Mit 1.1.2009 ist Art 13 (3) B-VG in Kraft getreten: „Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben“
Mit 1.1.2013 tritt Art 51 Abs. 8 B-VG in Kraft: „Bei der Haushaltsführung des Bundes sind die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu beachten“
Gender Budgeting gliedert sich in vier Ablaufschritte:
- Vorbereitung (Auswahl Bereiche, Darstellung Fachbereich, Darstellung Leistungen)
- Analyse (geschlechterdifferenzierte Analyse)
- Umsetzung (Entwicklung Gleichstellungsziele + Indikatoren, Entwicklung + Umsetzung Maßnahmen)
- Controlling (Controlling, Evaluierung, Dokumentation)
Es ist unbedingt erforderlich, dass auch die Schritte 3. und 4. durchgeführt werden. Werden geschlechtsspezifische Ungleichheiten festgestellt, sind (budget)politische Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung zu treffen.
Die Arbeiterkammer Wien erstellt seit 3 Jahren freiwillig – im Rahmen des Voranschlages – einen (Kurz-Bericht) zu Gender Budgeting für die Vollversammlung. Dieser Ansatz ist zwar sehr löblich, allerdings werden in dieser Kurzanalyse nur die ersten beiden Punkte bearbeitet.
Aber auch bei der Analyse ist Kritik anzumerken: so sind die Einkommensunterschiede weder alters-, arbeitszeit- oder qualifikationsbereinigt, es gab eine Zunahme des Unterschiedes von 2010 auf 2011, und der Anteil von Arbeitnehmerinnen in den einzelnen Geschäftsbereichen ist nur nach Vollzeitäquivalenten, nicht aber nach „Köpfen“ angegeben.
Im Redebeitrag wurde wiederholt darauf hingewiesen, das die Entwicklung von Gleichstellungszielen, die Erarbeitung von Indikatoren für diese Ziele sowie in Folge die Planung und – nicht zu vergessen – Umsetzung von Maßnahmen zur Gleichstellung von Männern und Frauen notwendig ist, da die Analyse zu Gender Budgeting andernfalls eine jährliche Fortschreibung von (nicht nachvollziehbaren und lückenhaften) Statistiken bleibt.
Direktor Muhm hat in einer ersten Replik darauf hingewiesen, dass nach Analyse des Einkommensberichts 2011 (der von der AK Wien schon heuer ebenfalls freiwillig durchgeführt wurde), sich erste Ansätze zur Reduktion des Einkommensunterschiede herauskristallisiert haben.
Wir werden auf jeden Fall auch im nächsten Jahr genau hinschauen …