- Antrag 2 zur 161. Vollversammlung: Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – Einkommensberichte
- Antrag 3 zur 161. Vollversammlung: Gleichbehandlungsgesetz – Einkommensberichte
- Antrag 7 zur 161. Vollversammlung: Studierende sozial besser absichern
- Antrag 8 zur 161. Vollversammlung: Zusammensetzung der Senate an Österreichs Universitäten
- Resolution zur 160. Vollversammlung: Nachhaltige Aufwertung der sozialen und öffentlichen Bereiche
- Antrag 2 zur 160. Vollversammlung: Kampf der Steuerhinterziehung statt Abbau des Sozialstaates
- Antrag 7 zur 160. Vollversammlung: Anpassung des UG 2002 an den § 11 Abs. 2 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz
- 159 VV: Initiativantrag: Mitbestimmungsrecht nebenberuflich Lehrender an Fachhochschulen
- 159 VV: Initiativantrag: Dienstverträge nebenberuflich Lehrender an Fachhochschulen
- Antrag 1 zur 158. Vollversammlung: 50% Frauen unter den RektorInnen
AK Anträge
Hier finden Sie die AUGE/UG Anträge zu Uni- und FH- Themen. Die Anträge werden in der AK-Vollversammlung von den 180 Arbeiterkammerrät_innen abgestimmt. Da die FSG die absolute Mehrheit hat, entscheidet deren Wille über den weiteren Verlauf der Anträge. Die Wahl besteht aus Annahme, Zuweisung und Ablehnung. Bei Annahme wird im zuständigen Ausschuss beraten und beschlossen, welche Schritte und Maßnahmen die AK setzen wird, um die Forderung umzusetzen. Die Ausschüsse bestehen aus Mitgliedern der AK-Fraktionen/Gruppen analog ihrem Mandatsanteil und Expert_innen der Arbeiterkammer. Bei Zuweisung beratet und beschließt der Ausschuss, ob die Forderung des Antrags von der AK übernommen wird. Wenn ja, gilt die weitere Vorgehensweise wie bei Angenommen. Bei einer Entscheidung in der Vollversammlung für Ablehnung landet der Antrag (vorläufig) in der Versenkung. Manchmal tauchen vorerst abgelehnte AUGE/UG Anträge wieder als Anträge der Mehrheitsfraktion auf – das freut uns dann besonders!