Ausschreibung zu verwehren, es Frauen aber zu ermöglichen, ist eine Maßnahme solche Wege zu öffnen. Männer haben sich über Jahrhunderte diese Wege gegenseitig eben gemacht und Frauen ausgeschlossen, es ist an der Zeit eine neue Chancengerechtigkeit zu schaffen!

Wenn wir die Wiederbestellung eines amtierenden Rektors ohne Ausschreibung aufheben, geben wir so Frauen die Möglichkeit sich zu bewerben und in die Konkurrenz für den Posten einer Rektorin zu treten. Wir schließen ja auch nicht aus, dass sich die bestehenden Rektoren ebenfalls dieser Konkurrenz stellen. Und die vergangenen Wahlen um den Posten einer Rektorin/eines Rektors haben gezeigt, dass Frauen hier dann durchaus zum Zug kommen. TU Wien, Universität Graz, Veterinärmedizinische Universität Wien, Akademie der Bildenden Künste – sie alle haben Rektorinnen. Schauen wir darauf, dass es mehr werden!

Mit einer Gesetzesänderung wie wir sie in unserem Antrag fordern, geben wir Frauen die Möglichkeit ihre gleiche oder sogar bessere Qualifikation aufzuzeigen und Frauen bei gleicher Qualifikation den Vorzug zu geben, ist ja bereits gesetzlich verankert – dies sei hier nur angemerkt, um die Bedenken zu zerstreuen, eine solche Gesetzesänderung sei vielleicht nicht verfassungskonform. Wir haben solche gesetzlichen Regelungen ja bereits – zum Glück. Gehen wir diesen Weg weiter. Wenn eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht ist, und wirklich erst dann, können wir diese gesetzlichen Vorschriften wieder abschaffen. Leider glaube ich nicht, dass ich das noch erleben werde.

Schauen wir also darauf, dass Institutionen, die vielleicht mehr als andere in der Öffentlichkeit stehen, nämlich die Universitäten, auch hier den Weg aufzeigen, der zu gehen ist.




Redebeitrag von Andrea Ofner zur 156. Vollversammlung

Antrag 1 von AUGE/UGÄnderungen Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG)
Da dieser Antrag erfreulicherweise zu einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen geworden ist, kann ich mir mein vorbereitetes Plädoyer ersparen. Zwei Punkte möchte ich aber doch anbringen:

Leider wird von den VerhandlerInnen immer noch übersehen, dass es in den ausgegliederten Institutionen SEHR viel verschiedene Anstellungs- bzw. Dienstverhältnisse gibt. Daher kommt es in Folge zu Schwierigkeiten in der Anwendung. Ich würde die zuständigen Stellen sehr dringlich ersuchen, in Zukunft auch die Ausgegliederten in ihren Verhandlungen zu berücksichtigen.

Der zweite Punkt wäre: die Information, ob eine Bereitschaft zurÜberzahlung in den Stellenausschreibungen steht, kommt vor allem Frauen zu Gute. Nach dem ersten eingelangten Einkommensbericht einer Universität sehen wir auch wieder, wie bitter notwendig das ist.

Antrag 2 AUGE/UG: Anrechnung der Kinder- und Hospizkarenz
Da sind wir uns ja erfreulicherweise (fast) alle einig!  Die Zeiten, in denen für Kinder oder kranke Menschen gearbeitet wird, dürfen nicht zum Nachteil für die Arbeitnehmerinnen sein. Selbstverständlich müssen endlich auch diese Arbeitszeiten für Vorrückungen und Vordienstzeiten anerkannt werden.

Antrag 9 AUGE/UG: Verbot der Außenflächen-Beheizung
Terrassen- oder Balkonheizstrahler, Heizpilz, Heizschwammerl. Früher hat es diese nur bei Punschständen gegeben, durch das Rauchverbot sind sie dann auch vor Wirtshäusern gewachsen. Aber der Höhepunkt war erreicht, als ein Diskonter in seinem Prospekt Terrassen- oder Balkonheizstrahler für den Privatgebrauch  angeboten hat. Im Freien heizen ….das ist wirklich der Gipfel an Dekadenz. Da bemühen sich alle, damit beim Heizen in der Wohnung nur ja keine Wärme nach draußen dringt, und dann stellt man sich hin und beheizt gleich die ganze Straße.

