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AUGE/UG

Unabhängige GewerkschafterInnen (UG)

Die Plattform Unabhängige GewerkschafterInnen (UG) versteht sich als Zusammenschluß überparteilicher und parteiunabhängiger Listen auf Personalvertretungs-, Betriebsrats- und Gewerkschaftsebene im Österreichischen Gewerkschaftsbund.

Im ÖGB ist die UG seit 19. November 1997 anerkannte Fraktion. Getragen wird die UG von unabhängigen und alternativen Gewerkschaftsgruppierungen in den Einzelgewerkschaften, den sogenannten UG-Säulen:

In der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) die AUGE/UG-Alternative und Grüne GewerkschafterInnen, gleichzeitig die UG-Fraktion in den Arbeiterkammern.

In der GdG, der Gewerkschaft der Gemeindebediensteten ist das die KIV/UG-Konsequente Interessensvertretung,

in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GöD) die UGöD-Unabhängige GewerkschafterInnen im öffentlichen Dienst und Ausgegliederte,

in der Vida die GUG-Grüne und Unabhängige EisenbahnerInnen und

in der Telekom-Gewerkschaft (GPF) die we4you/UG.

Bei den Arbeiterkammerwahlen treten alle gemeinsam unter den Namen AUGE/UG an.

Drittmittelbedienstete

Drittmittelbedienstete sind Angestellte der Universitäten, sie unterliegen dem Angestelltengesetz.

Ihre Gehälter werden nicht aus dem „Globalbudget“, das den Universitäten vom Bund zugeteilt wird bezahlt, sondern aus sogenannten „Drittmitteln“. Darunter versteht man Gelder, die entweder von Fonds, z.B. FWF, Bürgermeisterfonds (§26) oder von der EU in Form von EU-Projekten zur Verfügung gestellt werden (§27).

Drittmittelbedienstete können zum allgemeinen Personal gehören, sind aber meistens wissenschaftliche MitarbeiterInnen, die im Rahmen eines Projekts von der Universität angestellt werden.

Ihre Dienstverträge sind immer befristet, manchmal nur für einige Monate, oder ein Jahr, maximal jedoch für die Dauer des Projekts.

Auf Leistungen wie Fahrtkostenzuschuss, Zulagen (Infektion, Strahlen, Schmutz, Gefahr) und Prämien, die MitarbeiterInnen, die aus dem Globalbudget bezahlt werden, zuerkannt werden, haben Drittmittelbedienstete keinen Anspruch. Es obliegt dem/der ProjektleiterIn, ob er/sie in der Lage und willens ist, diese Leistungen aus dem vorhandenen Projektbudget, das fast immer sehr knapp bemessen ist, den MitarbeiterInnen zu gewährleisten. Meistens gibt es diese Möglichkeit nicht.

Drittmittelbedienstete sind AK-umlagepflichtig und daher natürlich AK-wahlberechtigt.

 

Wissenschaftsfonds FWF setzt neue Projektförderungen bis Juni aus

Halbes Jahr Pause für Förderentscheidungen aufgrund Budgetnöten.

Wien (APA) – Die Budgetunsicherheit macht den Wissenschaftsfonds FWF auch weiterhin handlungsunfähig: Bis Juni wird er „keine verbindlichen Förderentscheidungen“ treffen, wie es nun in einem Brief des Präsidenten Christoph Kratky an die österreichischen Wissenschafter heißt. Die letzte Kuratoriumssitzung mit der Genehmigung neuer Forschungsprojekte fand im Dezember statt. Die für Jänner geplante Sitzung wurde bereits mit dem Verweis auf die unklare Budgetierung abgesagt. Vor wenigen Tagen hieß es noch, die für 16./17. März geplante Kuratoriumssitzung werde stattfinden, nun wurde auch diese abgesagt.

In Absprache mit dem Wissenschaftsministerium habe man die Entscheidungen über anstehende Projektanträge auf die Sitzung im Mai verschoben. Allerdings sollen auch im Mai offensichtlich nur bedingte Förderentscheidungen getroffen werden, denn „das Bundesbudget wird erst in der Budgetrede des Finanzministers im kommenden April bekanntgegeben und Ende Mai vom Parlament beschlossen, sodass verbindliche Förderentscheidungen nicht vor Juni fallen können“, so Kratky. Die bisher verfügbaren Budgetzahlen seien „noch nicht ausreichend belastbar, um Förderentscheidungen zu rechtfertigen“.

