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Ausschuss öffentlicher Dienst 19.11.2020

Bericht zur Ausschusssitzung öffentlicher Dienst

Einladung 19 11 2020 (2)

Ausschussprotokoll ÖD 19 11 2020

Die Sitzung fand digital über MS Teams statt. Richard Köhler vertrat Erich Rudolf als Sitzungsleiter.

Beginn 10:30h

ad 2) BAK Stellungnahme zur Dienstrechtsnovelle 2020 durch Hannes Schneller vorgetragen:

  • Umsetzung folgt im Wesentlichen Vorschlägen der GÖD. Interessant sind für Universitäten z.B. Anerkennung der Gleichwertigkeit akad. Grade bei Ernennungen wiss. Personal, Gleichsetzung von eingetragener Partnerschaft mit Ehe und Anrechnung von Vordienstzeiten entweder voll bei erwiesener Tätigkeitsrelevanz aber jetzt auch wenn „schlicht nützlich“. Das heißt Ermessensspielraum der Personalabteilungen, wenn mehr als 75% der bisherigen Tätigkeit als tätigkeitsrelevant gelten können.

ad 3) Vorstellung neuer Abt.Leiter Rechtschutz Ludwig Dvorak:

  • war bereits an AK in der Rechtsberatung tätig, dann längere Zeit in privaten Kanzleien. Wichtig ist ihm gute Zusammenarbeit und Austausch mit den BR und PV.

ad 4) wurde mit 2) erledigt.

ad 5) Zwischenstand IFES Studie zu den Museen. Antrag AUGE-UG, überfraktionell erarbeitet. Bundesmuseenkonferenz soll KV-Fähigkeit bekommen. Bericht Hannes Schneller: Ist eigentlich Gewerkschaftsthema, aber AK ist das Back-Office der Gewerkschaften – also IFES Studie beauftragt. Ist in Abschlussphase (2-3 Monate). 2 Punkte kristallisieren sich aber heraus: prekäre Arbeit und Stellung der Kurator*innen werden wichtig sein. BR können die Ergebnisse für die eigenen Häuser bekommen, aber nicht die der anderen.

ad 6) Bericht des Büros zur AK Beratung Corona. Bericht Daniel Müller: öff. Bereich ist sehr gefordert, aber kein Vergleich mit dem Einsatz für privaten Bereich. Wichtigstes Thema ist Sonderbetreuungszeit und warum sie für öff. Dienstverhältnisse nicht gilt. Alternativen sind immer die besonderen Dienstverhinderungsgründe.

ad 7) Bericht des Büros zur Kurzarbeit. Bericht Phillip Brokes: im öff. Bereich nur dort, wo am wirtschaftlichen Geschehen teilgenommen wird (Museen z.B.). Anhebung der MindestAZ von 10% auf 30% erwies sich als unpraktikabel, ebenso die strengeren Antragsformalitäten (extra wirtschaftliche Begründung, Signatur des Prüfers bspweise). Daher jetzt wieder 10% MindestAZ, mit eigenem Antrag sogar 0% möglich, Antrag gilt bereits als Begründung, auch Rückwirkung möglich.

ad 8) Georg Appl dankt der AK für den Einsatz

Nächster Termin wird mit Erich Rudolf abgesprochen und zeitgerecht kommuniziert werden.

Ende 11h

 

 




Antragsbehandlung Bundesmuseen-Gesetz

Kurzer Bericht über die Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses öffentlicher Dienst in der AK am 6.12. 2019 zum Antrag 1 „Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes 2002: Anfügen des §7a Abs. 1–5 – Für einen gemeinsamen Kollektivvertrag der Österreichischen Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek“.

Da in der heutigen Sitzung dieses Ausschusses dieser Antrag behandelt wurde, nahm ich – nach Intervention von Klaudia, da ich kein Mitglied dieses Ausschusses bin, lediglich zur Vorstellung des Antrags – daran teil.

Nach meiner Zusammenfassung des Antrags gab es eine Wortmeldung von Jasmin Benesch (FSG, GÖD), in der sie die bekannte Ausgangslage (Kollektivvertragsfähigkeit der einzelnen Museen usw.) nochmals zusammenfasste. Ihrer Meinung nach sei es nicht notwendig, die Bundesmuseenkonferenz per Gesetz zu institutionalisieren, da es bereits die Direktorenkonferenz gebe. Man wisse über die Problematik Bescheid, es habe auch schon Versuche in diese Richtung gegeben und man sei auch seitens der Gewerkschaft mit der Betriebsrätekonferenz im Gespräch. Danach meldete sich der Vorsitzende des Ausschusses, Erich Rudolph (FSG), zu Wort. Er bestärkte die gemeinsame Zielsetzung, einen Kollektivvertrag zu erarbeiten und erwähnte in diesem Zusammenhang die IFES-Studie, die als Grundlage zur Erarbeitung von Unterschieden oder Gemeinsamkeiten der Bedingungen der Beschäftigten der Bundesmuseen herangezogen werde. Über diese Studie seien auch schon die BetriebsrätInnen der Betriebsrätekonferenz informiert worden. Danach erfolgte die Beschlussfassung, die Ergebnisse der Studie abzuwarten und dann zu gegebenem Zeitpunkt den Antrag als gemeinsamen Antrag nochmals zu stellen.