Aber außer meiner Empörung gibt es auch noch ein paar kräftige Argumente dagegen:

Der CO2 Ausstoß: der, außer von ein paar Kolleginnen von der FA, europaweit als große Umweltbelastung angesehen wird. Auch wenn es größere Belastungen von der Industrie gibt, stößt ein regelmäßig eingesetzter Heizstrahler rund zwei Tonnen CO2 aus – so viel wie ein Mittelklassewagen mit 12.000 Kilometer Fahrleistung. Das ist jetzt einer. Wie viele meint ihr, werden wohl allein in Wien im Winter aufgestellt werden?…Hunderte, Tausende? Da kommen dann schon auch tausende Tonnen CO2 Emissionen zusammen.

CO2 Ausstoß – Kosten: da meine ich nicht die 1000 Euro, die so ein regelmäßig eingesetztes Heizschwammerl im Betrieb kostet – das müssen die Betreiber selber zahlen. Ich meine die Kosten, die wir alle, wir und unsere Kolleginnen für das Nichteinhalten der Kyoto-Ziele zahlen. Österreich hat sich verpflichtet, seine CO2 Produktion um 13% zu verringern. Wir wissen, dass wir dieses Ziel nicht nur nicht erreichen werden, sondern auch Schlusslicht sind unter den EU14, was die Einhaltung der gesetzten Ziele betrifft und dafür sehr viel Geld für Emissionszertifikate zahlen müssen. Und je mehr wir über dem Ziel sind, desto mehr muss jede einzelne Steuerzahlerin dafür berappen. Greenpeace spricht zum aktuellen Stand bereits von insgesamt 800 Millionen bis eine Milliarde Euro. Manche Wirtinnen bieten erfreulicherweise ja als Alternative zum Schwammerl Decken an. Die Stadt Graz stellt den Gastronomen, die auf den Heizstrahler verzichten, den sogenannten Grazfleck zur Verfügung. Das ist ein Wetterfleck oder Poncho, die für Gäste zur Verfügung stehen, die draußen Zeit verbringen  wollen. „Mit gutem Gewissen draußen sitzen“ heißt das Motto dort. Finde ich eine sehr gute Idee.

Wir wissen aber alle, dass es mit Freiwilligkeit da sicher kein Weiterkommen gibt. Daher fordern wir ein Verbot für diesen ineffizienten Energieverbrauch. Dass das möglich ist, zeigen uns dankenswerterweise einige Städte in Deutschland. Dort ist ein Verbot schon umgesetzt.

Am Schluss noch ein Argument das für mich am schwersten wiegt: je mehr Energie wir verwenden/verschwenden, desto mehr wird Strom von Atomkraftwerken importiert. Vor allem im Winter ist auf der einen Seite der Energieverbrauch durch Heizen u.Ä. viel höher, auf der anderen Seite kann weniger Energie aus erneuerbaren Energiequellen wie Wasserkraftwerke und solare Strahlung genutzt werden. Das heißt, dass wir in diesen Zeiten vermehrt auf Atomstrom zurückgreifen müssen, um den enormen Bedarf zu decken. In letzter Zeit hat ja aus traurigem aktuellen Anlass, die Antit-Atomkraft-Bewegung einen Aufschwung erlebt – ist auch wichtig und richtig – aber allein mit einer Bekundung von Unmut und dem Tragen von Buttons wird es nicht getan sein. Ich denke, wir sollten uns bei jeder Energienutzung überlegen, ob das wirklich sinnvoll und notwendig ist. Und bei allem Verständnis für wohlige Wärme, aber dass man sich für 7 Minuten im Freien nicht den Mantel überwerfen kann und dafür den ganzen Tag sinnlos die Energie regelrecht ins Freie pufft – das muss, denk ich, wirklich nicht sein. Hier könnten wir ohne großen Komfortverlust doch einiges an Umwelt- und Geldbelastung vermeiden. Und wenn wir es schon nicht für uns tun, vielleicht für die nächsten Generationen.

