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▶️ Download: Richtlinien d Vorstandes fd Ausschussarbeit

Präambel
Der Vorstand bekennt sich zur wichtigen Rolle, die die Ausschüsse in der Willensbildung der AK Wien
erfüllen. Ebenso geht der Vorstand davon aus, dass die Ausschüsse eine wichtige Funktion in der Zu-
sammenarbeit zwischen der Selbstverwaltung und dem Büro der AK Wien haben sowie ein wichtiges
Instrument des internen Interessenausgleiches und ein unerlässliches Bindeglied zwischen der AK, den
Gewerkschaften und den sonstigen Herkunftsorganisationen der Kammerrät/innen darstellen.
Der Vorstand geht davon aus, dass bei der Tätigkeit aller Ausschüsse die Interessen der kammerzugehö-
rigen Arbeitnehmer/innen unabhängig von der Staatsbürgerschaft in gleicher Weise wahrgenommen wer-
den.

1 Aufgaben und Kompetenzen der Ausschüsse der AK Wien
Im Rahmen der Bestimmungen des § 57 AKG 1992 und der §§ 13 und 21 GO der AK Wien haben
die Ausschüsse der AK Wien folgende Aufgaben und Kompetenzen:

1.1 Die Ausschüsse beschließen über Stellungnahmen und Gutachten zu Gesetzes- und Verordnungs-
entwürfen, soweit sich der Vorstand der AK Wien im Einzelfall die Beschlussfassung nicht vorbehält.
Der Vorstand kann in den von ihm an Ausschüsse delegierten Angelegenheiten die Beschlussfas-
sung jederzeit wieder an sich ziehen oder eine vom Ausschuss abweichende Beschlussfassung vor-
nehmen.
Die Ausschüsse können die Beschlussfassung über Stellungnahmen und Gutachten an das Büro der
AK Wien delegieren, wenn der jeweilige Inhalt durch das Programm der AK Wien, Resolutionen der
Vollversammlung oder Beschlüsse des Ausschusses abgedeckt ist und aus interessenpolitischen
Erwägungen keine Konkretisierung, Interpretation oder Veränderung dieser Beschlüsse notwendig
erscheint. Über die Vorgangsweise und die Inhalte der Delegation ist ein Rahmenbeschluss zu fas-
sen.

1.2 Die Ausschüsse behandeln Anträge an die Vollversammlung, die ihnen vom Vorstand zugewiesen
worden sind. Über das Ergebnis wird der Vollversammlung berichtet.

1.3 Die Ausschüsse erarbeiten Standpunkte und Forderungen sowie deren Umsetzungsmöglichkeiten in wichtigen und aktuellen interessenpolitischen Angelegenheiten ihres fachlichen Aufgabenbereiches.

1.4 Die Ausschüsse behandeln die Arbeitsprogramme der zugeordneten Abteilungen für das nächste
Jahr und beschließen Empfehlungen an die zugeordneten Abteilungen zu deren Arbeitsprogrammen.
Die Ausschüsse erarbeiten ein Arbeitsprogramm für ihre Tätigkeit im nächsten Jahr zur Festlegung
der interessenpolitischen Schwerpunkte und Ziele der Ausschussarbeit.

1.5 Der Präsident kann Ausschussvorsitzende oder deren Stellvertreter/innen beauftragen, in der Voll-
versammlung, im Vorstand oder im Präsidium über die Ausschusstätigkeit zu berichten.

1.6 Die Ausschüsse können im Einvernehmen mit dem Präsidenten und dem Direktor Projektgruppen
aus Kammerrät/innen und Mitarbeiter/innen der AK einrichten, insbesondere zur Erarbeitung von in-
teressenpolitischen Standpunkten und Forderungen zu übergreifenden Themenstellungen und zur
Behandlung von Programmen und Programmentwürfen von Gebietskörperschaften und anderen
Selbstverwaltungseinrichtungen.

