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Ausschuss für Sicherheit, Gesundheit und Arbeit
26.4.2011

Zum ersten Mal in dieser Funktionsperiode ist der Ausschuss beschlussfähig.

1. Nachträgliche Behandlung der Stellungnahme zur Änderung des Bundesbedienstetenschutzgesetz (B-BSG) und zur Änderung der Bundesstättenverordnung (B-AStV)
In LehrerInnenzimmer (Mischung von Aufenthalts- und Arbeitsraum) gilt nun 1,5 m2 und 10m3 pro Person als Mindestraum pro Person (es muss so gerechnet werden, als wenn alle gleichzeitig im Raum wären).

2. Nachträgliche Behandlung der Stellungnahme zur Änderung der ArbeitnehmerInnenschutzverordnung-Verkehr (AVO-Verkehr)
Gilt bei Schienenverkehr und Seilbahnen: wenn betriebsinterne Weisungen/Regelungen geändert werden, muss vorher das Arbeitsinspektorat (AI) prüfen ob es dem AschG entspricht.

3. Nachträgliche Behandlung der Stellungnahme zur Änderung der Eisenbahn-ArbeitnehmerInnenschutzverordnung (EisbAV)
Die Bezeichnung auf Baustellen wird vereinheitlicht, da nicht nur mehr die ÖBB auf den Strecken fahren.

4. Behandlung der Stellungnahme zum Entwurf einer Wiener Verordnung optische Strahlung in der Land- und Forstwirtschaft.
Die Bestehende wird auch für Wien übernommen.

5. Behandlung der Stellungnahme zur Änderung der Wiener Verordnung Gesundheitsüberwachung in der Land- und Forstwirtschaft.
Wie Punkt 4.

6. Endbericht zum Projekt „IMPULSe gegen Arbeitsstress“; Referentin: Dr. Ingrid Reifinger/ÖGB.
Ist noch nicht ganz fertig, daher nur Zwischenbericht. 2008 hat AUVA dem ÖGB Mittel dafür zur Verfügung gestellt. Es nahmen 16 Betriebe teil 11 haben den ganzen Prozess mitgemacht. Habe davon Papier-ppt-Vorlagen. Kann diese zur Verfügung stellen.

7. Aktueller Stand zur geplanten Novelle des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes
Jetzt ist die Verteilung der Präventivkräfte so:

Mitarbeiter an Büro- oder büroähnlichen Arbeitsplätzen 1,2 h/Jahr
Mitarbeiter an allen anderen Arbeitsplätzen 1,5 h/Jahr
Mitarbeiter die regelmäßig Nachtarbeit leisten (mind. 50 mal pro Jahr) zusätzlich 0,5 h/Jahr

Die Gesamtpräventionszeit verteilt sich zu

35 % auf die Arbeitsmedizin
40 % auf die Sicherheitstechnik
25 % frei verteilbare Zeit

ArbeitspsychologInnen sollen in ASchG verankert werden.
AK will: 25% Arbeitsmedizin, 25% Sicherheitstechnik, 25% Arbeitspsychologie, 25% frei verteilbare Zeit.

Ziemlich sicher kommt eine Verankerung der Evaluierungspflicht der psychischen Belastung. AG wollen, dass Arbeitsmed auch die Psychologie dazu machen. Das will  AK nicht. 16.5. wird es eine weitere Verhandlung geben. Ministerium hat vorgeschlagen, dass die ArbeitspsychologInnen die Evaluierung durchführen sollen – mit Festschreibung wer es machen soll und wieviel Mindeszeit gerechnet wird. Dadurch werden APsy aber nicht Präventivkräfte.
Faktische Erhöhung des Pensionsalters steht über dem.

8. Personalsituation in den Arbeitsinspektoraten
AK hat um Aufstockung der AI-Stellen beim Ministerium ersucht – wurde abgelehnt.

9. Berichte

  1. Koll Hildegard Weinke wird neue Mitarbeiterin in Abteilung SGA
  2. Studie psychische Belastungen und Folgen soll im Herbst fertig werden.
  3. Begutachtung Maschinensicherheitsverordnung. Maschinen die Pestizide versprühen o/u verbreiten sollen aufgenommen werden.
  4. Neue Broschüren:
    Handbuch persönliche Schutzausrüstung
    Gefahren erkennen-Gefahren vermeiden
    Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz

Veranstalung: Reach und CLP

Kein Kommentar am 26. April 2011

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