Dieser Antrag wurde angenommen (FSG, ÖAAB, GA, BM, BDFA, GLB: JA; FA: für Zuweisung).
Bericht über die Erledingung im Ausschuss – 2 Seiten (funktioniert nur wenn Sie vorher auf Read More klicken)
Die Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 war wesentlicher Bestandteil der Koalitionsverhandlungen; noch vor der Sommrpause soll eine Beschlussfassung im Parlament erfolgen.
Die Vollversammlung der AK Wien unterstützt die Forderungen der Betriebsräte und der Gewerkschaft nach Sitz und Stimme der Betriebsratsgremien für das wissenschaftliche/künstlerische Personal und für das allgemeine Personal im Universitätsrat, analog der Mitbestimmung der Betriebsräte in Aufsichtsräten nach der österreichischen Arbeitsverfassung. Die Universitätsräte agieren wie Aufsichtsräte und entscheiden über die strategische Ausrichtung der Universitäten. Die Betriebsräte aus allgemeinem sowie wissenschaftlichem/künstlerischem Personal bringen große Sachkomeptenz in den Universitätsrat ein. Daher ist die Verleihung des Stimmrechtes oberste Voraussetzung, um ein Mindestmaß an Kontrolle für die Seite der ArbeitnehmerInnen zu garantieren.
Dieser Antrag wurde in der AK-Vollversammlung am 1.April 2009 ANGENOMMEN!