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Ausschuss öffentlicher Dienst 19.11.2020

Bericht zur Ausschusssitzung öffentlicher Dienst

Einladung 19 11 2020 (2)

Ausschussprotokoll ÖD 19 11 2020

Die Sitzung fand digital über MS Teams statt. Richard Köhler vertrat Erich Rudolf als Sitzungsleiter.

Beginn 10:30h

ad 2) BAK Stellungnahme zur Dienstrechtsnovelle 2020 durch Hannes Schneller vorgetragen:

  • Umsetzung folgt im Wesentlichen Vorschlägen der GÖD. Interessant sind für Universitäten z.B. Anerkennung der Gleichwertigkeit akad. Grade bei Ernennungen wiss. Personal, Gleichsetzung von eingetragener Partnerschaft mit Ehe und Anrechnung von Vordienstzeiten entweder voll bei erwiesener Tätigkeitsrelevanz aber jetzt auch wenn „schlicht nützlich“. Das heißt Ermessensspielraum der Personalabteilungen, wenn mehr als 75% der bisherigen Tätigkeit als tätigkeitsrelevant gelten können.

ad 3) Vorstellung neuer Abt.Leiter Rechtschutz Ludwig Dvorak:

  • war bereits an AK in der Rechtsberatung tätig, dann längere Zeit in privaten Kanzleien. Wichtig ist ihm gute Zusammenarbeit und Austausch mit den BR und PV.

ad 4) wurde mit 2) erledigt.

ad 5) Zwischenstand IFES Studie zu den Museen. Antrag AUGE-UG, überfraktionell erarbeitet. Bundesmuseenkonferenz soll KV-Fähigkeit bekommen. Bericht Hannes Schneller: Ist eigentlich Gewerkschaftsthema, aber AK ist das Back-Office der Gewerkschaften – also IFES Studie beauftragt. Ist in Abschlussphase (2-3 Monate). 2 Punkte kristallisieren sich aber heraus: prekäre Arbeit und Stellung der Kurator*innen werden wichtig sein. BR können die Ergebnisse für die eigenen Häuser bekommen, aber nicht die der anderen.

ad 6) Bericht des Büros zur AK Beratung Corona. Bericht Daniel Müller: öff. Bereich ist sehr gefordert, aber kein Vergleich mit dem Einsatz für privaten Bereich. Wichtigstes Thema ist Sonderbetreuungszeit und warum sie für öff. Dienstverhältnisse nicht gilt. Alternativen sind immer die besonderen Dienstverhinderungsgründe.

ad 7) Bericht des Büros zur Kurzarbeit. Bericht Phillip Brokes: im öff. Bereich nur dort, wo am wirtschaftlichen Geschehen teilgenommen wird (Museen z.B.). Anhebung der MindestAZ von 10% auf 30% erwies sich als unpraktikabel, ebenso die strengeren Antragsformalitäten (extra wirtschaftliche Begründung, Signatur des Prüfers bspweise). Daher jetzt wieder 10% MindestAZ, mit eigenem Antrag sogar 0% möglich, Antrag gilt bereits als Begründung, auch Rückwirkung möglich.

ad 8) Georg Appl dankt der AK für den Einsatz

Nächster Termin wird mit Erich Rudolf abgesprochen und zeitgerecht kommuniziert werden.

Ende 11h

 

 




Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes 2002: Anfügen des §7a Abs. 1 bis 5 – Für einen gemeinsamen Kollektivvertrag der Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek!

Antrag

der AUGE/UG –

Alternative, Grüne und Unabhängige GewerkschafterInnen

 

zur 173. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien

am 12. November 2019

 

Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes 2002: Anfügen des §7a Abs. 1 bis 5 –

Für einen gemeinsamen Kollektivvertrag der Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek!

 

Auf Grundlage des Bundesmuseen-Gesetzes vom 14. August 1998 wurden ab dem Folgejahr die Österreichischen Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek als wissenschaftliche Anstalten öffentlichen Rechts des Bundes aus der Bundesverwaltung ausgegliedert.

Zu diesen Museen gehören: die Albertina, der KHM-Museumsverband (Kunsthistorisches, Welt- und Theatermuseum), die Österreichische Galerie Belvedere, das MAK – Österreichisches Museum für angewandte Kunst, das mumok – Museum moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien, das Naturhistorische Museum Wien, das Technische Museum Wien mit Österreichischer Mediathek und die Österreichische Nationalbibliothek.

Von diesen mit Kollektivvertragsfähigkeit ausgestatteten, rechtlich und organisatorisch selbstständigen Kultureinrichtungen hat aber nur das KHM seit 1999 einen Kollektivvertrag! Alle anderen gingen und gehen diesbezüglich nach wie vor leer aus, wie der – auf der Homepage und am 1. Mai 2019 – durch die Kampagne der freiwilligen Betriebsrätekonferenz der Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek propagierte Slogan „Wir gehen leer aus“ besagt.

 

Ständig wachsende BesucherInnenzahlen (2018 waren es 6,5 Millionen!) sind Indikatoren des Erfolgs dieser bedeutenden Institutionen, für deren Leistungen die Beschäftigten maßgeblich verantwortlich sind. Aber nicht nur die BesucherInnenzahlen sind seit der Ausgliederung angestiegen, sondern auch die Anzahl der MitarbeiterInnen. So waren in diesen Einrichtungen vor 20 Jahren ca. 1000 Personen beschäftigt, derzeit sind es rund 2600 MitarbeiterInnen, wobei aber nur ein Drittel von ihnen KV-Angestellte sind.

Intransparenz, niedrige Entlohnung und Prekariat sind, um nur einige uns allen bekannte Begriffe und Folgeerscheinungen aufzuzählen, die Konsequenzen dieser Voraussetzungen ohne normative Mindeststandards.

Daher formulierten die engagierten BetriebsrätInnen der Bundesmuseen schon vor langer Zeit – sie gründeten bereits 2003 die eingangs erwähnte „freiwillige Betriebsrätekonferenz“ als Kommunikations- und Organisationsplattform – ihre Forderungen nach einem Kollektivvertrag für alle Bundesmuseen und die Nationalbibliothek.

 

Im Juli 2019 wurde demnach im Nationalrat ein Antrag zur Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes von 2002 eingebracht, der die Grundlage für einen gemeinsamen Kollektivvertrag für die Österreichischen Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek schaffen sollte. Weiters ist darin vorgesehen, dass die in den Museumsordnungen festgelegte und daher bereits bestehende DirektorInnenkonferenz in Form eines Dachverbands aller Einrichtungen als Bundesmuseenkonferenz zu ersetzen und mit einer Kollektivvertragsfähigkeit auszustatten ist.

Der Antrag wurde dem Kulturausschuss zugewiesen. Da der Ausschuss vor der letzten Nationalratswahl jedoch nicht zusammentrat, wurde dieser Antrag nicht mehr behandelt.

 

In einem Land wie Österreich, in dem für 98% aller ArbeitnehmerInnen Kollektivverträge abgeschlossen werden, hat der Großteil der MitarbeiterInnen dieser bedeutenden Kulturinstitutionen immer noch keinen Kollektivvertrag!

 

Die 173. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:

 

Die Arbeiterkammer Wien fordert den Nationalrat auf, den Gesetzesantrag zur Änderung des Bundesmuseengesetzes 2002 zu beschließen und damit die Kollektivvertragsfähigkeit für die Bundesmuseenkonferenz festzulegen.