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Protokoll AKR-Wien-Jour fixe 16. Mai 2019

Anwesend: Brigitte, Flora, Fritz, Herbert, Jens, Karl, Klaudia, Lukas, Margit, Marion, Mesut, Uschi, Vera, Vicky, Walter
Entschuldigt: Heimo, Karin, Sonja

Protokoll AKR-JF 16. Mai 2019

  1. AK-Vollversammlung Wien

  2. Kommunikation der AK-RätInnen

  3. Termine

  4. Allfälliges

zu 1) AK-Vollversammlung Wien:

Klaudia hat dankenswerter Weise den Teil des Protokolls für die Vollversammlung bereits online gestellt.

172. Vollversammlung (konst.) der AK-Wien

Zur Betreuung der AKRätInnen sind in der AK

  • Dina Affenzeller-Greif mail: Dina.Affenzeller@akwien.at und
  • Susanne Fürst mail: Susanne.FUeRST2@akwien.at

für euch zuständig. Sie sind sehr hilfsbereit und ausgesprochen freundlich.

zu 2) Kommunikation der AK-RätInnen:

Auf der FunktionärInnen-Plattform werden interne und tlw. auch vertrauliche Berichte, Anträge- und Antragsentwürfe geteilt und Diskussionen darüber geführt.

Zu 3) Termine:

nächstes AKR-JF: Montag, 24. Juni 17h

Protokoll: Brigitte




172. Vollversammlung (konst.) der AK-Wien

Fraktionsbesprechung: Mi, 22.5., 9:00 Uhr (pünktlich!), Seminarraum 11, AK-Bildungszentrum. Bitte vorher vor dem grossen Saal registrieren und Unterlagen abholen!

Die Vollversammlung wird mittels Livestream unter wien.arbeiterkammer.at/Vollversammlung übertragen.

Fotografin macht Porträtfotos der AKR für AK Website (Garderobe)

Tagesordnung

Ablauf:

Zu Beginn wird es zu einer Ergänzung der Tagesordnung und Abstimmung über die Dringlichkeit der eingebrachten Anträge kommen – ob vor oder nach Angelobung weiss ich noch nicht.

ad Angelobung: AKRs namentlich alphabetisch aufgerufen, nach vorne gehen, Präsidentin spricht Gelöbnisformel, Handshake inkl. „ich gelobe“

ad Wahlen:

  • KandidatInnen für Präsidentin und VizepräsidentenInnen stellen sich vor, werden in getrennten Wahlgängen in geheimer Wahl gewählt.
  • Vorstand, Kontrolle, Petitionsausschuss werden offen abgestimmt – AUGE/UG stellt Antrag auf geheime Wahl
  • Präsidentin gilt als gewählt mit einfacher Mehrheit der Vollversammlung, alle anderen mit zumindest so viele Stimmen, wie es der einfachen Mehrheit der Kammerräte der eigenen Fraktion entspricht.
  • Präsidentin ist von der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales anzugeloben – Hartinger-Klein kommt nicht, Vertretung wird geschickt

ad Erklärung der Fraktionen: max. 1 RednerIn/Fraktion à 5 Min.

Anträge

Anmerkungen AK-Wahl-Reform:

Wahlzeitraum ist weitestgehend Vorstandsbeschluss, braucht also nicht im AKG geändert werden. Dieses sieht dzt. einen Wahlzeitraum von mindestens 2 bis höchstens 14 Tagen innerhalb eines für alle Länder geltenden Wahljahres vor.

Ausschüsse:

Liste zum aktuellen Stand  – rot: noch offen!

Durch die Zusammenlegung von Ausschüssen haben wir Schwierigkeiten bei den Ausschüssen „Jugend, Bildung und Kultur“ und „Arbeit und Arbeitsmarkt“: Marions Politikfeld Universitäten (inkl. Universitätsgesetz) und Uschis Bereich Kultur fallen ganz klar in diesen Ausschuss, Mesuts Schwerpunktbereich Jugend/Lehrlinge vmtl. auch, wobei noch in Abklärung ist, ob Letztere nicht im Ausschuss „Arbeit und Arbeitsmarkt“ angesiedelt sind. Falls das so ist, ergeben sich gleiche Probleme zwischen Vicky und Mesut. 🙁 Bei einem ersten, sehr kurzen Gespräch hat FSG-Vorsitzender Kniezanrek gemeint, Ersatz teilnahmeberechtigt zu machen wäre sicher kein Problem. Bitte überlegt bis Mi, welche tragbare + sinnvolle Lösung euch einfällt. (Nominierungsschluss: 5. Juni)

Unabhängig davon wird unser Mitglied im Vorstand (Klaudia) gegen die Neuaufteilung der Ausschüsse stimmen, weil

  1. Wirtschafts- und Finanzpolitik zwei zu grosse + wichtige Materien sind, um sie in einem Ausschuss behandeln zu können (gilt das auch für Soziale Sicherheit und Sozialversicherung?)
  2. Sinnvolle Zusammenlegung Verkehr + Umwelt nicht erfolgt (Ökologisierung des Verkehrs!)
  3. Kulturpolitik fehlt völlig – kann nicht unter Bildung subsummiert werden

 

Abstimmungsverzeichnis – 172. VV

 




GPA-djp Bundesfrauenvorstand, 18. Juni 2019

An der Tagesordnung stehen neben dem politischen Bericht der GPA-djp Frauenvorsitzenden Ilse Fetik

  • Referat und Diskussion:
    Neo-Nationalismus in der EU – Unter besonderer Berücksichtigung von Frauen- und Familienpolitik
    a.o. Univ. Prof. Dr. Joachim Becker
    Publiziert in der Working Paper Reihe der AK-Wien – Materialien zu Wirtschaft und Gesellschaft Nr. 179
    Sehr empfehlenswert! Hatten wir bei einer Veranstaltung im Rahmen der AK-Wahlen in Wien.
  • Worldcafe
    – Frauen- und Familienpolitik in Österreich
    – Feminismus: Eine Alterserscheinung?
    – #kein Millimeter – Angriffe auf die Fristenlösung abwehren
    – Gleichstellung am Arbeitsmarkt

Wie immer gilt: Wenn ihr mir etwas für die Diskussion mitgeben wollt, bitte hier als Kommentar anmerken!

