- Zu unserem in Sbg, NÖ und Wien eingebrachten Antrag „Diplomausbildungen an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen nicht streichen“ haben wir folgende Ablehnungsbegründung der FSG (eigentlich: der Fachabteilung in der AK Wien) bekommen:
Was sagt ihr dazu (v.a. Klaus + Stefan)?
- Zum Antrag „Einheitliche österreichweite Personalplanung und Personalstandards“, den wir aus NÖ übernommen haben, gibt’s eine BAK-Beschlusslage, die nach Ansicht der FSG in Wien weitergehend ist, weshalb sie unseren ablehnen wollen. Auch hier bitte ich um Rückmeldung (v.a. Stefan)
Bitte Rückmeldungen flott, weil wir nächste Woche Vollversammlung haben – Danke!
Diplompflege:
Tja, da stehen die Kolleginnen wohl auf der Bremse, bzw. sind sie in der Angelegenheit wahrscheinlich noch nicht in die Gänge gekommen und haben sich damit noch nicht auseinandergesetzt.. Wenn 2023 evaluiert wird, ist es deutlich zu spät. Die Evaluierung gibt der Arbeitsmarkt sowieso bereits von selbst her.
Natürlich ist es möglich, dass sich das in Wien etwas anders darstellt.
Könnt ihr versuchen, den Antrag in den Ausschuss zu bringen?
Es ist natürlich möglich, beide Ausbildungen parallel zu führen, im extramuralen Bereich, verstärkt noch in der mobilen Hauskrankenpflege werden die Kolleg*innen von der FH nur vereinzelt aufschlagen. Grade dort muss aber komplett selbständig ohne Kolleg*innen an der Seite gearbeitet werden, es fallen Tätigkeiten an, die auch künftig nicht in den Bereich der Pflegefachassistent*innen fallen. Beim Delegieren im mobilen Arbeitsbereich wünsche ich viel Spaß!
Gutes gelingen, Liebe Grüße
Ist das eigentlich die komplette Stellungnahme des Ausschusses?
Wenn ja, habt ihr mein volles Mitleid als AK-Rät*innen, hab so eine Unprofessionalität in einer Stellungnahme noch nicht gesehen.
nun, diese Argumentation ergibt keinen Sinn. Berufsrechtlich wurden und sind die beiden Ausbildungen nicht gleich gestellt. Da gibt es keinen einzelnen Passus dazu im Gesetz. De facto gibt es schon Fortbildungen nur für bachelors, wo diplomierte nicht teilnehmen dürfen. Also das besteht nicht mal auf dem Papier. Es gibt jetzt schon viele, sehr viele Spannungen und Spaltungen zwischen den DGKP´s und den Bachelors. Warum dann mehr sein sollen, ist nicht nachvollziehbar. Und ja, wir WOLLEN ein abgehen von den 2016 getroffenen Entscheidungen diesbezüglich. Auf unsere Argumentation dazu, warum das (ich gebrauche hier das Wort bewusst und mit Nachdruck) NOTWENDIG ist, gehen sie in keinster Weise ein. Ich hatte unlängst eine Gesprächsrunde mit Mitgliedern, DGKP´s eines Palliativ-Teams in NÖ. Wir haben auch über diese Problematik gesprochen. Die DGKP´s hatten es verstanden und unterstützten diese unsere Forderung sofort. Tenor.“ wir waraten olle ned da“. Frauenpolitisch ein Irrsinn! Für die Pflege am Bett ein Irrsinn. Ich würde Zuweisung verlangen, um das in Ruhe mit ihnen zu diskutieren. Die Akademisierung der Pflege ist schiefgegangen, wenn in Zukunft schlechter bezahlte Pflegefachassistent*innen diesen Job machen sollen, oder Pflegeassistent*innen. Die FSG soll mal genauer hinschauen.
Ich gehe gerne mal mit, evt. zu einem eigenen Treffen, um das mit ihnen zu diskutieren. Das Thema brennt. Da ist dringender Handlungsbedarf, und noch wäre Zeit… Bitte versucht da nachzuwassern!
Ich sehe das so wie Klaus und Stefan. Ich kann die Ablehnung gar nicht nachvollziehen. Vielleicht könne wir doch noch eine Zuweisung erreichen. Da stellt sich klassisch wieder einmal das Problem, dass die Realität in der Praxis vollkommen ausgeblendet wird. Abgesehen davon dass die Novelle schon 2016 ein Unsinn war, sehen wir doch dass die Ausbildung nur mehr auf den FHs viele Kolleg*innen die eine schulische Ausbildung machen würden verschreckt. Die Personalengpässe haben sich dadurch noch verschärft. Dh das ursprüngliche Ziel wurde erwiesenermaßen nicht erreicht. Warum dieser Zustand bis zur vereinbarten Evaluierungsfrist beibehalten werden soll, entzieht sich meines Verständnisses.
Ich habe den Stellungnahmen von Vera, Stefan und Klaus nichts hinzuzufügen – wichtig wäre aus meiner Sicht, über den Antrag zumindest weiter im Ausschuss diskutieren zu können, da wir schlüssige Argumente dafür haben, und es vor allem um die Situation der Kolleg:innen in der Praxis gehen sollte!
LG,
Christine
Danke für eure Rückmeldungen! Wir werden versuchen, ob doch noch eine Zuweisung zu erreichen ist (bin skeptisch) …
@Klaus: war nicht Ausschuss, „nur“ Rückmeldung der Expert*in aus der zuständigen Abteilung
Wir waren über die Ablehnung in der Antragsprüfungskom. in Wien sehr überrascht.
Noch eine Zuweisung zu erreichen wäre gut, könnte aber schwierig werden.
Ihr Hauptargument mit der Evaluierung klingt so, als wollten sie sich noch nicht damit auseinandersetzen. Vielleicht kann man sie überzeugen, dass das eine gute Möglichkeit wäre das im Ausschuss anzugehen.
Spannende Info von heute aus NÖ:
Die AK NÖ hat, gegen die erste intere Empfehlung (Zuweisung), den Antrag „weiterführen der dgkp-ausbildung“ mit allen Fraktionen in der Antragsprüfungskomission zur Annahme empfohlen.
kleine Korrektur zu Karin: war keine Antragsprüfungskommission, nur Besprechung der Fraktionsvorsitzenden. Da werden die Anträge nicht diskutiert, nur gegenseitig allfällige Änderungswünsche für Anträge, die eine Zustimmung ermöglichen würden, und das (voraussichtliche) Abstimmungsverhalten bekannt gegeben. Die Anträge werden erst in der Vollversammlung oder bei Zuweisung danach im Ausschuss diskutiert. Letzteres kann tatsächlich sehr produktiv sein, in der VV selbst gibts nicht wirklich eine Auseinandersetzung.
True that, Klaudia.
Heute ist schon ein langer Tag.:)
Rückmeldung bekommen: gibt von FSG keine Zuweisung an Ausschuss, dafür aber eine Begründung via Wortmeldung, wenn es von uns eine Wortmeldung dazu gibt …