Hintergrund des Förderstopps des FWF dürfte ein Verteilungskampf im Wissenschaftsministerium sein. Darauf deutet eine Aussage Kratkys in dem Schreiben hin: „In der derzeitigen Phase der ressort-internen Mittelverteilung gilt es nun, dem Finanzbedarf des FWF ausreichend hohe Priorität zu verleihen“, so Kratky.

Nachdem die Budgetverhandlungen der einzelnen Ressorts mit dem Finanzminister abgeschlossen sind, geht es nun also darum den „Kuchen“ ressortintern aufzuteilen, Kratky spricht davon, dass „über die Verteilung der Budgetmittel innerhalb des Wissenschaftsministeriums nach wie vor intensiv verhandelt wird“. Kratky wirbt in dem Brief für die kompetitive Mittelvergabe „als Garant dafür, dass das Geld qualitätsgesichert direkt bei den forschungsaktiven Wissenschafterinnen und Wissenschaftern landet“.

 

 

Unabhängige GewerkschafterInnen zum KV

Unabhängige GewerkschafterInnen an der MedUniWien (IMUN-UG) zum Kollektivvertrag:

 Der ausverhandelte Kollektivvertrag liegt nun bei Minister Hahn, damit die finanzielle Bedeckung sichergestellt werden kann. Auch wir fordern den Bundesminister auf, die notwendigen Mittel zur Umsetzung des Kollektivvertrages bereitzustellen (wie auch die Betriebsräte des wissenschaftlichen Personals der Medizinischen Universitäten von Wien, Innsbruck und Graz).

Wir möchten jedoch unsere Bedenken und Kritikpunkte zu diesem Kollektivvertrag deutlich machen:

•  Wir verweisen darauf, dass die Betriebsräte der betroffenen Universitäten in die Kollektivvertragsverhandlungen nicht genügend eingebunden waren.
Gleichzeitig wurden im Kollektivvertrag aber bis zu 22 Betriebsvereinbarungen definiert, die wiederum zwischen den jeweiligen Betriebsräten und Universitäten zu verhandeln sind.

•  Elternkarenzzeiten werden bei der Anrechnung zur Vorrückung nicht berücksichtigt, was vor allem Frauen diskriminiert; hier sehen wir Nachverhandlungen für dringend angebracht. Auch in die Pensionskassa wird in dieser Zeit nicht einbezahlt.

•  Durch die wenig differenzierten Kriterien in den Verwendungsgruppen die zur Einstufungen der einzelnen MitarbeiterInnen dienen, ist ein Mangel an Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu erwarten. Dass es Bereiche geben wird, in denen es zu Verlusten bei der Lebensverdienstsumme kommt, ist zu befürchten.
Bedenklich ist in diesem Zusammenhang auch, dass Einstufungen nur im Rahmen von MitarbeiterInnengesprächen reklamiert werden können.

•  Es gab zu wenig Augenmerk auf Geschlechtergerechtigkeit

ArbeiterkammerrätInnen von Universitäten

  

Andrea Ofner, MUW, Arbeiterkammerrätin

Seit 1992 als Grafikerin/Fotografin an der  Medizinischen Universität Wien. Betriebsrätin für das allgemeine Personal.

Die Mitbestimmungsrechte der Uni-AssistentInnen, der Studierenden und des  allgemeinen Personals sind durch das UG-Gesetz 2002 radikal beschnitten worden. In der AK will sich Andrea Ofner  für eine Demokratisierung der Unis einsetzen: „Die Verankerung betriebsrätlicher Mitbestimmungsrechte für das  wissenschaftliche sowie das allgemeine Personal ist dabei unumgänglich!“
 
Ein weiteres Anliegen: Frauenförderung an den Unis. Über ein  finanzielles  Sanktions- und Anreizssystem soll Gleichstellung gefördert, und das  extreme Ungleichgewicht in  Leitungsfunktionen ausgeglichen werden.

