Zur Diskussion im Jour Fixe v 24.03.2011
Wie ihr euch vielleicht erinnert, wurde der antrag „auge 08“ betreffend §§ 278 ff stgb dem rechtsschutzausschuss zugewiesen. Dort waren der fsg die im antrag vorgeschlagenen gesetzesänderungen zunächst zu konkret. Dann hat sie sich mit diesen anscheinend abgefunden, aber kritisiert, dass vereinigungen, die keine bereicherung in großem umfang anstreben, generell keine krimninelle organisation sein können. Um endlich einen beschluss zustande zu bringen, schlage ich vor, die kritik der fsg zu berücksichtigen und den geänderten antrag im ausschuss zur beschlussfassung zu bringen. Im beiliegenden antrag sind die teile, die in diesem sinn entfallen müssten, gelb markiert.