- Antrag 2 zur 158. Vollversammlung: Betriebsrat in die Berufungskommissionen der Universitäten
- Antrag 3 zur 158. Vollversammlung: Aufhebung der ProfessorInnenmehrheit in den Berufungskommissionen der Universitäten
- Antrag 13 zur 157. Vollversammlung: Warum eine budgetäre Bevorzugung des Institute of Science and Technology Austria (ISTA) gegenüber den österreichischen Universitäten?
- Antrag 16 zur 157. Vollversammlung: Keine Nulllohnrunden in den öffentlichen Diensten!
- AUGE-UG Antrag zur 156. Vollversammlung der AK-Wien am 25. Oktober 2011: Änderungen Bundes-Gleichbehandlungsgesetz (B-GlBG)
- AUGE-UG Antrag zur 155. AK-Vollversammlung: Gegen Kürzungen, Verunsicherungen und Personalabbau im Bildungs- und Forschungsbereich – für eine bessere Zukunft!
- AUGE-UG Antrag zur 154. Vollversammlung am 27. Oktober 2010 Österreichische Dekade „Konjunkturpaket tertiäre Bildung und Forschung“
- Antrag der AUGE/UG an die 152. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien – Verbesserung der Mitbestimmungsrechte im Universitätsgesetz
- Antrag der AUGE/UG an die 150. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien – Sitz und Stimme für die Betriebsratsgremien im Universitätsrat
- Antrag der AUGE/UG an die 150. Vollversammlung der Arbeiterkammer Wien – Vollfinanzierung des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten
AK Anträge
Hier finden Sie die AUGE/UG Anträge zu Uni- und FH- Themen. Die Anträge werden in der AK-Vollversammlung von den 180 Arbeiterkammerrät_innen abgestimmt. Da die FSG die absolute Mehrheit hat, entscheidet deren Wille über den weiteren Verlauf der Anträge. Die Wahl besteht aus Annahme, Zuweisung und Ablehnung. Bei Annahme wird im zuständigen Ausschuss beraten und beschlossen, welche Schritte und Maßnahmen die AK setzen wird, um die Forderung umzusetzen. Die Ausschüsse bestehen aus Mitgliedern der AK-Fraktionen/Gruppen analog ihrem Mandatsanteil und Expert_innen der Arbeiterkammer. Bei Zuweisung beratet und beschließt der Ausschuss, ob die Forderung des Antrags von der AK übernommen wird. Wenn ja, gilt die weitere Vorgehensweise wie bei Angenommen. Bei einer Entscheidung in der Vollversammlung für Ablehnung landet der Antrag (vorläufig) in der Versenkung. Manchmal tauchen vorerst abgelehnte AUGE/UG Anträge wieder als Anträge der Mehrheitsfraktion auf – das freut uns dann besonders!