MitarbeiterInnen erwarten  an den Universitäten befristete Verträge, schlechte Bezahlung, schwierige Arbeitsbedingungen, wenig Karrieremöglichkeiten, starre Hierarchien: Verhältnisse die demoralisieren und weder für Lehre und Forschung, noch für die bis jetzt völlig außer acht gelassene Entwicklung von sozialer Kompetenz förderlich sind.

„Unis sind KEINE Unternehmen – ihr Auftrag ist nicht Gewinnmaximierung, sondern Förderung, Entwicklung und Vermittlung von Wissen.“

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Ulrike Stein, MUW, Arbeiterkammerrätin

Organisationsreferentin, Betriebsrätin und Mitglied im Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen an der Medizinischen Universität Wien, stellvertretende Vorsitzende der UGöD und Mitglied der Bundesvertretung 16 (allgemeines Universitätspersonal).

 Als Mitglied im Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen beschäftige ich mich seit einigen Jahren mit dem Thema Gleichbehandlung in all seinen Formen. Natürlich steht hier die Gleichbehandlung von Männern und Frauen an erster Stelle, aber ich erachte auch die Gleichbehandlung auf Grund von Alter, ethnischer bzw. religiöser Zugehörigkeit, Weltanschauung und sexueller Orientierung als relevant. Gerade in der Arbeitswelt müssen wir z.B. einer Diskriminierung aus Altersgründen entgegenwirken.

Als ausgebildete Konfliktlotsin liegt mir ein positives und zufrieden stellendes Beschäftigungsumfeld am Herzen. Ich erachte es als wichtig, auf allen Ebenen (als Betriebsrätin und Gewerkschafterin genauso wie in der AK) darauf hinzuwirken.

Auf diese und andere Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt Einfluss nehmen zu können, ist meine Motivation für eine AK-Kandidatur.

Als Universitätsangehörige arbeite ich in einem ausgegliederten Betrieb und kenne daher Bedürfnisse und Anliegen dieser Bedienstetengruppen. Diese Bedürfnisse sind oft sehr speziell und gekennzeichnet durch eine zerrissene und widersprüchliche Arbeitssituation, die zwischen öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft angesiedelt ist. Diese Problematik werde ich verstärkt auch in die AK tragen und gezielt Lösungen dafür einfordern.

Gerade an einer Universität wird spürbar, welche Beachtung der Bildung geschenkt wird. Aber nicht nur im universitären Bereich, sondern im gesamten Bildungssystem (von Kindergarten über Schule bis hin zur Erwachsenenbildung) wird deutlich, dass Bildung meist nicht der gesellschaftspolitische Stellenwert eingeräumt wird, den sie einnehmen muss. Bildungsfernen Schichten den Zugang zu jedweder (Aus)Bildung zu ermöglichen ist mir ein großes Anliegen. Für diese Ziele werde ich mich mit allen in der UG organisierten Berufsgruppen aus diesem Bereich vernetzen, so zB. die in der UGöD vertretenen Lehrerinnen und Lehrer.

Außerdem ist es mir wichtig, dass gerade wir als AUGE/UG in der AK immer wieder den Umweltschutz und die Förderung von umweltfreundlichen und nachhaltigen Alternativen zum Thema machen. Österreich lebt – so wie alle anderen Industriestaaten – ökologisch auf Kosten anderer, vor allem der Entwicklungsländer. Es muss eines unserer obersten Ziele sein, unseren „ökologischen Fußabdruck“ zu reduzieren. Gerade jetzt, wo für Banken und Autohersteller riesige Geldsummen bereit gestellt werden (können), darf auf die Finanzierung von langfristigen umweltfreundlichen Alternativen nicht vergessen werden.  Deshalb müssen wir uns dafür einsetzen, den öffentlichen Verkehr auszubauen, die Energieeffizienz (zB. durch eine Wohnbausanierungsoffensive) zu erhöhen, erneuerbare Energien zu fördern uvm. Nicht zuletzt  schaffen Investitionen in Klima- und Umweltschutz neue, nachhaltige Jobs, die wir jetzt – so sehr wie nie – benötigen.

