Kurzes generelles Resümee:
Auge-Antrag 05 aus er 169. VV: Es gab seit längerem Änderungsvorschläge, wurde bereits mehrmals vertagt, bis dato keine Rückmeldung dazu, daher nun einvernehmliche Ablehnung. Wir können aber gerne Teile davon wieder als neuen Antrag einbringen.
Auge Resolution 01 aus der 170. VV: angenommen, deckt sich mit AK-Linie.
Auge Antrag 08 (IKES Überarbeitung) aus der 170. VV: Auch wenn die Begutachtung bereits vorbei ist, so gibt es doch gute Inhalte. Siehe unten angehängte Begründungen und Formulierungsvorschläge im Anhang. Für mich persönlich klingen die Änderungen nicht dramatisch außer vielleicht der Punkt mit dem Straßenbau. Die Frage ist nun, wollen wir 90% vom Schokokuchen oder gar kein Bröserl? Könnt ihr diese Punkte bei dem/der Autor(in) nachfragen, ob das OK wäre? Bitte um baldige Rückmeldung, damit ich das mit Christoph Streissler vom AK-Büro abstimmen kann. Am 9.11. wird entschieden: AUGE08 – W – Klima- und Energiestrategie (IKES) muss grundlegend überarb…
Dazu der Kommentar des AK-Büros:
Lieber KR Braunsteiner,
hier ein Vorschlag zur Überarbeitung des Antrags zur IKES. Ich erläutere hier kurz die einzelnen Vorschläge:
- Die Forderung, dass die Überarbeitung „im Rahmen der Begutachtung“ der IKES erfolgen soll, ist veraltet; ich schlage vor, sie zu streichen.
- Bezüglich der Reduktion umweltschädlicher Subventionen: Zunächst sollten im Sinn der Klarheit auch Steuervorteile ausdrücklich erwähnt werden. Dann: Wie schon im Ausschuss besprochen, sind einige dieser Subventionen und Steuervorteile wichtige Einkommensbestandteile von ArbeitnehmerInnen. Ohne hier das Pendlerpauschale ausdrücklich zu erwähnen, könnte hier auf die Alternative einer ökologisch orientierten Gestaltung dieser Zahlungen verwiesen werden. Gegen Ende des Satzes wird naben der Energie- auch die Mobilitätswende erwähnt, da mit Energiewende meist nur Maßnahmen im Strombereich assoziiert werden und die Herausforderungen bei der Mobilitätswende mindestens ebenso groß sind.
- Wie im Ausschuss besprochen, dürfte die Forderung nach einer Sanierungsrate von 3% am Kern des Problems vorbei gehen. Die Förderung durch die öffentliche Hand soll vielmehr folgenden Prinzipien georchen: Minimierung der Mitnahmeeffekt; Vermeidung von Doppelförderungen; möglichst hoher Umwelteffekt der Sanierung pro eingesetztem Euro(Mittel-Effizienz); Sanierungen müssen auch armen Haushalten zugute kommen.
- Die Grundstruktur des Energieeffizienzgesetzes ist gut; die AK hat auch bisher klar die Lieferantenverpflichtung und das absolute Einsparziel unterstützt. Das Gesetz wurde aber im Zuge der Beschlussfassung (Berücksichtigung strategischer Maßnahmen, Herausnahme des Verkehrs, …) sehr abgeschwächt; weiters scheint das Gesetz wegen der überschießenden Bewertunen von Maßnahmen in der entsprechenden Verordnung eine weitaus größere Wirkung zu entfalten, als es bei realistischer Maßnahmenbewertung der Fall wäre. Daher die Umformulierung der Forderung zum EnEffG.
- Die Investitionsvorhaben zum raschen Ausbau des öffentlichen Verkehrs sind sehr zu begrüßen. Die Forderung nach dem Verzicht auf den Ausbau von Autobahnen ist derzeit freilich nicht mehrheitsfähig. Ich glaube, dass trotz Weglassung der Wortfolge mit den Autobahnen die Forderung durchaus Zähne hat.
Würde eine Änderung des Antrags in dieser Art die Zustimmung der AUGE/UG finden?
Beste Grüße,
Christoph Streissler
——————————————————————————————-
Danke und lG,
Walter