Behandlung der Anträge: AUGE/UG- Übernahme statt Fremdvergabe!… und KOMintern-Insourcing statt Outsourcing im Wiener Krankenanstaltenverbund.
Im Prinzip sind sie dafür, ABER bzgl keine Leihfirma in KAV, haben sie eingewandt, dass das LeiharbeiterInnenverbot für alle Spitäler gelten müsste (auch Private) da es sonst eine Wettbewerbsverzerrung gäbe.
In OÖ gibt es einen Fall wo ein Krankenhaus wieder ingesourst hat. Um davon mehr zu erfahren werden zur nächsten Sitzung im Mai 2014 ExpertInnen eingeladen. Es wird auch gerade an einer IST-Stand Erhebung gearbeitet – Sourcingstrategie – Kosten /Nutzen. 10% teurer wäre ok für Eigenanstellung. Soll Sommer 2014 fertig sein.
Bzgl Forderung – PV soll auch die Leute der Leihfirma mitvertreten dürfen gab es folgendes Kommentar: Lt Gesetz ist es im Moment nicht möglich die Vertretung zu übernehmen wenn die/der Vorgesetzte im betreffenden Betrieb ist. Da müsste frau/man dazu einen neuen Antrag schreiben .
Antrag der AUGE/UG: Ausreichend personelle Ressourcen für die Sozialarbeit in den Wiener KH
Kommentar: Im Prinzip sind sie dafür, ABER keine AK sondern Gewerkschaftsangelegenheit. AK könnte mitgehen wenn wir umschreiben auf: für die Gesellschaft bzw die PatientInnen ist es unzumutbar wenn es so wenig SozialarbeiterInnen gibt.
Lt AK für alle 3 Anträge außerdem zu berücksichtigen:
der Großstadteffekt: Umgebund von NÖ und Bgl kommen nach Wien. WGKK soll alles bezahlen. Müsste Lastenausgleich zumindest mit NÖ+Bgl geben zur PatientInnenbetreuung. Kommt auch nächstes Mal einE ExpertIn.
Dienstrechtsnovelle Gemeinde Wien:
– AK war sehr erbaut über ein neues Gesundheitsmanagement für Langzeitkrankenstände. Der AG kann nach 50 Krankenstandstagen oder länger den Kranken ein Beratungsgespräch mit dem Arbeitsmed. „anbieten“ und ihnen einen leichteren Dienst, längere Ruhezeiten u/o kürzere Arbeitszeiten vorzuschlagen. AK will sogar früher. Auf meine Frage ob auch ArbeitspsychologInnen dabei sind kam großes Schweigen. Dann meinten sie, nein leider nicht…. Ich solls aber dem Gerhard Winter von der KIV sagen, der sitz in der GPK-Kommission und der kanns dort noch einbringen. Ihre Stellungnahme ist schon draußen – da können sies nicht mehr ändern…
– Personal Kommission muss von Richter überprüfbar sein
– Jährliche Gehaltsanpassung – Pensionskommission hat empfohlen. Nun muss das auf Verordnung die Landesregierung machen.
– Freiwilligenarbeit wird besser abgesichert (Witwenpension bzw Rente)
Dienstrechtsnovelle öffentl . Dienst
EuGH: Beamte muss offener Urlaub bei Ruhestandsantritt abgegolten werden – Rückwirkend auf 3 Jahre.