Daher werde ich diese Themen besonders in die AK-Arbeit einbringen:
Gleichbehandlung (von Frauen, MigrantInnen, Menschen mit Behinderung, ….)
ausgegliederte Bereiche
Universitätsangelegenheiten
Bildung
Gesundheit
Umwelt
Arbeitsumfeld und -gestaltung

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 Ernst Eigenbauer, MUW, Ersatz-Arbeiterkammerrat

Seit 1980 an der MUW, seit 1994 an der BE-MSI (ehemals IMC). Betriebsrats-Vorsitzende-Stv. Mitglied im Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen.

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Brigitte Ratzer, TU, Ersatz-Arbeiterkammerrätin

Leiterin der Koordinationsstelle für Frauenförderung und Gender Studies. Betriebsrätin an der TU.

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Karin Fischer, Universität Wien, Listenplatz 23 der AUGE/UG

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Thomas Vanorek, MUW, Ersatz-Arbeiterkammerrat

Seit 1981 an der Uni. EDV-Organisator. Betriebsrat an der MedUniWien.

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Weitere Ersatz-ArbeiterkammerrätInnen von Universitäten auf der Liste der AUGE/UG:

Manfred Gengler, Alfred Nagl, Elke Weißenborn, Claudia Kreuzsaler, Ingrid Sperlich und Karl Schimanko.

 

 

Erste und einzige Uni-Rektorin tritt zurück

Nach nicht einmal einem Jahr tritt die Rektorin der Universität für Bodenkulur, Ingela Bruner, zurück. „Wegen unüberbrückbarer unterschiedlicher Auffassungen mit dem Vorsitzenden des Senats bezüglich der Führung der Universität und der strategischen Ausrichtung der Boku“, so Bruner. Außerdem erhebt sie Mobbingvorwürfe: Meine Krebskrankheit ist im April des Vorjahres diagnostiziert worden. Ich schätzte mich glücklich, an einer mit einem so hohen Grad an sozialer Kompetenz ausgestatteten Universität tätig zu sein, bekam und bekomme laufend Unterstützung und dank einer fantastischen Betreuung im AKH, sah und sehe ich mich in der Lage,mit unverminderten Einsatz und Lebensfreude für die BOKU zu wirken. Ich bin – stellvertretend für nicht genehme Entscheidungen – zunehmend Mobbing ausgesetzt, gezielt, leise, wie eine wahre ansteckende Krankheit. Zuletzt wurde ich unvermissverständlich gebeten, mein Amt krankheitsbedingt zurückzulegen.
Hier ihr Rücktrittstext im Original.

Medizinisch technischer Dienst (MTD)

Seit 5. Juli 2005 besteht die gesetzliche Möglichkeit die Ausbildung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in 3-jährigen Fachhochschul-Lehrgängen mit dem akademischen Abschluss „Bakkalaurea/us FH“ einzurichten. Dies ist bereits für einige der sieben MTD-Berufszweige an mehreren Standorten umgesetzt. Für alle, die eine Ausbildung an einer Akademie oder Schule absolviert haben, bedeutet dies aber keine Schlechterstellung. Es wird auch möglich sein, ohne zusätzliche Prüfung ein weiterführendes Masterstudium zu machen.

 Lediglich bei den AbsolventInnen der 2-jährigen Ausbildung könnten je nach FH-Studiengang zusätzliche Prüfungen gefordert werden. Besoldungsrechtlich ist auch für FH AbsolventInnen derzeit kein Akademikerstatus vorgesehen. 

 

Gefordert ist die Einführung eines Gehaltsschemas für FH-AbsolventInnen (es kann nicht angehen, dass eine dreijährige, fachspezifische Ausbildung zwar mit Akademikerstatus abgeschlossen wird, allerdings die Entlohnung analog dem Maturaniveau erfolgt. Zusätzlich muss angestrebt werden, dass für AbsolventInnen des Masterstudiums entsprechende Posten mit Stellenbeschreibungen geschaffen werden, die den Bezug eines Vollakademikergehaltes ermöglichen und rechtfertigen.

MitarbeiterInnen im MTD sind Arbeiterkammerwahlberechtigt.

