Die Regierungsvorlage der UG-Novelle (inkl. Vergleichstext):
Der Parlamentarische Wissenschaftsausschuss tagt am 6.7.09
Die Regierungsvorlage der UG-Novelle (inkl. Vergleichstext):
Der Parlamentarische Wissenschaftsausschuss tagt am 6.7.09
Ich denke, dass dieses Universitätsrechts-Änderungsgesetz 2009 zweigeteilt zu beurteilen ist:
Aus Sich der Betriebsräte bietet das Gesetz nicht wirklich Anlass zur Freude und ist abzulehnen. Die zentrale Forderung nach einem Stimmrecht der Betriebsräte des allgemeinen und des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals im Universitätsrat, wurde nicht umgesetzt. Die Neufassung des § 109 (2) stellt eine Verschlechterung dar, da sie eine Ausdehnung der Befristung von Kettenverträgen bis zu 12 Jahren vorsieht. Auch für Lektorinnen und Lektoren, die nicht mehr als 6 Semesterstunden lehren, soll es Verschlechterungen geben: sie sollen nur mehr als freie DienstnehmerInnen beschäftigt werden und sind somit vom Kollektivvertrag ausgeschlossen und können nicht mehr durch den Betriebsrat vertreten werden. Das Wahlrecht zum Senat für Lehrbeteiligte für Ausbildungsärzte beim Lehrpersonal ist nicht korrigiert. Durch die Einführung einer Findungskommission und die Widerberstellung des Rektors wurde die universitärer Mitbestimmung durch die Senate deutlich eingeschränkt und der Universitätsrat aufgewertet.
Aus Sicht des Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen enthält das Gesetz einige positive und wünschenswerte Änderungen. So besteht die Aufgabe des Arbeitskreises nun nach UG auch darin Diskriminierungen nicht ausschließlich auf Grund des Geschlechts, sondern auch auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung entgegen zu wirken. Ist bei Wahlvorschlägen zum Senat kein 40%-iger Frauenanteil gegeben, kann sich der Arbeitskreis an die Schiedskommission wenden. Auch Kollegialorgane müssen gemäß der 40%-igen Frauenquote zusammengesetzt sein. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, dass den Arbeitskreisen die nötigen Mittel und die nötige Ausstattung für den nunmehr umfassenderen Aufgabenbereich zur Verfügung gestellt wird.