Um die Energienutzung geht es auch im Antrag 12 der FA:
Hier wird über 6 Seiten  (ihr habt Glück, dass wir euren seinerzeitigen Antrag für „nur kurze Anträge“ abgelehnt haben)  ein Szenario von Arbeitslosigkeit und gleichzeitigem Arbeitskräftemangel gezeichnet. Ein Satz lautet:„Die EU schafft sich Gesetze, um der modernen Industrie ihre Lebensgrundlage zu entziehen, damit der EU-Topf gefüllt werden kann….“. Ein dubioser nicht mit Namen oder Universität genannter Professor wird zitiert, der meint, dass das CO2 gar nicht so schädlich ist für die Umwelt. Die Kolleginnen meinen durch den Kauf von vielen Emissionszertifikate wird die Stahlindustrie vernichtet und deren Arbeiter auf die Straße gesetzt – gegen Ende der 6 Seiten wird allerdings kritisiert, dass die EU erwägt, Stahlbetrieben eine 100-prozentige Gratiszuteilung von Zertifikaten zu gewähren.  Aber ich verstehe, dass man bei 6 Seiten am Schluss nicht mehr weiß, was man am Anfang geschrieben hat. Der Antrag heißt: Nein zur Klimahysterie – lasst das Klima weg, und ich stimme dem Antrag zu!

Antrag der FA Nr. 17: Frauenfördermaßnahmen
Hier gibt es tatsächlich Punkte bei denen wir uns einig sind – es bleiben aber Differenzen:

Auszug Antrag: „Echte Wahlfreiheit bei Kinderbetreuung einschließlich Förderung der innerfamiliären Kinderbetreuung.“

Alle Punkte, die ihr in eurem Förderplan aufgezählt habt, sind für Frauen, die einer Erwerbsarbeit nachgehen und nach einer kurzen oder längeren Unterbrechung, in der sie ihre Kinder  betreuen, wieder ins Erwerbsleben einsteigen. Ich weiß nicht was ihr mit echter Wahlfreiheit meint? Was sollen sie wählen – kurze oder lange Unterbrechung? Und für eine Förderung der innerfamiliären Kinderbetreuung kann ich mich auch nicht erwärmen. Wer wird das sein? Die Oma, die schon ein Arbeitsleben und ein paar Kinder großgezogen hat, soll sich jetzt um ein Butterbrot um die Enkerln kümmern? Wir wollen, dass diese Frauen ihren wohlverdienten Ruhestand genießen und die Kinder von pädagogischen Fachkräften betreut werden.

Auszug Antrag: „Kinderbetreuungskosten müssen als außergewöhnliche Belastung steuerlich vermehrt berücksichtigt werden und die Altersgrenze der Kinder muss nach oben korrigiert werden.“

Wer kann den steuerlich etwas absetzten? Diejenigen, die sich vorher Kinderbetreuung leisten konnte. Jene, die nicht in der Lage sind, ihre Kinder um teures Geld in Obhut zu geben, bekommen gar nichts. Das heißt, wir wollen, dass Steuergeld in öffentliche Kinderkrippen und Kindergärten fließen, damit alle zu einer qualitativ hochwertigen Betreuung ihrer Kinder kommen.

„..die Altersgrenze der Kinder muss noch oben korrigiert werden“ ist lustig formuliert, ich nehme an ihr meint, bis zu welchem Alter der Kinder Eltern in Karenz bleiben können. Wir wissen,  je länger Frauen in Karenz sind, desto geringer die Chancen, wieder ins Erwerbsleben einzusteigen. Daher auch hierzu ein klares NEIN.




Redebeitrag von Ernst Eigenbauer zur 156. Vollversammlung zum Gender Budgeting

Mit 1.1.2009 ist Art 13 (3) B-VG in Kraft getreten: „Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben“

Mit 1.1.2013 tritt Art 51 Abs. 8 B-VG in Kraft: „Bei der Haushaltsführung des Bundes sind die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu beachten“

Gender Budgeting gliedert sich in vier Ablaufschritte:

  1. Vorbereitung (Auswahl Bereiche, Darstellung Fachbereich, Darstellung Leistungen)
  2. Analyse (geschlechterdifferenzierte Analyse)
  3. Umsetzung (Entwicklung Gleichstellungsziele + Indikatoren, Entwicklung + Umsetzung Maßnahmen)
  4. Controlling (Controlling, Evaluierung, Dokumentation)

Es ist unbedingt erforderlich, dass auch die Schritte 3. und 4. durchgeführt werden. Werden geschlechtsspezifische Ungleichheiten festgestellt, sind (budget)politische Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung zu treffen.

Die Arbeiterkammer Wien erstellt seit 3 Jahren freiwillig – im Rahmen des Voranschlages – einen (Kurz-Bericht) zu Gender Budgeting für die Vollversammlung. Dieser Ansatz ist zwar sehr löblich, allerdings werden in dieser Kurzanalyse nur die ersten beiden Punkte bearbeitet.

