Redebeitrag von Ulrike Stein bei der 158. Vollversammlung
Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen,
Ich werde in meinem Redebeitrag zu zwei Anträge Stellung nehmen, die sich auf das Thema Universitäten bzw. Fachhochschulen beziehen.
Zuerst einmal zum Antrag Nr. 22 der FSG:
Natürlich teile ich Eure Meinung, dass die Fachhochschulstudienplätze ausgebaut gehören und hier vor allem berufsbegleitende Angebote zu forcieren sind.
Was ich allerdings nicht verstehen kann, ist, dass ihr unserer Bitte nicht nachgekommen seid, in den Antrag eine Forderung aufzunehmen, dass eine derartige Aufstockung der Fachhochschulstudienplätze nicht zu Lasten der Budgets der Universitäten gehen darf. In Zeiten mehr als knapper Budgets für den gesamten Universitäts – und Fachhochschulbereich müssen wir doch darauf schauen, dass nicht ein Mehr für den einen Bereich zugleich ein Weniger für den anderen Bereich ist. Und dass diese Gefahr groß ist, wissen wir wohl alle!
Ich habe das hier bereits einmal betont und ich werde nicht müde, es immer wieder zu tun, wenn es notwendig ist: Es geht hier auch um die Bediensteten an den Universitäten und Fachhochschulen. Immer weniger Budget bedeutet ein immer mehr an Arbeitsbelastung. Ein Nicht- Nachbesetzen von Stellen führt bereits jetzt an fast allen österreichischen Universitäten zu einer enormen Arbeitsbelastung für die dort tätigen Kolleginnen und Kollegen. Die Arbeiterkammer vertritt seit der Ausgliederung 2004 den Großteil der an den Universitäten Beschäftigen – ein Umstand, dem meiner Meinung nach in der Politik der Arbeiterkammer und auch immer wieder in Anträgen, die hier gestellt werden, nicht genügend Rechnung getragen wird. Die Kolleginnen und Kollegen haben es sich verdient, dass wir an ihre Arbeitsplätze und Arbeitsumstände denken!
Deshalb meine dringende Bitte an Euch: wenn ihr für einen Bereich etwas fordert (etwas das durchaus richtig und wichtig ist), vergesst nicht zu erwähnen, dass dem anderen Bereich nicht gleichzeitig etwas weggenommen werden darf! Wir als Arbeiterkammer müssen das fordern, denn wir dürfen leider nicht davon ausgehen, dass dem auf politischer Ebene Rechnung getragen wird.
Nun zu unserem Antrag Nr. 1, in dem wir eine Abänderung des § 23b. des Universitätsgesetzes fordern:
Universitäten sollen Vorreiterinnen in gesellschaftspolitischen Belangen sein. Eine 50%-ige Frauenquote in der höchsten Führungsebene der Universitäten zu fördern – durchaus auch mit den notwendigen gesetzlichen Änderungen und Vorschriften – halte ich für ein wichtiges Zeichen. Ein Zeichen, dass dann hoffentlich auch in der Privatwirtschaft durchschlägt. Denn wir wollen und fordern 50% Frauen in allen Führungsebenen – gute und bestens qualifizierte Frauen dafür gibt es genug, es gilt eingefahrene Männernetzwerke zu durchbrechen und so Frauen den Zugang zu diesen Positionen zu ermöglichen.
Gibt man Rektoren die Chance, ohne Ausschreibung den Rektorsposten nochmals zu bekommen, so fördert dies die Männernetzwerke und Männerseilschaften. Der Senat – mehrheitlich Männer – und der Unirat – mehrheitlich Männer – müssen dem ja mit 2/3 Mehrheit zustimmen. Frauen zu fördern heißt auch, ihnen Wege zu ebnen, die ihnen bisher mehr oder weniger verschlossen oder sehr schwer zu erschließen waren. Die Maßnahme, männlichen Rektoren ein nochmaliges Erlangen dieser Position ohne Ausschreibung zu verwehren, es Frauen aber zu ermöglichen, ist eine Maßnahme solche Wege zu öffnen. Männer haben sich über Jahrhunderte diese Wege gegenseitig eben gemacht und Frauen ausgeschlossen, es ist an der Zeit eine neue Chancengerechtigkeit zu schaffen!
Wenn wir die Wiederbestellung eines amtierenden Rektors ohne Ausschreibung aufheben, geben wir so Frauen die Möglichkeit sich zu bewerben und in die Konkurrenz für den Posten einer Rektorin zu treten. Wir schließen ja auch nicht aus, dass sich die bestehenden Rektoren ebenfalls dieser Konkurrenz stellen. Und die vergangenen Wahlen um den Posten einer Rektorin/eines Rektors haben gezeigt, dass Frauen hier dann durchaus zum Zug kommen. TU Wien, Universität Graz, Veterinärmedizinische Universität Wien, Akademie der Bildenden Künste – sie alle haben Rektorinnen. Schauen wir darauf, dass es mehr werden!
Mit einer Gesetzesänderung wie wir sie in unserem Antrag fordern, geben wir Frauen die Möglichkeit ihre gleiche oder sogar bessere Qualifikation aufzuzeigen und Frauen bei gleicher Qualifikation den Vorzug zu geben, ist ja bereits gesetzlich verankert – dies sei hier nur angemerkt, um die Bedenken zu zerstreuen, eine solche Gesetzesänderung sei vielleicht nicht verfassungskonform. Wir haben solche gesetzlichen Regelungen ja bereits – zum Glück. Gehen wir diesen Weg weiter. Wenn eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern erreicht ist, und wirklich erst dann, können wir diese gesetzlichen Vorschriften wieder abschaffen. Leider glaube ich nicht, dass ich das noch erleben werde.
Schauen wir also darauf, dass Institutionen, die vielleicht mehr als andere in der Öffentlichkeit stehen, nämlich die Universitäten, auch hier den Weg aufzeigen, der zu gehen ist.