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AUGE/UG Wahlkampfauftakt in Wien: "Mehr Mut zu Umverteilung – die Krisenverursacher sollen zahlen!"

AUGE/UG präsentiert KandidatInnen zu AK-Wahlen. Zentrale Forderungen: Umverteilung und ein sozial-ökologischer Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik.

„Der Neoliberalismus hat uns die schwerste Wirtschaftskrise der Nachkriegszeit beschert. Die Zeche dafür dürfen nicht die ArbeitnehmerInnen und Arbeitslosen zahlen. Diejenigen, die von den neoliberalen Jahrzehnten besonders profitiert haben, sollen jetzt auch für den Schaden aufkommen. Wir brauche endlich mehr Verteilungsgerechtigkeit und einen sozial-ökologischen Kurswechsel in der Wirtschaftspolitik,“ fasst Klaudia Paiha, Bundessprecherin der Liste 3 – AUGE/UG (Alternative und Grüne GewerkschafterInnen/Unabhängige GewerkschafterInnen) und Spitzenkandidatin zur Wiener AK-Wahl die zentralen Forderungen der AUGE/UG zusammen.

Uni-KV muss für alle gelten!
Mit Andrea Ofner, der Listenfünften, Betriebsrätin an der Medizinischen Universität Wien, werden auch die Universitätsangehörigen eine starke Stimme im nächsten ArbeitnehmerInnenparlament haben. Ein besonderes Anliegen: die Umsetzung des Uni-Kollektivvertrags. „Und zwar für alle. Als GewerkschafterInnen können wir es jedenfalls nicht hinnehmen, dass gerade für jene UniversitätsmitarbeiterInnen, die ohnehin unter prekärsten Bedingungen arbeiten müssen – LektorInnen und junge WissenschafterInnen – nun plötzlich der Kollektivvertrag erst einmal nicht gelten soll. Das Wissenschaftsministerium hat endlich jene Gelder zur Verfügung zu stellen, die einen ordentlicher Universitätsbetrieb, sowie deutlich bessere Arbeitsbedingungen für MitarbeiterInnen in Forschung und Lehre sowie für das allgemeine Personal an den Unis ermöglichen.“

Vollständiger Artikel: www.auge.or.at

“Uniprekariat” besucht unangemeldet Betriebsrat der Uni Wien

An der Uni Wien haben sich die am unteren Ende der Uni-Hierarchie angesiedelten MitarbeiterInnen koordiniert und zu einem fakultätsübergreifenden “Aktionskomitee für die Zukunft der Wissenschaft” zusammengeschlossen.
Dem Komitee gehören LektorInnen, AssistentInnen und AssistentInnen in Ausbildung verschiedener Institute an.

Heute haben ca. 25 Mitglieder des Aktionskomitees aus 10 verschiedenen Instituten – unter anderen Jus, Politikwissenschaft, Internationale Entwicklung, Afrikawissenschaften, Kultur- und Sozialanthropologie, Wirtschafts- und Sozialgeschichte, Romanistik – dem Betriebsrat des wissenschaftlichen Personals einen unangemeldeten Besuch abgestattet. Der Betriebsrat behandelte in seiner Sitzung seine Haltung bezüglich der Übergangsregelungen des Kollektivvertrags.

‚Vollständer Artikel von Karin Fischer, Projekt Internationale Entwicklung
Mitglied des Aktionskomitees und Kandidatin der AUGE/UG zur Wiener AK-Wahl: http://belvederegasse.wordpress.com

Uni-KV könnte noch kippen

Die Übergangsregelungen für den neuen Kollektivvertrag sorgen vor allem an großen Universitäten, die auf viele externende Lehrende und zusätzliches Personal angewiesen sind, für großen Unmut.

Im „Aktionskomittee für die Zukunft der Wissenschaft“ organisiert, wollen die Betroffenen gegen eine weitere Verzögerung ihrer Gehaltserhöhung ankämpfen. „Es wird genau wieder bei denen angesetzt, die unter den prekärsten Bedingungen an der Universität arbeiten“, beklagt Gundula Ludwig, selbst Universitätsassistentin (Säule-1 Bedienstete) gegenüber derStandard.at. „Wir alle sind für den Kollektivvertrag, wir brauchen ihn dringend, aber nicht unter diesen Bedingungen.“ Die Kritik richtet sich vor allem an die Universitätenkonferenz (uniko), die die Übergangsregelungen festgesetzt hat; möglicherweise, um so das Budget nicht zu überlasten.

