Antrag 2 zur 161. Vollversammlung: Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – Einkommensberichte

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Dieser Antrag wurde mehrheitlich zugewiesen.
GLB, Komintern, BDFA: ja;
ÖAAB: nein;
FSG, FA, GA, Persp., BM, Türkis: für Zuweisung

  • In der derzeitigen Form sind Einkommensberichte für Gruppen von Arbeitnehmer_innen zumindest in manchen ausgegliederten Einrichtungen, beispielsweise den Universitäten, nicht verpflichtend, da das B-GlBG nur auf Beamt_innen und Vertragsbedienstete eingeht und nicht auf Arbeitnehmer_innen in privatrechtlicher Anstellung.
  • Die gesetzlichen Grundlagen zu Einkommensberichten müssen für alle Arbeitnehmer_innengruppen ident sein.

Die 161. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien möge daher beschließen:
Die Arbeiterkammer Wien fordert die österreichische Bundesregierung auf, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG) in den bestehenden Punkten betreffend Einkommensbericht an das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) anzupassen und zukünftige Verbesserungen des GlBG auch im B-GlBG nachzuziehen.


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