Redebeiträge
Jede Arbeiterkammerrätin und jeder Arbeiterkammerrat kann sich in der Vollversammlung zu Wort melden und zu einem oder mehreren Themen ihre/seine Meinung kundtun.
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Jede Arbeiterkammerrätin und jeder Arbeiterkammerrat kann sich in der Vollversammlung zu Wort melden und zu einem oder mehreren Themen ihre/seine Meinung kundtun.