Mit dem Universitätsgesetz 2002 wurden die Universitäten 2004 in die Vollrechtsfähigkeit entlassen. Ab diesem Zeitpunkt hatte der Dachverband (das im UG2002 vorgesehene kollektivvertragsfähige Gremium der ArbeitgeberInnenseite, jede Uni entsendet eineN VertreterIn) zusammen mit der GÖD (kollektivvertragsfähiges Gremium der ArbeitnehmerInnen) die Aufgabe einen Kollektivvertrag für Universitätsangehörige abzuschließen. Die nötigen finanziellen Mitteln muß das Ministerium zu Verfügung stellen (nunmehr das 3. Verhandlungsgremium).
5 Jahre und einige Regierungen später: Dachverband und GÖD sind sich ENDLICH einig was sie, bzw. was sie nicht mit dem vom Ministerium beigestellten Mitteln tun wollen. Aber: nun schaltet sich die uniko (Universitätenkonferenz: „dient der internen Koordination der 21 staatlichen österreichischen Universitäten, vertritt diese in nationalen wie internationalen Gremien und ist die Stimme der Universitäten in der Öffentlichkeit. Darüber hinaus stellt die Österreichische Universitätenkonferenz die administrative Basis für den Dachverband der Universitäten zur Verfügung“) ein – das 4. Gremium, das plötzlich mitverhandelt. Sie will nur unterschreiben, wenn sie sich auf Kosten der Bediensteten 2 Jahre lang Geld ersparen kann. Vor allem bei den Gruppen, die auch jetzt schon unter den schlechtesten Bedingungen arbeiten: den LektorInnen und den JungwissenschafterInnen. Außerdem werden die Pensionskassenzahlungen die die Universitäten an die MitarbeiterInnen zahlen und Inhalt der Gesamtlebensverdienstsumme sind, 2 Jahre gekürzt. Das einzige Gremium auf ArbeitnehmerInnenseite (die GÖD) empört sich zwar recht heftig in einer Presseaussendung über dieses einseitige Aufschnüren des Verhandlungsplaketes, bei den Nachverhandlungen mit der uniko (oder Dachverband – wer kennt sich jetzt noch aus?) wird aber budgetär nur ein Verschieben der Pensionskassenzahlungen zulasten der ProfessorInnen und zugunsten allen anderen Uni-Personals erreicht. Arbeitsrechtlich werden noch die Jungwissenschafter ins KV-Boot geholt – besoldungsrechtlich aber nicht! Die LektorInnen müssen tatsächlich noch 2 Jahre auf ihre Gehaltsvorrückungen warten.
Des Verhandlungsgremiumkuriosums aber nicht genug! Der Dachverband hat für sich selbst ein Einstimmigkeitsprinzip erlassen, dh wenn auch nur einE RektorIn gegen einen Entwurf stimmt – wird er nicht unterschrieben! Is doch nett! Vielleicht probieren wir das bei der GÖD auch. Wenn einE MitarbeiterIn meint zu wenig Geld oder zu schlechte Arbeitsbedingungen zu erhalten, schließen wir gleich den ganzen Vertrag nicht ab. Aber auch die Übertragung in andere Branchen ist interessant. Wenn der Ladenbesitzer Kleidergärnter meint er kann der ausverhandelten Lohnrunde nichts abgewinnen, kriegen halt alle Privatangestellten keine Lohnanpassung…..ja, natürlich hier ist´s nur ein kleiner Scherz. Ob wir allerdings bei der nächsten Lohnverhandlung mit dem Dachverband/uniko/Ministerium auch noch lachen werden?