Liebe KollegInnen,
der Ausschuss war nicht weltbewegend. Es wurden im Wesentlichen Anträge besprochen wie auch die Pensions-Beilage im Falter. Bei den besprochenen Anträgen gab es dennoch zwei überraschende Entwicklungen
Zum Antrag der AUGE „Verbesserung der Rechte von ArbeitnehmerInnen bei Kündigung“ (AUGE 4)
Der Antrag sollte im Ausschuss abgelehnt werden mit Hinweis auf die in Punkt zwei geforderte obligatorische Begründung der Kündigung gegenüber der gekündigten Person oder dem Betriebsrat. Die Argumentation des Büros und der Rechtsvertretungsabteilung ist nicht völlig unschlüssig: Eine verpflichtende Begründung verbessere nicht die Position der Gekündigten in einem etwaigen Verfahren vor dem ASG, sondern verschlechtere sie möglicherweise sogar, weil die Betriebe gezwungen werden, ihre Entscheidungen besser zu begründen und zu untermauern. Die Rechtsposition der Betriebe würde dadurch besser, ist die Angst.
Angesichts dieser Argumentation habe ich vorgeschlagen, diesen Punkt zu streichen und die restlichen Verbesserungen zu beschließen. Daraufhin wechselte die Argumentation und es wurden – meines Erachtens nicht völlig zu Unrecht – inhaltliche Unschärfen angeführt.
Etwa:
- Keine Kündigung nach Arbeitsunfall (wie lange?)
- Keine Kündigung innerhalb eines definierten Zeitraums (was ist damit gemeint?)
- …
Ich habe vorgeschlagen, den Antrag zu vertagen und die Zeit dazu zu nutzen, die Unklarheiten auszuräumen. Etwas verärgert haben sie den Antrag dann auch wirklich vertagt J.
Da es nicht ich war, der diesen Antrag geschrieben hat, brauche ich entweder Infos von der Antragsstellerin oder dem Antragssteller, um weiterarbeiten zu können, oder aber die Person ruft mich an und setzt sich selbst mit der Abteilung in Verbindung. Aus Sicht des FSG kommt dann ein gemeinsamer Antrag raus…
Zum Antrag Mindestsicherung (AUGE 5)
Der wurde selbstverständlich abgelehnt. Es entspannte sich jedoch eine Debatte über den Zugang zu Ausbildung und Qualifikation, die gezeigt hat, dass sich die FSG in einer Zwickmühle befindet, die wir wohl bei der nächsten VV weidlich ausnützen werden. Es haben sich auch FSGlerInnen zu Wort gemeldet und gemeint, ich hätte recht…J
Antrag GLB zu den Verfallsfristen (GLB 6)
Der GLB-Antrag sieht ein Verbot von Verfallsfristen unter drei Jahren vor. Die FSG wollte den Antrag mit dem Hinweis ablehnen, dass dies in den Bereich der Gewerkschaft falle. Ich fragte, wie genau eigentlich sich die Position der AK Wien von jener der AK Oberösterreich unterscheide, nachdem Präsident Kalliauer voriges Jahr als Erstunterzeichner eine Petition zu diesem Thema in den Nationalrat eingebracht hatte.
Die hatten noch nie davon gehört!!!!
Als mich dann noch der Leopold Wagner vom FCG unterstützte, war der Ofen aus. Ich solle ihnen den Link zur Petition schicken, was ich auch getan habe. Der Antrag wurde vertagt J