Der Uni-Kollektivvertrag ist zwischen dem Dachverband der Universitäten und der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst nachverhandelt und novelliert worden.
Änderungen gab es zB. neben der Valorisierung der Gehälter bei den Paragraphen 20, 29, 30, 32, 49, 61, 76, 77 und 81