Am ehesten ist die Arbeiterkammer (AK) als Servicestelle bekannt. ArbeitnehmerInnen können sich an die AK wenden, wenn sie rechtliche Probleme haben oder sich über Gesetzeslagen informieren wollen.
Die AK ist aber viel mehr: neben ihrer Beratungstätigkeit in arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Fragen leistet sie wertvolle Arbeit im Bereich des KonsumentInnenschutz. Außerdem ist sie Teil der Sozialpartnerschaft. Gemeinsam mit der Gewerkschaft vertritt sie dabei die österreichischen ArbeitnehmerInnen gegenüber Wirtschaft, Regierung und anderen Interessensvertretungen.
Grundsätzlich gehören (fast) alle ArbeitnehmerInnen der AK an. AK-Mitglieder sind auch Lehrlinge, geringfügig Beschäftigte, in Karenz befindliche ArbeitnehmerInnen sowie Präsenz- und Zivildiener und seit neuestem freie DienstnehmerInnen.
Die AK ist eine gesetzliche Interessensvertretung. Das heißt, wer Mitglied ist, und wer nicht, entscheidet der Gesetzgeber. Öffentlich Beschäftigte in der Hoheitsverwaltung z.B. sind ausgenommen. Freiwilliger Beitritt oder Austritt sind gesetzlich nicht vorgesehen, und daher nicht möglich. Der Beitritt erfolgt automatisch und ohne Aufwand für die ArbeitnehmerInnen. Pro Monat zahlt jedes AK Mitglied 0,5 % des Bruttoeinkommens (zum Vergleich: Mitgliedsbeitrag der Gewerkschaft 1%).
Und was sollen wir da wählen?
Am Besten, Achtung Werbung: Liste 3 AUGE/UG ! Gewählt werden wie bei Nationalratswahlen Fraktionen, die dann gemäß ihrer erhaltenen Stimmen die Vollversammlung, das oberste Gremium der Arbeiterkammer bilden. Die Vollversammlung wählt die/den Präsidentin/Präsidenten. In Wien besteht die Vollversammlung aus 180 KammerrätInnen. Die KammerrätInnen bestimmen den Kurs der Wiener Arbeiterkammer in sozialen, wirtschaftlichen, beruflichen und kulturellen Belangen und den Kurs der nächsten 5 Jahre. 2x im Jahr findet eine Vollversammlung statt, in der über die Anträge, die jede Fraktion eingebracht hat, abgestimmt wird. Wenn ein Antrag einer Arbeitsgruppe zugewiesen wird, beraten die AK-RätInnen in Arbeitsgruppen mit ExpertInnen darüber.
Weitere Aufgaben der AK-RätInnen:
Stellungnahme zu Verordnungen und Gesetzesentwürfen, Mitwirkung in zahlreichen Kommissionen und Beiräten (z.B. Lehrlingswesen, Arbeitsbedingungen, Wettbewerbs-/Arbeitsmarktpolitik, KonsumentenInnenschutz), Mitgestaltung in Gremien der Sozialpartnerschaft, Vertretung im Wirtschafts- und Sozialausschuss der EU und vieles mehr.
Jedes Bundesland hat eine eigene autonome Arbeiterkammer. Ihre Dachorganisation ist die Bundesarbeitskammer. Von der Gesamtzahl der Wahlberechtigten stellen die AK-Wahlen nach den Bundespräsidenten-, Nationalrats- und EU-Wahlen die viertgrößte Wahl dar.
Für die Arbeiterkammern bedeutet das, dass eine repräsentative Wahlbeteiligung die Position der AK insgesamt stärkt. Die AK kann daher als Interessenvertretung erfolgreicher sein, wenn sich möglichst viele ArbeitnehmerInnen an der Wahl beteiligen.
Die Arbeiterkammer: Das Parlament der ArbeitnehmerInnen
http://wien.arbeiterkammer.at/