Aber auch bei der Analyse ist Kritik anzumerken: so sind die Einkommensunterschiede weder alters-, arbeitszeit- oder qualifikationsbereinigt, es gab eine Zunahme des Unterschiedes von 2010 auf 2011, und der Anteil von Arbeitnehmerinnen in den einzelnen Geschäftsbereichen ist nur nach Vollzeitäquivalenten, nicht aber nach „Köpfen“ angegeben.

Im Redebeitrag wurde wiederholt darauf hingewiesen, das die Entwicklung von Gleichstellungszielen, die Erarbeitung von Indikatoren für diese Ziele sowie in Folge die Planung und – nicht zu vergessen – Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen notwendig ist, da die Analyse zu Gender Budgeting andernfalls eine jährliche Fortschreibung von (nicht nachvollziehbaren und lückenhaften) Statistiken bleibt.

Direktor Muhm hat in einer ersten Replik darauf hingewiesen, dass nach Analyse des Einkommensberichts 2011 (der von der AK Wien schon heuer ebenfalls freiwillig durchgeführt wurde), sich erste Ansätze zur Reduktion des Einkommensunterschiede herauskristallisiert haben.

Wir werden auf jeden Fall auch im nächsten Jahr genau hinschauen …




Redebeitrag von Andrea Ofner zur 155. Vollversammlung

[Anmerkung: Da die Freiheitiche Fraktion in der ersten Sitzung dieser Funktionsperiode den Wunsch geäußert hat, die Anträge sollen nicht geschlechtergerecht formuliert werden, da sie sich sonst nicht auf den Inhalt konzentrieren können, entspreche ich diesem Anliegen gerne und formuliere grundsätzlich nur für ein Geschlecht. Die männlichen Kolleginnen dürfen sich aber natürlich mitgemeint fühlen.]

AUGE-UG Antrag 12: Gegen Kürzungen, Verunsicherungen und Personalabbau im Bildungs- und Forschungsbereich – für eine bessere Zukunft!
Ab 2013 soll es für Österreichs Universitäten im besten Fall eine Stagnation des Budgets geben, im schlechtesten Fall eine Kürzung.  Das bedeutet einen Real-Budgetverlust, da es keine Inflationsanpassung geben soll. Die Rektorinnen müssen Rücklagen bilden, die sich u.A. in Aufnahmestopp von Universitätspersonal niederschlagt. Aber dem nicht genug, werden die Basissubventionen außeruniversitärer Forschungseinrichtungen für 2011 gekürzt und ab 2012  gänzlich eingestellt. Weiters sind auch die Förderungen für Druckkostenzuschüsse, wissenschaftliche Veranstaltungen und für wissenschaftliche Bibliotheken für ein Jahr gekürzt und ab 2012 ganz gestrichen. Abgesehen von der katastrophalen Auswirkung die die Kürzungen auf Bildung, Forschung und Wissenschaft hat und noch viel stärker haben wird, bedeutet dies auch eine massive Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der ca. 11.000 Universitätsbeschäftigen die seit 2002 auch Arbeiterkammermitglieder sind.  Von diesen 11.000 Unibeschäftigten sind 3000 von Kündigungen bedroht, wenn sich die finanzielle Lage nicht bessert.

300 Millionen Euro jährlich mehr wären notwendig um die Unis auf gleichem Niveau weiter zu führen. Die zuständigen Ministerien sagen aber, es sei kein Geld da.

Eine Ausrede, die ich angesichts der Tatsache, dass -nur zum Vergleich- die Bankenrettung uneinbringlich bis jetzt 1,4 Milliarden gekostet hat, und der Koralmbahn-Bau zur Zeit mit 5,1 Milliarden budetiert ist, nicht mehr hören kann. Das ist purer Hohn. Wie wir sehen ist sehr wohl Geld da, es ist nur die Frage wofür wir es ausgeben wollen. Wir meinen: wir sollten in Bildung investieren – für eine bessere Zukunft!

AUGE-UG Antrag 14: Kopiergebühren bei Gericht
Auch hier geht es wieder um  Geld. Das Justizministerium hat sich auf Kosten der beklagten und klagenden Bürgerinnen eine sehr lukrative Einnahmequelle erschlossen. Sie verlangt nämlich für jede Kopie eines Aktes – und der hat nicht selten 100 – 150 Seiten – einen Euro.