2 Aufgaben und Kompetenzen der Ausschussmitglieder

2.1 Die Mitglieder von Ausschüssen werden vom Vorstand ernannt. Sie sind zur regelmäßigen Teilnah-
me an den Ausschusssitzungen verpflichtet und aufgerufen, über die Ergebnisse der Ausschussar-
beit in ihren Herkunftsorganisationen zu berichten und ihre Erfahrungen sowie ihre Kenntnis über die
Probleme und Anliegen der AK-Zugehörigen in die Ausschusstätigkeit einzubringen. Sie haben die
für die Ausschussbetreuung zuständigen Mitarbeiter/innen des Bereiches Information so bald wie
möglich zu benachrichtigen, wenn ihnen die Teilnahme an einer Ausschusssitzung nicht möglich ist.

2.2 Jedes Ausschussmitglied hat das Recht, Anträge zu stellen und an Abstimmungen über Anträge
teilzunehmen.

2.3 Die Ausschussmitglieder behandeln und beschließen die Berichte von Projektgruppen.

3 Aufgaben und Kompetenzen der Ausschussvorsitzenden

3.1 Die Ausschussvorsitzenden – im Fall ihrer Verhinderung ihre Stellvertreter/innen – haben für die fristgerechte Erledigung der dem Ausschuss zugewiesenen Verhandlungsgegenstände und Aufgaben zu sorgen. Sie bestimmen im Einvernehmen mit dem Büro der Kammer Termin und Tagesordnung der Ausschusssitzungen. Die Ausschussvorsitzenden leiten die Ausschusssitzungen und tragen die Verantwortung für die rechtzeitige Fassung der notwendigen Beschlüsse. Sie veranlassen die rechtzeitige Einladung zu Ausschusssitzungen, kontrollieren die Anwesenheit der Ausschussmitglieder und unterschreiben die Protokolle der Ausschusssitzungen.

3.2 Die Ausschüsse – mit Ausnahme des Ausschusses „Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes“ –
haben mindestens vier mal jährlich zu tagen; der Ausschuss „Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes“ hat mindestens zwei mal jährlich zu tagen.

3.3 Die Ausschussvorsitzenden bereiten die Sitzungen der Ausschüsse gemeinsam mit den Ausschussbetreuer/innen des Büros vor. Dazu halten sie regelmäßige Vorbereitungssitzungen mit den Aus-
schussbetreuer/innen ab, in denen die in der nächsten Ausschusssitzung zu behandelnden Themen
ausgewählt werden und eine wechselseitige Information über wichtige interessenpolitische Probleme
und Aktivitäten sowie die Beiziehung ausschussfremder Personen im Rahmen der Ermächtigung
durch den Präsidenten und den Direktor erfolgt.
Bei Vorliegen ausschussübergreifender Problemstellungen bereiten die Ausschussvorsitzenden ge-
meinsam mit den Ausschussbetreuer/innen eine Behandlung dieser Angelegenheiten vor, die eine
einheitliche Willensbildung aller damit befassten Ausschüsse sicherstellt, insbesondere durch Beizie-
hung anderer Ausschussvorsitzender und der ihnen zugeordneten Betreuer/innen zur Vorbespre-
chung, durch Einberufung gemeinsamer Sitzungen mehrerer Ausschüsse oder durch gemeinsame
Einrichtung einer Projektgruppe.

3.4 Die Ausschussvorsitzenden bereiten gemeinsam mit ihren Stellvertreter/innen und den Ausschussbetreuer/innen das Arbeitsprogramm des Ausschusses für das jeweils kommende Jahr vor und berichten darüber dem Ausschuss. Sie erstellen einen mindestens halbjährlichen Terminplan für die Ausschusssitzungen.

