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Liebe AKRs,

die aus meiner Sicht interessanteste Info aus dem AK-Ausschuss für Rechtsschutz und Rechtsberatung, in dem ich am Dienstag zum ersten Mal war:

Die Arbeiterkammer gibt zukünftig Rechtsschutz für Arbeitslose bei Verfahren zum Arbeitslosenversicherungsgesetz (gegen das AMS). Die AK will damit ihr Service erweitern.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hängt es damit zusammen, dass durch die Verwaltungsgerichtsreform AK-Agenden betroffen sind.

Erwartet werden zusätzlich 1000 Verfahren, am Beginn rechnet man mit vielen Musterbeschwerden.

Für die AK- Rechtsabteilung ist das viel zusätzliche, neue Arbeit. Es gibt eine personelle Aufstockung, die dem Bedarf aber nicht entspricht, weshalb man mit externen RechtsanwältInnen arbeiten wird (müssen).
800.000€ bekommt die Rechtsschutzabteilung dafür mehr Geld.

Generell ist die AK bemüht, immer mehr Rechtsfälle ihrer Mitglieder selbst vor das Arbeits- und Sozialgericht zu bringen und nicht durch irgendwelche Anwälte.

Lg, Barbara

Kein Kommentar am 8. Oktober 2013

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