AK Anträge

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Hier finden Sie die AUGE/UG Anträge zu Uni- und FH- Themen. Die Anträge werden in der AK-Vollversammlung von den 180 Arbeiterkammerrät_innen abgestimmt. Da die FSG die absolute Mehrheit hat, entscheidet deren Wille über den weiteren Verlauf der Anträge. Die Wahl besteht aus Annahme, Zuweisung und Ablehnung. Bei Annahme wird im zuständigen Ausschuss beraten und beschlossen, welche Schritte und Maßnahmen die AK setzen wird, um die Forderung umzusetzen. Die Ausschüsse bestehen aus Mitgliedern der AK-Fraktionen/Gruppen analog ihrem Mandatsanteil und Expert_innen der Arbeiterkammer. Bei Zuweisung beratet und beschließt der Ausschuss, ob die Forderung des Antrags von der  AK übernommen wird. Wenn ja, gilt die weitere Vorgehensweise wie bei Angenommen. Bei einer Entscheidung in der Vollversammlung für Ablehnung landet der Antrag (vorläufig) in der Versenkung. Manchmal tauchen vorerst abgelehnte AUGE/UG Anträge wieder als Anträge der Mehrheitsfraktion auf – das freut uns dann besonders!