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Kollektivvertrag

Die GÖD (als ArbeitnehmerInnenvertretung) und der Dachverband der Universitäten (als ArbeitgeberInnenvertretung) haben mit Herbst 2007 einen Kollektivvertrag ausgehandelt, der von beiden Seiten unterzeichnet und Wissenschaftsminister Johannes Hahn vorgelegt wurde. Mit dem Wissenschafts- und dem Finanzministerium wird nun über die Finanzierung verhandelt. Eine Einigung ist hier noch ausständig.

Kollektivverträge regeln für bestimmte Branchen (in unserem Fall sind das die 21 österreichischen Universitäten) Sonderrechte und -pflichten, wie z.B.

•  Zulagen, Prämien, Reisegebühren, Taggelder
•  Freizeitansprüche (z.B. bei Übersiedlung, Hochzeit, etc.)
•  Kündigungsbestimmungen
•  Mehrarbeitsvergütungen

Der Kollektivvertrag wird bei seinem Inkrafttreten für alle ArbeitnehmerInnen der Universitäten, deren Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2003 begründet wurde, gelten. Außerdem auch für alle Bedienstete, deren Arbeitsverhältnis gemäß §134 UG auf die Universitäten übergeleitet wurde (bei uns bekannt unter „Sondermittelbedienstete“).

Vertragsbedienstete können auf eigenen Wunsch in den Kollektivvertrag wechseln. Auch für BeamtInnen gibt es Übertrittsvereinbarungen, wenn diese in den Kollektivvertrag wechseln wollen.

Nähere Unterlagen und Informationen:

Kollektivvertrag

Zusatzkollektivvertrag

KV-Arbeitsunterlage (Mag. M. Holzinger, Mag. S. Jöchtl)

KV-Eckpunkte (Mag. P. Korecky)

KV-Wissenschaftliches Personal (R. Kdolsky)

Kollektivvertragsverhandlungen

Es verhandeln für die Beschäftigten:

GÖD: Mag. Martin Holzinger, Mag. Stefan Jöchtl, Mag. Eisler (in Karenzvertretung von Mag. Jasmin Benesch)

wiss. Personal: Dr. Kdolsky

allgem. Personal: Fr. Monika Jantschitsch und HR Rudolf Reichl

Für die BetriebsinhaberInnen:

Dachverband der Rektorinnen und Rektoren unter Vorsitz von: Univ.-Prof. Dr. Rudolf G. Ardelt

www.reko.ac.at/dachverband/mitglieder/

Da es für die Gewerkschaft bis Oktober 2005 kein annehmbares Ergebnis der KV-Verhandlungen mit dem Dachverband gab, beschloß die GÖD (Gewerkschaft öffentlicher Dienst) selber einen KV zu entwerfen und diesen dem Dachverband als VertreterIn der BetriebsinhaberInnen vorzulegen.

So kam es im Dezember 2005 zur ersten österreichweiten Betriebsrätekonferenz der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Die Betriebsrätinnen und Betriebsräte des allgemeinen und wissenschaftlichen/künsterlischen Universitätspersonals aller 21 Universitäten haben das gewerkschaftliche Forderungsprogramm für einen Kollektivvertrag der Universitätsbediensteten beschlossen.

Ende Jänner 2006 wurde der ausformulierte Kollektivvertragsentwurf dem Dachverband überreicht.

Der Dachverband wird bis zu seiner nächsten Sitzung im März 2006 eine Gegenüberstellung und Auseinandersetzung GÖD-KV mit dem KV-Entwurf des Dachverbandes vom Sept. 2005 vornehmen. Vor dem Hintergrund es KV-Entwurfes der GÖD wird der Dachverband eine Überarbeitung „seines“ Entwurfes ausarbeiten. (Stellungnahme Dachverband, derstandard, siehe unten)

Mehr Details:

1. KV-Verhandlung Stand August 2003 (Prof.Walter Schrammel, Vorsitzender des Dachverbandes, Dr.Wilhelm Gloss, Vorsitzender Stellvertreter der GÖD)

2. Nicht um jeden Preis (GÖD:08.2004 von Dr.Wilhelm Gloss)

3. Aussprache mit dem Dachverband (Februar 2005 von Dr. Wilhelm Gloss)

4. Verhandlungsstand KV-Verhandlungen (Oktober 2005 von Dr. Wilhelm Gloss)

5. „Keine zukunftsweisenden Perspektiven für wissenschaftlichen Nachwuchs“ (derstandard vom 11.01.2006)

6. Dachverband reagiert auf KV-Entwurf der GÖD (derstandard vom 06.02.2006)

7. Dachverband und GÖD einigen sich – IMUN-UG ist skeptisch, dass ein Kollektivvertrag vor 2008 zustande kommt.