3.5 Die Ausschussvorsitzenden vollziehen gemeinsam mit den Ausschussbetreuer/innen Beschlüsse des Ausschusses zur Einrichtung von Projektgruppen. Insbesondere haben sie dabei im Einvernehmen
mit dem Präsidenten und dem Direktor die Projektgruppenmitglieder und den/die Projektleiter/in zu
bestellen, diese zu beauftragen und bei der Projektarbeit zu beraten, den Fortschritt des Projektes zu
kontrollieren und die rechtzeitige Berichterstattung im Ausschuss zu veranlassen.

3.6 Die Ausschüsse haben das Recht, im Einvernehmen mit dem Präsidenten die Öffentlichkeit über die Tätigkeit der Ausschüsse im jeweiligen Fachbereich zu informieren.

4 Aufgaben des Büros der AK Wien

4.1 Mitarbeiter/innen der AK Wien sind vom/von der jeweils zuständigen Bereichsleiter/in mit der Betreuung eines Ausschusses zu beauftragen (Ausschussbetreuer/innen). Sie haben dabei insbesondere
die Ausschussvorsitzenden bei der Vorbereitung von Ausschusssitzungen in den Vorbereitungssit-
zungen, der Delegation der Beschlussfassungskompetenz über Stellungnahmen und Gutachten an
das Büro (Punkt 1.1 zweiter Absatz dieser Richtlinien), der Beiziehung externer Personen und der
Durchführung eines Beschlusses zur Einrichtung von Projektgruppen zu beraten und zu unterstützen.
Die Ausschussbetreuer/innen oder die zuständigen Referent/innen berichten im Ausschuss über die
Aktivitäten des Büros zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und beraten die Ausschussmitglieder
bei der Beschlussfassung. Sie tragen die Verantwortung für die rechtzeitige Erstellung von Unterla-
gen zur Vorbereitung der Ausschussmitglieder. Sie haben dafür zu sorgen, dass die interessenpoli-
tisch wichtigen Inhalte von den Ausschussmitgliedern rasch erkannt und beurteilt werden können. Sie
tragen die Verantwortung für die Verfassung eines Ergebnis- und Beschlussprotokolls.
Die Ausschussbetreuer/innen tragen die Verantwortung für die Umsetzung der Beschlüsse der Ausschüsse im Büro und haben darüber den Ausschüssen zu berichten.
Die Ausschussbetreuer/innen informieren die für die Ausschussbetreuung zuständigen Mitarbeiter/innen des Bereiches Information umgehend von der Terminplanung der jeweiligen Ausschüsse.
Sie stellen ihnen die Arbeitsprogramme der Ausschüsse, die Einladungen zu den einzelnen Ausschusssitzungen sowie die dafür vorbereiteten Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung.

4.2 Die Ausschussbetreuer/innen sind für den Versand der Einladungen zu Ausschusssitzungen sowie
der vorbereitenden Unterlagen verantwortlich. Sie haben dabei sicherzustellen, dass in der Einladung
der Inhalt der Ausschusssitzung hinreichend konkretisiert ist und die Unterlagen entsprechend aufbereitet sind.
Die für die Ausschussbetreuung zuständigen Mitarbeiter/innen des Bereiches Information haben die Termine sämtlicher Ausschüsse für zumindest ein halbes Jahr im voraus zu koordinieren und sämtlichen Ausschussmitgliedern und –betreuer/innen einen Terminspiegel zur Verfügung zu stellen.
Ebenso sind sie dafür verantwortlich, dass sämtliche Ausschussvorsitzende von den Arbeitsprogrammen der jeweils anderen Ausschüsse Kenntnis erlangen.
Die für die Ausschussbetreuung zuständigen Mitarbeiter/innen des Bereiches Information tragen die Verantwortung für die Einladung eines Ersatzmitgliedes zu einer Ausschusssitzung,
wenn vom Ausschussmitglied rechtzeitig mitgeteilt wurde, dass es an einer Ausschusssitzung nicht teilnehmen kann.

Kein Kommentar am 2. Juli 2019

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