Das ist ein extrem unsozialer Tarif  und gefährdet massiv das Recht auf ein faires Verfahren – weil ohne die Beschaffung der Unterlagen die Vorbereitung auf ein Verfahren unmöglich ist. Jede Beteiligte in einem Straf- bzw. Zivilprozess hat das Recht auf Akteneinsicht – ein Verstoß dagegen widerspricht dem in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebenen Grundsatz des fairen Verfahrens. Und ein faires Verfahren ist schließlich ein Grundpfeiler des modernen Rechtsstaates.

In einem Wiener Geschäft kostet eine Schwarz/Weiß A4 Kopie 0,25 Cent, ab 100 Kopien 0,09 Cent. Die Justiz verlangt also das 4-fache, bzw bei 100 Kopien sogar mehr als das 10-fache. Das ist schlicht und einfach nur Wucher. Hier wird eindeutig und skrupellos die Schwächesituation der Gerechtigkeitssuchenden ausgenutzt.

Daher die Forderung der AUGE-UG: Kopien müssen zum Selbstkostenpreis gemacht werden – die Justiz darf sich nicht weiter auf Kosten der Verfahrensbeteiligten bereichern.

FSG Antrag 6: DIE ANHEBUNG DES FAKTISCHEN PENSIONSALTERS STEHT IM ZENTRUM
An und für sich könnte ich dem Antrag ja zustimmen, weil es tatsächlich oft vorkommt, dass in die Jahre gekommene Kolleginnen, die vielleicht ein bisschen öfter krank sind als Junge, frühzeitig in Pension gedrängt werden und dann natürlich mit finanziellen Abschlägen leben müssen. Die würden eigentlich gern weiterarbeiten, werden aber dann mehr oder weniger dezent und „im eigenen Interesse“ zwangsfrühpensioniert. Insofern find ich den Antrag gut – es ist wichtig, dass jede gesund und noch aufrecht gehend in die Pension kommt.

Allerdings fehlen uns noch weiterreichende Maßnahmen um das Erwerbsleben auch gesund bewältigen zu können – da  ist vor allem ein gesetzlich verankertes Sabbatical, das frau dann nehmen kann wann sie es braucht. Eine längere Unterbrechung vom Arbeitsleben steigert die Kreativität und Motivation und kann für weiter- oder Umschulung, Reisen oder Neuorientierung oder einfach zur Regeneration genutzt werden. Auch die gesetzlich verankerte Bildungskarenz fehlt – Weiterbildung wird immer wichtiger, wo sich die Technik jeden Tag zwei mal erneuert. Auch die besagten Instrumente, die man bei Arbeitssuchenden einsetzen will, gehören noch genauer definiert – Zwangsmaßnahmen wollen wir da natürlich nicht. Daher wird die AUGE-UG für Zuweisung dieses Antrags abstimmen.

 Antrag 16 der FA: Maßnahmen zur Bildungspolitik
Den ganzen Antrag kann ich leider nicht kommentieren – das würd die Redezeit bei weitem sprengen. Ich möcht nur 2 Punkte herausgreifen. Auf der 3. Seite äußern die Kolleginnen die Befürchtung, dass den Schülerinnen der Leistungsgedanke genommen wird, wenn es kein Sitzenbleiben und keine Noten  mehr geben würde. Sie meinen weiter: „Ein Ende des Leistungsgedanken hätte unberechenbare Auswirkungen für die Allgemeinheit.“ Ihr habt also angst, dass der Leistungsgedanke in der Gesellschaft verschwindet. Dieses Malheur ist ja offenbar eurem Kollegen Meischberger passiert – ihm ist auch die Leistung abhanden gekommen, was ihm wohl zu dem berühmten Ausruf: „wo woar mei Leistung“ veranlasst hat. Aber im ernst, ich kann mir wahrlich schlimmeres vorstellen, als in einer Zeit von ständig wachsenden Burn-out Fällen, in einer Gesellschaft ohne Leistungsdruck zu leben.

