Der Senat hat wesentliche Entscheidungskompetenzen für Studien- und Prüfungsangelegenheiten und entscheidenden Einfluss auf die Rektorenwahl. Im Gegensatz zum Rektorat und Uni-Rat wird der Senat als einziges der drei Leitungsgremien der Hochschulen gewählt.
Im laufe des Jahres wird in Österreichs Universiäten der jeweilige Senat, bestehend aus ProfessorInnen, dem sog. Mittelbau, dem allgemeinen Personal und den Studierenden, gewählt. In der geplanten Novelle des Universitätsgesetz 2002 könnte es allerdings gravierende Änderungen für den Senat geben. Die Senatsvorsitzenden befürchten eine weitere Entmachtung des Gremiums. In dem ersten Entwurf, der durch die Neuwahlen nicht beschlossen wurde, sollte der Senat nicht mehr länger alleine den Dreiervorschlag für einen neuen Rektor erstellen, sondern auch der Universitätsrat. Zudem war eine 40-Prozent-Frauenquote auf dem Wahlvorschlag jeder wahlwerbenden Gruppe vorgesehen. Der neue Entwurf ist in Arbeit und soll laut Minister Hahn noch vor dem Sommer beschlossen werden.
Vollständiger Artikel: derstandard.at 31. März 2009