Medizinisch technischer Dienst (MTD)

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Seit 5. Juli 2005 besteht die gesetzliche Möglichkeit die Ausbildung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste in 3-jährigen Fachhochschul-Lehrgängen mit dem akademischen Abschluss „Bakkalaurea/us FH“ einzurichten. Dies ist bereits für einige der sieben MTD-Berufszweige an mehreren Standorten umgesetzt. Für alle, die eine Ausbildung an einer Akademie oder Schule absolviert haben, bedeutet dies aber keine Schlechterstellung. Es wird auch möglich sein, ohne zusätzliche Prüfung ein weiterführendes Masterstudium zu machen.

 Lediglich bei den AbsolventInnen der 2-jährigen Ausbildung könnten je nach FH-Studiengang zusätzliche Prüfungen gefordert werden. Besoldungsrechtlich ist auch für FH AbsolventInnen derzeit kein Akademikerstatus vorgesehen. 

 

Gefordert ist die Einführung eines Gehaltsschemas für FH-AbsolventInnen (es kann nicht angehen, dass eine dreijährige, fachspezifische Ausbildung zwar mit Akademikerstatus abgeschlossen wird, allerdings die Entlohnung analog dem Maturaniveau erfolgt. Zusätzlich muss angestrebt werden, dass für AbsolventInnen des Masterstudiums entsprechende Posten mit Stellenbeschreibungen geschaffen werden, die den Bezug eines Vollakademikergehaltes ermöglichen und rechtfertigen.

MitarbeiterInnen im MTD sind Arbeiterkammerwahlberechtigt.

 


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