Der 2. Punkt ist gegen Ende des Antrages. Es heißt hier allen Ernstes, weil beide Elternteile arbeiten gehen bzw nein sogar gezwungen werden arbeiten zu gehen, werden Kinder in der Schule so gewalttätig. Übersetzt heißt das, weil sich Frauen nicht mehr ausschließlich der Kindererziehung, dem Haushalt und dem Ehemann widmen, von dem sie dann 100% abhängig sind, werden die armen Kinder in der Schule gewalttätig. Dass das absoluter Unsinn ist wissen wir zwar auch ohne einen Blick  in den hohen Norden, wo es den größten Anteil von Frauen an Erwerbsarbeit, und NATÜRLICH keine höhere Gewalttätigkeit von Kindern gibt – aber spätestens da müsste euch auffallen, dass mit eurem Frauenbild was nicht stimmt. Das ist tiefstes Mittelalter, das den Frauen alles Schlechte in der Gesellschaft angehängt wird – wider bessern Wissens.

Im Übrigen habt ihr bis heute kein Modell vorgelegt, dass es Frauen erlaubt zu Hause zu bleiben ohne in existenzieller Abhängigkeit vom Mann zu leben. Ich biete euch noch einmal das bedingungslose Grundeinkommen an – vielleicht zumindest so lang, bis ihr ein eigenes Konzept habt.

Antrag 20 der FA:   Männer und Frauen   Qualität statt Quoten
Hier machen sich die Kolleginnen zuerst einmal Sorgen um die freie Marktwirtschaft. Ihr meint, wenn es zu der von der EU geforderten 40% Quote von Frauen in Aufsichtsräten und börsennotierten Firmen kommt, würde das dem freien Wettbewerb und marktwirtschaftlichen Regeln stark widersprechen. Die EU würde damit einen Schritt weg von der freien Marktwirtschaft hin zur Planwirtschaft tätigen.

Ihr  wollt also die freie Marktwirtschaft schützen – der freie Markt  soll nicht mit irgendwelchen unnötigen Regelungen eingeschränkt werden. Da würd ich vorschlagen, schauen wir uns einmal ein paar von euren anderen Anträgen an: Antrag 4: „Absage an A1-Lösungen zu 05er-Nummern.“…Nach was klingt das für euch? Mir kommt vor, ihr wollt da die gute freie Marktwirtschaft einschränken. Antrag 6: „Banken zahlen nicht die Kunden“. Da wollt ihr sogar ein Kontrollorgan einrichten. Antrag 12: Beschränkung von Leiharbeitskräften: schon wieder ein Beschränkung . Antrag 14: Nein zu Klonfleisch, Kennzeichnung zu Importfleisch, Maßnahmen gegen Telefonkeiler, Kundeninformationspflicht bei billigeren Angeboten.
In all diesen Anträgen wollt ihr Regelungen, Beschränkungen, Gleichstellung –allesamt dazu da um die freie Marktwirtschaft zu regulieren.

Nur wenn es darum geht, dass Frauen auch in Aufsichtsräten und Firmen die Abbildung erhalten sollen, die sie sonst ja im Leben auch haben – schließlich gibt’s in Österreich sogar mehr Frauen als Männer (2006: 51%) stellt es euch alle Haar auf und es muss sogar der von euch von anderer Seite sehr wohl in die schrankengewiesene freie Markt als Argument herhalten.

Die andere Sorge die ihr in diesem Antrag habt, nämlich dass mit dem Einzug der Frauen ganz selbstverständlich die Qualität der Arbeit sinkt  – mag ich gar nicht weiter kommentieren – das spricht für sich.

Ich möchte am Schluss nur den männliche Kolleginnen der Freiheitlichen Fraktion einen Tipp geben: Ihr müsst Frauen weder hinter dem Herd halten noch aus den Aufsichtsräten aussperren – so furchtbar und gefährlich wir ihr vielleicht glaubt sind wir gar nicht.  Nehmt eineml euren ganzen Mut zusammen und VERSUCHT  euer Frauenbild zu überdenken –  ihr werdet sehen – das befreit und erleichtert.
Und liebe weibliche Kolleginnen der Freiheitlichen Fraktion, euch bitte ich, helft ihnen dabei.




Redebeitrag in der 154. Vollversammlung der AK Wien von Ulrike Stein zum Antrag der FSG zur Hochschulfinanzierung

Wie ja an unserem Antrag für eine „Österreichische Dekade für ein „Konjunkturpaket tertiäre Bildung und Forschung“ zu erkennen ist, ist uns das Thema der Hochschulfinanzierung ein großes Anliegen. Einen konkreten und verbindlichen Fahrplan zur Anhebung der Finanzierung des tertiären Bildungssektors bis auf 2% des BIP zu fordern und das mit einer jährlich steigenden Finanzierung muss ein unverrückbares Ziel sein – darüber sind wir uns ja einig.