Vollständiger Artikel: derstandard.at

UNI-KV: Scharfe Kritik der IG-Externe LektorInnen an den Plänen der Universitätskonferenz den Kollektivvertrag nur mit Vorbehalten zu unterschreiben

IG-Externe LektorInnen Vorsitzende Steidl: „Einigung auf Kosten der LektorInnen und AssistentInnen in Ausbildung (Säule 1) muss verhindert werden!“

Scharfe Kritik an den Plänen der Universitätsrektoren den Kollektivvertrag mit Übergangsregeln zu unterschreiben äußerte heute Annemarie Steidl, Vorsitzende der IG-Externe LektorInnen, einer österreichweiten Vertretung von UniversitätslektorInnen und freien WissenschafterInnen: „Es ist schlicht eine Frechheit, wenn die Rektoren glauben, dass sie sich auf Kosten jener mit dem Ministerium und der Gewerkschaft einigen können, die ohnehin die prekärsten Verträge haben!“

Thomas Schmidinger, der seit 2004 als Lektor an der Politikwissenschaft lehrt, fürchtet, dass erfahrene LektorInnen so den Universitäten abhanden kommen könnten: „Mit fünf Jahren Lehre bin ich mittlerweile einer der Erfahreneren bei uns auf der Politikwissenschaft. Viele machen den Job zwei Jahre um einmal Lehrerfahrung zu bekommen und sehen dann keinerlei Perspektive für ein berufliches Weiterkommen an den Universitäten. Dem österreichischen Wissenschaftsbetrieb droht hier eine ganze Generation junger WissenschafterInnen abhanden zu kommen.“

Vollständiger Artikel: IG externe LektorInnen und freie WissenschafterInnen www.ig-elf.at

Uni-KV: Eine Sauerei, dass im letzten Augenblick wieder bei den am schlechtest entlohnten Uni-Gruppen gespart werden soll!“

Die von der Universitätenkonferenz (uniko) beschlossenen Übergangsregelungen für den ersten Kollektivvertrag (KV) für Universitäten treffen bei der Gewerkschaft auf wenig Wohlgefallen: Ihre Vertreter orten soziale Unausgewogenheit, die Änderungswünsche bedeuteten „vor allem eine Schlechterstellung des wissenschaftlichen Nachwuchses“, teilte die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) am Freitag in einer Aussendung mit.

Eine „skandalöse und ungeheuerliche Vorgehensweise“ orten die Alternativen und Grünen Gewerkschafter/ Unabhängige Gewerkschafter (AUGE-UG) in Zusammenhang mit den von den Rektoren beschlossenen Übergangsregelungen für den Kollektivvertrag (KV) für Universitätsbedienstete. Dass im letzten Augenblick „die Schwächsten in der Uni-Hierarchie noch einmal ordentlich draufzahlen“, kritisierte Andrea Ofner von der AUGE/UG am Freitag in einer Aussendung.

 Vollständiger Artikel: derstandard.at

Presseaussendung der AUGE/UG

UNI-KV: Dachverband will KV mit den Zusatzklauseln zustimmen

APA-AUSSENDUNG 30.3.2009 der UniKo

 

Uni-KV 2 – Auch Dachverband will KV unterzeichnen

 

Wien (APA) – Nach dem einstimmigen Beschluss der uniko über den KV inklusive Übergangsregelungen möchte nun auch der Dachverband der Universitäten den Vertrag unterzeichnen. Der Dachverband ist die Arbeitgebervertretung und neben der Gewerkschaft zweiter Kollektivvertragspartner. Es gebe keinen Zweifel, dass der Dachverband dem auch zustimmt, meinte Gerald Bast, stellvertretender Vorsitzender des Uni-Dachverbandes und Rektor der Universität für angewandte Kunst Wien. Mit Verweis auf die „Zusatzklausel“ sagte der Uni-Chef, dass die Hochschulen für die Umsetzung zwei bis drei Jahre Zeit bräuchten.