 




Anträge AUGE/UG Salzburg zur 2. AK-Vollversammlung am 23.5.2019

Die Anträge als pdf finden sich hier: https://auge.or.at/salzburg/news-salzburg/antraege-auge-ug-salzburg-2-ak-vollversammlung-am-23-05-2019/

  1. Aufhebung Indexierung der Familienbeihilfe
    (Zurückgezogen wegen derzeit laufendem Vertragsverletzungsverfahren der EU Kommission gegen Österreich)
  2. Bessere Bedingungen für Schutz vor Gewalt und für Gleichstellungsarbeit
    (Annahme einstimmig)
  3. Halbierung der Flugabgabe zurücknehmen
    (Zuweisung einstimmig an Ausschuss für Wirtschafts- und Umweltpolitik)
  4. Keine Kürzungen im arbeitsmarktnahen privaten Bildungsbereich
    (Annahme einstimmig)
  5. Richtlinie Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben rasch umsetzen
    (Zuweisung einstimmig an den Ausschuss für Sozial – und Arbeitsrechtspolitik)
  6. Sozialhilfe-Grundsatzgesetz muss verhindert werden
    (Annahme mehrheitlich mit Abänderung im Text)
  7. Geforderte Freiwilligkeit von Überstundenleistungen wird von vielen ArbeitgeberInnen nicht akzeptiert
    (Annahme einstimmig)
  8. Verbesserungen bei Abfertigung neu
    (Annahme einstimmig; Gemeinsam behandelt mit Antrag Nr.17 der FSG)
  9. Verständliche Sprache im Schriftverkehr von Ämtern und Behörden
    (Annahme einstimmig)

Zu Antrag Nr.6 „Sozialhilfe-Grundsatzgesetz muss verhindert werden“: Abänderung im Text: „Die 2.Vollversammlung der 15.Funktionsperiode der Kammer für Arbeiter und Angestellte für Salzburg lehnt das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz ab und fordert daher die Bundesregierung auf, den Gesetzesentwurf für ein Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zurückzunehmen.“




Entwurf AK-Antrag zu Mindestsicherung v. Lukas Wurz

für alle gerne zur Verfügung:

Das vom Nationalrat beschlossene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz zerstört das unterste soziale Netz in Österreich:

  • Das Verbot der Sicherung von Wohnkosten als Geldleistung führt dazu, dass praktisch alle Menschen und Haushalte, die in Notlagen vorübergehend auf Sozialhilfe angewiesen sind, mit erheblichen Kürzungen der Leistung zur Existenzsicherung konfrontiert sind.
  • Die Leistungen der zukünftigen Sozialhilfe sind so niedrig bzw. an derart absurde Kriterien gebunden, dass sie einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung im Sinne des Art. 16 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, das von der Republik Österreich ratifiziert wurde, entsprechen oder nahekommen.
  • Die Leistungsobergrenzen für Kinder sind absurd und willkürlich, überschreiten den vom VfGH gesetzten Rahmen und führen zur Benachteiligung wie Ausgrenzung von Kindern, obwohl diese nicht in der Lage sind, ihre eigene Situation durch Verhaltensänderung zu verbessern. Die Sozialhilfe für Kinder stellt in dieser Hinsicht einen Zwang zu verfestigter Armut und dauerhafter Ausgrenzung dar.
  • Die Richtsätze für Menschen mit geringen Deutschkenntnissen sind unsachlich, liegen weit unter dem notwendigen Aufwand des untersten Einkommensdezils für Wohnen, Lebensmittel, Kleidung und Energie der Statistik Austria (aus dem Jahr 2015) und widersprechen europarechtlichen Regelungen.
  • Das Gesetz überschreitet bei Weitem die verfassungsrechtlichen Grenzen einer Grundsatzgesetzgebung und schränkt daher den Gestaltungsspielraum der Bundesländer unzulässig ein.
  • Eine zukünftig auf diesem Grundsatzgesetz aufbauende Sozialhilfe erreicht nicht das Ziel der Verhinderung oder Überwindung von Armut und Ausgrenzung. Diese neue Sozialhilfe wird vielmehr die sogenannte Armutslücke der betroffenen Gruppen erhöhen.

Es mag Ziel der Bundesregierung sein, Menschen in Notlagen stärker unter existenziellen Druck zu setzen. Alle internationalen und österreichischen Erfahrungen wie Studien zeigen jedoch deutlich, dass höherer existenzieller Druck nicht der gesellschaftlichen Inklusion förderlich ist, sondern Ausgrenzung verstärkt. Ziel der Vollversammlung der AK XXX ist jedoch nicht die Verstärkung der Ausgrenzung, sondern die Erleichterung der gesellschaftlichen Inklusion.

Die Vollversammlung der AK XXX lehnt das Sozialhilfe Grundsatzgesetz ab und unterstützt alle zielführenden rechtliche Schritte, die das Inkrafttreten dieses Gesetzes sowie dessen Folgen für die betroffenen Menschen beschränkt oder verhindert.