Was ich in Antrag Nr. 6 der FSG zur nachhaltigen Stärkung des Bildungsstandorts Österreich“ allerdings mehr als bedenklich finde, ist die Forderung einer Prüfung möglicher Effizienzpotentiale der tertiären Einrichtungen– als Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter dürfen wir nicht unreflektiert von Effizienzpotentialen sprechen. Wir müssen klar stellen und eindringlich fordern, dass in keiner Weise Arbeitsplätze von diesen möglichen Effizienzsteigerungen betroffen sein dürfen. Wo steht das in diesem Antrag der FSG?

Im Gegenteil ist hier von Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung zu lesen: wir als Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter wissen doch ganz genau, dass jedes Unternehmen solche Begriffe immer als Ausrede für Stellenabbau nutzt und für andere Einsparungen, die letztlich nur den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern schaden. Und auch Universitäten sind seit ihrer Ausgliederung als nichts anderes als Unternehmen zu sehen!

Weiters sprecht Ihr von der möglichen Zusammenlegung von Hochschulen – das kann nichts anderes bedeuten, als den Abbau von Arbeitsplätzen.

Das Ministerium selbst spricht ja schon davon, dass wir an den Universitäten jährlich 250 Millionen Euro mehr benötigen – nicht 80! – nur um den Status Quo aufrecht zu erhalten. Diese 250 Millionen entsprechen cirka dem Budget aller Künstlerischen Hochschulen zusammen – würde das in der Logik dieses Antrags Nr. 6 der FSG dann bedeuten, dass wir eigentlich nur mehr eine Künstlerische Hochschule in Österreich brauchen? In Österreich, einem Land, dass sich so sehr um seine Kunst bemüht , in dem Kunst einen großen Stellenwert und eine große Geschichte hat.

Oder: würde die hier sogenannte „Konzentration von Studienplänen“ bedeuten, dass nur mehr Studien angeboten werden, die von einer gewissen Mindestanzahl an Studierenden absolviert werden – wo bleibt hier die Möglichkeit einer umfassenden akademischen Bildung? Und nur eine umfassende akademische Bildung schafft ein Umfeld, dass Innovationen fördert – Innovationen, die gerade in Zeiten wie diesen für den Standort Österreich so wichtig sind.

Die Beschäftigten an Österreichs Universitäten sind bereits heute damit konfrontiert, dass sie täglich ein Mehr an Arbeit zu leisten haben – Einsparungen in der einen oder anderen Form sind ja bereits jetzt an der Tagesordnung. Burn-Out nimmt immer mehr zu. Wie bitte wollen wir da Effizienzssteigerungen vornehmen? Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an unseren Universitäten haben wohl wenig Verständnis für eine Effizienzsteigerung! Sie arbeiten nämlich bereits jetzt mehr als effizient – derartige Formulierungen müssen ihnen demnach wir eine Verhöhnung erscheinen. Jede und jeder, die oder der nicht glauben kann, dass an unseren Universitäten bereits jetzt effizient gearbeitet wird, möge sich doch einmal ein Bild vor Ort machen! Wir in der Arbeiterkammer dürfen nicht vergessen, dass wir seit der Ausgliederung 2004 einen Großteil der an den Universitäten Beschäftigten zu vertreten haben und die Anliegen dieser Menschen berücksichtigen müssen!

Die Rektoren der Universitäten sprechen bereits jetzt offen über Stellenabbau – geben wir ihnen nicht noch einen Grund mehr Arbeitsplätze zu streichen, indem wir ihnen „das Recht einräumen“, unmögliche Effizienzsteigerungen zu suchen und zu finden! Büßen werden dies sicher die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Von uns als Arbeiterkammer können sich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu Recht erwarten, dass wir sie würdig vertreten und nichts sagen, beschließen oder tun, dass ihre Arbeitsplätze und die Qualität ihrer Arbeitsplätze in irgendeiner Weise gefährdet.

Die muss uns allen ein Anliegen sein – wir müssen gemeinsam für Universitäten kämpfen, die ein erfülltes Arbeiten und Studieren ermöglichen! Lasst uns aber dann auch diesen Kampf gemeinsam führen!