 

Drei Übergangsbestimmungen betreffen die Gehaltsvorrückung der Lektoren, die Arbeitsverhältnisse der wissenschaftlichen Mitarbeiter in Ausbildung sowie die Einzahlungen in die Pensionskasse. Die erste Übergangsregelung besagt, dass die Gehaltsvorrückung der Lektoren nicht gleich mit Inkrafttreten des KV, sondern zwei Jahre später wirksam wird. Zweitens sollen die derzeitigen Beschäftigungsverhältnisse mit den wissenschaftlichen Mitarbeitern in Ausbildung, die nach dem 31. Dezember 2003 und vor dem Tag des Inkrafttretens des KV in ein Arbeitsverhältnis zur Uni aufgenommen wurden, vom KV nicht berührt werden. Ihre Verträge bleiben „so wie sie sind aufrecht“, erläuterte Bast, allerdings mit einer Ausnahme: die neue Altersvorsorge (Pensionskassenregelung) wird angewendet. Nur „neueintretende Personen dieser Kategorie“ sollen dem KV unterliegen.

 

Im Rahmen der dritten Übergangsregelung soll die Höhe der Beiträge der Unis zu einer Pensionskasse in den ersten Jahren der Geltung des KV gestaffelt werden: Für die Universitätsprofessoren sollen im ersten und zweiten Jahr ab Inkrafttreten des KV acht Prozent und ab dem dritten Jahr zehn Prozent in die Pensionskasse eingezahlt werden. Für alle anderen soll der Beitrag im ersten und zweiten Jahr zwei Prozent und ab dem dritten Jahr drei Prozent betragen.

 

Die uniko sei heute, so uniko-Chef Christoph Badelt, einstimmig zu dem Beschluss gekommen: „Wir wollen einen fairen Kompromiss, den KV und wir sind daher auch bereit, ihn zu unterschreiben.“ Aber man brauche für die Einführung eine bestimmte Übergangsphase, wo einerseits die Kosten verringert würden und andererseits die Unis die Möglichkeiten hätten, entsprechende Anpassungen vorzunehmen. „Wir richten aber auch unseren Appell an den Minister, hinsichtlich des von ihm eingeplanten Einbehaltens des Universitätsbudgets auf jenes Niveau zurückzugehen, das in der gegenwärtigen Rechtsordnung vorgesehen ist, also nur ein Prozent einzubehalten“, so Badelt. Dann hätten die Unis genügend Spielraum, etwa für Verbesserungen der Studienbedingungen und die Entwicklung der Hochschullandschaft.

 

Wilhelm Gloss, Vorsitzender-Stellvertreter der GÖD, will nun die Betriebsräte der 21 Universitäten und die Mitglieder der Uni-Gewerkschaft mit den Übergangsregelungen befassen: Er wolle die Meinungsbildung herbeiführen, „wie die Basis das einschätzt“, so Gloss gegenüber der APA. Man müsse den Beschluss nun zunächst prüfen, bevor man eine Stellungnahme abgeben könne.

 

(Schluss) ly/jak/pm

APA0505 2009-03-30/16:56

Unis bekommen neue Senate

Der Senat hat wesentliche Entscheidungskompetenzen für Studien- und Prüfungsangelegenheiten und entscheidenden Einfluss auf die Rektorenwahl. Im Gegensatz zum Rektorat und Uni-Rat wird der Senat als einziges der drei Leitungsgremien der Hochschulen gewählt.

Im laufe des Jahres wird in Österreichs Universiäten der jeweilige Senat, bestehend aus ProfessorInnen, dem sog. Mittelbau, dem allgemeinen Personal und den Studierenden, gewählt. In der geplanten Novelle des Universitätsgesetz 2002 könnte es allerdings gravierende Änderungen für den Senat geben. Die Senatsvorsitzenden befürchten eine weitere Entmachtung des Gremiums. In dem ersten Entwurf, der durch die Neuwahlen nicht beschlossen wurde, sollte der Senat nicht mehr länger alleine den Dreiervorschlag für einen neuen Rektor erstellen, sondern auch der Universitätsrat. Zudem war eine 40-Prozent-Frauenquote auf dem Wahlvorschlag jeder wahlwerbenden Gruppe vorgesehen.  Der neue Entwurf ist in Arbeit und soll laut Minister Hahn noch vor dem Sommer beschlossen werden.

Vollständiger Artikel: derstandard.at 31. März 2009

Uni-KV: soll berechenbare Karrieren für WissenschafterInnen bringen

Eckpunkte sind ein neues Laufbahnmodell für Wissenschafter, höhere Anfangsgehälter und eine Pensionskassenregelung.