 

Beamte

Für die zur Dienstleistung zugewiesenen Beamte (seit 01.01.2004-seit der Ausgliederung) hat der BETRIEBSRAT gleichzeitig die Funktion des Dienststellenausschusses im Sinne des § 9 des Bundes-Personalvertretungsgesetzes BGBL. Nr. 133/1967, wahrzunehmen. Die der Universität zugewiesenen Beamtinnen und Beamten gehören darüber hinaus dem Wirkungsbereich des zuständigen Zentralausschusses beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur an. Beamte sind nicht der Arbeiterkammer zugehörig und somit bei den AK-Wahlen auch nicht wahlberechtigt.

 

Freie DienstnehmerIn (inkl. LektorInnen)

Als freie/r Dienstnehmer/in verpflichtet man sich auf bestimmte oder unbestimmte Zeit gegen Entgelt bestimmte Dienstleistungen bei einem/r Arbeitgeber/in zu erbringen. Das Hauptunterscheidungsmerkmal zum Arbeitsvertrag ist das Fehlen der “persönlichen Abhängigkeit” gegenüber den ArbeitgeberInnen, was vor allem darin zum Ausdruck kommt, dass freie DienstnehmerInnen sich die Arbeitszeit mehr oder weniger selbst einteilen können. Es gibt allerdings freie Dienstverträge mit Tätigkeiten deren Art die Bindung an bestimmte Zeiten mit sich bringt. Die im Arbeitsgesetz festgelegten Höchstgrenzen der Arbeitszeit und die Zuschlagsregelungen für Überstunden gelten nicht.

Für freie DienstnehmerInnen, die über der Geringfügigkeitsgrenze (2014: €  395,31 brutto pro Monat) verdienen, gilt:

Es müssen die gleichen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, wie bei einem Arbeitsvertrag (bis auf kleine Details).

Durch die Sozialversicherungsbeiträge wird abgedeckt:

•  Pensionsversicherung

•  Krankenversicherung (seit 1.1.08 einschließlich Krankengeld und vollem Wochengeld)

•  Unfallversicherung

•  Arbeitslosenversicherung

•  Insolvenzentgeltsicherung

Seit 1.1.08 sind die ArbeitgeberInnen auch verpflichtet in eine Abfertigungskasse einzuzahlen.

Das Arbeitsrecht (z.B. Mindesturlaub, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, etc) ist für freie DienstnehmerInnen nicht anzuwenden. Es können zusätzliche Vereinbarungen getroffen werden.

Erzielt man Einnahmen aus freien Dienstverträgen gilt man als UnternehmerIn und unterliegt damit grundsätzlich der Einkommens- und unter Umständen auch der Umsatzsteuer. Man sollte sich als freie/r Dienstnehmer/in beim Finanzamt melden und eine Steuernummer beantragen.

Seit 1.1.2008 sind auch freie DienstnehmerInnen berechtigt bei der Arbeiterkammer-Wahl ihre Stimme abzugeben.

LektorInnen:
Unter gewissen Bedingungen (max. 4 SWS Lehre; „hauptberufliches“ Einkommen über 60% der HBGL) können „nebenberufliche“ LektorInnen ein „freies Dienstverhältnis“ begründen, das sich teils von den oben genannten Kennzeichen unterscheidet (siehe: http://personalwesen.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/personalwesen/info/pdf/Freie_DN_Lehre_Info.pdf ).
Dieses Dienstverhältnis kann Vorteile (u.a. Umgehung der Kettenvetragsregelung), aber auch Nachteile haben (u.a. andere Versicherungsbedingungen; keine tatsächliche Anstellung, daher auch keine Lohnvorrückung, keine betriebliche Mitbestimmung, etc.).

 

Sondermittelbedienstete

Sondermittelbedienstete sind Angestellte der Medizinischen Universität (MedUni Wien. Ihr Gehalt wird der MedUni Wien von der Gemeinde Wien refundiert. Zwischen MedUni Wien und Gemeinde Wien herrscht Übereinkunft, dass die Fachaufsicht der Gemeinde Wien und die Dienstaufsicht der/dem OrganisationseinheitenleiterIn, somit der MedUni Wien obliegt. Trotzdem kommt es immer wieder zu Konfikten zwischen den beiden Aufsichten, die meist am Rücken der Sondermittelbediensteten ausgetragen werden. Sondermittelbedienstete sind Arbeiterkammerzugehörig und somit walhberechtigt.