Antrag einstimmig angenommen.
Bericht über die Erledingung im Ausschuss – 2 Seiten (funktioniert nur wenn Sie vorher auf Read More klicken)
Der Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten ist gemäß dem Auftrag des UG 2002 ausverhandelt worden und wurde 2007 paraphiert. Der Kollektivvertrag ist wesentlicher Bestandteil des privaten Arbeitsrechtes der Universitäten und vor allem für die Förderung junger WissenschafterInnen unerlässlich.
Die Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien fordert, dass die finanziellen Mittel für die Vollfinanzierung des Kollektivvertrages zweckgebunden für jede Periode von Leistungsvereinbarungen zur Verfügung gestellt werden müssen.