Eine typische wissenschaftliche Uni-Laufbahn soll künftig so aussehen: Die erste Sprosse der Karriereleiter nach dem Master bzw. Diplom ist eine auf vier bis sechs Jahre befristete Stelle als Uni-Assistent. In dieser Zeit sollte Doktorat bzw. PhD absolviert werden. Danach kann man sich auf eine sogenannte „Laufbahnstelle“ bewerben, also eine maximal sechsjährige Post-Doc-Stelle mit dem Titel „Assistenzprofessor“ („Assistant Professor“). Für diese Stelle muss mit der Uni-Leitung eine „Qualifikationsvereinbarung“ abgeschlossen werden.  Ob diese Ziele erreicht werden wird am Ende der Frist überprüft.

Erfüllt man die Qualifikationsvereinbarung, wird man automatisch „Assoziierter Professor“ („Associate Professor“) und damit unbefristet angestellt. Will man die Karriereleiter noch weiter hinaufklettern, muss man sich auf die Stelle eines „Universitätsprofessors“ bewerben und sich dabei – wie bisher – in einem Berufungsverfahren bewähren.

Profitieren vom KV sollen junge Wissenschafter auch durch höhere Anfangsgehälter. Im KV enthalten ist auch eine Pensionskassenregelung für die Uni-Bediensteten.  Existenz-Lektoren sollen künftig in das wissenschaftliche Personal integriert werden. Bis zu sechs – bei Teilzeitbeschäftigung bis zu acht – Jahre ist weiterhin eine befristete Anstellung möglich, danach nur noch unbefristet.

Für das 12.000 köpfige Allgemeine Personal soll der KV laut Alfred Müller, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft für das allgemeine Uni-Personal, vor allem soziale Absicherung bringen: ein Mindestgehalt, stärkere Leistungsbezogenheit der Löhne, Qualifizierungsmöglichkeiten und Planbarkeit der Karriere. Seit 2004 habe es eine signifikante Zunahme an atypischen Arbeitsverhältnissen gegeben, die in Einzelverträgen vereinbarten Einkommen wiesen erhebliche Unterschiede auf. Mit dem KV solle nun ein „Regelsystem für die Entlohnung und Verwendung von Personal“ geschaffen werden, so Müller. Dazu werden laut Entwurf auch die 30 „Verwendungsbilder“ des Beamtendienstrechts auf acht flexiblere Postenbeschreibungen reduziert. (APA)

Vollständiger Artikel: derstandard 30. März 2009

Uni-KV: Rektoren unterschreiben

Die Uni-Rektoren werden den ersten Kollektivvertrag (KV)  für die Universitäten mit Übergangsregelungen  unterschreiben und appellieren an die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) sich bei der Umsetzung des KV als flexibel zu erweisen. Der KV soll im Oktober dieses Jahres inkrafttreten.

Vollständiger Artikel: derstandard.at 30. März 2009

Uni-KV: Hahn will nun nur drei, statt fünf Prozent zurückbehalten

Im Streit um den bereits seit 2007 ausverhandelten Kollektivvertrag (KV) hatte Hahn zuletzt Rektoren und Gewerkschaft ein Ultimatum gestellt. Beide Seiten sollten sich bis Ende März, Anfang April einigen, andernfalls könnte er das für den KV reservierte Geld auch anders verwenden. Hahn hatte bereits zugesagt, 2009 50 Mio. Euro und für 2010 bis 2012 jährlich 30 Mio. Euro für den KV zur Verfügung zu stellen. Den Rektoren war dies alleine aber zu wenig für eine Zustimmung.

Nun kommt Wissenschaftsminister Hahn den Direktoren entgegen. Statt der ursprünglich geplanten fünf Prozent des Uni-Globalbudgets, die Hahn für jährliche Gestaltungsvereinbarungen einbehalten wollte, will Hahn nun nur maximal drei Prozent zurückbehalten.

Laut Gewerkschaft bedeutet dies pro Jahr etwa 40 Millionen Euro zur freien Verfügung. Die GÖD appelliert nun an die Rektoren, „angesichts der Erweiterung des Finanzierungsangebotes des Wissenschaftsministers dem Inkrafttreten des Kollektivvertrages jetzt Ihre Zustimmung zu geben“.

Vollständiger Artikel: derstandard.at  25. März 2009